Hallo Zuze33,
für den Erhalt eines späteren Anspruchs auf Rente wegen voller Erwerbsminderung (Stichwort „36 in 60“) ist die Zahlung von Beiträgen während einer Arbeitsunfähigkeit eines Selbständigen nicht notwendig. Hierfür dient der Rentenbezug der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung als Überbrückung.
Ob sich die Zahlung von Beiträgen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit neben Rentenbezugszeiten rentensteigernd auswirkt, kann nur bei einer individuellen Berechnung festgestellt und daher hier im Forum nicht pauschal beantwortet werden. Bitte sprechen Sie hierfür bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor.
Die Berechnung der Beitragshöhe können Sie der Antwort von *** entnehmen.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung