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Experten-Antwort

Wer/Wie entscheidet über Arbeitsmarktrente?

von fracomo13.01.2014 | 12:02
3537 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte nur ernstgemeinet Antworten! Keine Antworten wie "arbeite doch" evtl. Danke! Schönen guten Tag zusammen, ich hätte auch eine wichtige Frage. Leider habe ich hier keine passende Antwort gefunden. Auch bei mir steht eine Verlängerung einer befristeten Arbeitsmarktrente bevor. Vor 2 Jahren wurde mir eine befristete Arbeitsmarktrente bewilligt (erst teilweise EMR, dann eine volle EMR als Arbeitsmarktrente). Damals war ich in Arbeitslosigkeit und das Amt hat wohl gesagt, ich wäre nicht vermittelbar (bin44). Meine Frage an die Experten: Wie läuft es nun bei einer Verlängerung einer Arbeitsmarktrente ab? Frägt die DRV das Arbeitsamt (da bin ich ja nicht mehr gemeldet), ob die mich evtl. wieder vermitteln können (3-6 Stunden pro Tag). Mein Gesundheitszustand hat sich lt. meinen Ärzten (Verlängerungsformular und Atteste) nicht westentlich gebessert. Könnte ich wieder zum Arbeitsamt mit einer teilw. EMR abgeschoben werden? Soll ich selbst mit dem Arbeitsamt Kontakt aufnehmen? Wie läuft es ab? Danke fracomo

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

die DRV wird im Rahmen eines Weiterzahlungsantrages entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente weiterbesteht. Beim Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen einer teilweisen Erwerbsminderung prüft die DRV zwangsläufig, ob eine Eingliederung in das Erwerbsleben im entsprechenden Umfang möglich wäre. Sollten diesbezüglich tatsächlich Anhaltspunkte bestehen, wird sich die DRV mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

die DRV wird im Rahmen eines Weiterzahlungsantrages entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente weiterbesteht. Beim Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen einer teilweisen Erwerbsminderung prüft die DRV zwangsläufig, ob eine Eingliederung in das Erwerbsleben im entsprechenden Umfang möglich wäre. Sollten diesbezüglich tatsächlich Anhaltspunkte bestehen, wird sich die DRV mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

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16 Antworten

sabrina s.am 13.01.2014 | 12:07
Hallo fracomo, nach meiner Weitergewährung der Arbeitsmarktrente habe ich bei der DRV telefonisch nachgefragt, ob die DRV beim Arbeitsamt angefragt hatte..., Diese Frage hat man mit Ja beantwortet. LG sabrina s.
Aufmersamer Nachbaram 13.01.2014 | 14:52
Mein Nachbar, anfang 40, bekam auch mal eine "Arbeitsmarktrente", weil, so erzählte er überall rum, der Arbeitsmarkt angeblich verschlossen war. Als ich der DRV daraufhin telefonisch mitteilte, daß mein Chef händeringend einen Nacht-Pförtner suchte, ist mein Nachbar plötzlich wieder erwerbsfähig. Er arbeitet zwar nicht in meiner Firma, aber Vollzeit in einem Call-Center! Ich muß schließlich auch hart für meinen Lebensunterhalt arbeiten....
?am 13.01.2014 | 14:57
Zitat von Aufmersamer Nachbar anzeigenausblenden
Als ich der DRV daraufhin telefonisch mitteilte, daß mein Chef händeringend einen Nacht-Pförtner suchte, ist mein Nachbar plötzlich wieder erwerbsfähig. Er arbeitet zwar nicht in meiner Firma, aber Vollzeit in einem Call-Center! Ich muß schließlich auch hart für meinen Lebensunterhalt arbeiten.... [/quote Was ist hier nur los? Forumsbeiträge werden immer dümmer! Sperrt oder)löscht endlich solche Beiträge und User.
Aufmersamer Nachbaram 13.01.2014 | 15:24
Zitat von ? anzeigenausblenden
Mein Nachbar, anfang 40, bekam auch mal eine "Arbeitsmarktrente", weil, so erzählte er überall rum, der Arbeitsmarkt angeblich verschlossen war. Als ich der DRV daraufhin telefonisch mitteilte, daß mein Chef händeringend einen Nacht-Pförtner suchte, ist mein Nachbar plötzlich wieder erwerbsfähig. Er arbeitet zwar nicht in meiner Firma, aber Vollzeit in einem Call-Center! Ich muß schließlich auch hart für meinen Lebensunterhalt arbeiten.... [/quote Was ist hier nur los? Forumsbeiträge werden immer dümmer! Sperrt oder)löscht endlich solche Beiträge und User.
Warum posten Sie denn gleich doppelt? Darin, dass Ihr äußerst unübersichtlicher und dummer Doppel-Beitrag gelöscht werden sollte, stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu! (Soll ich mich bei der DRV auch mal nach Ihnen erkundigen?)
?am 13.01.2014 | 14:57
Zitat von Aufmersamer Nachbar anzeigenausblenden
Als ich der DRV daraufhin telefonisch mitteilte, daß mein Chef händeringend einen Nacht-Pförtner suchte, ist mein Nachbar plötzlich wieder erwerbsfähig. Er arbeitet zwar nicht in meiner Firma, aber Vollzeit in einem Call-Center! Ich muß schließlich auch hart für meinen Lebensunterhalt arbeiten.... [/quote Was ist hier nur los? Forumsbeiträge werden immer dümmer! Sperrt oder)löscht endlich solche Beiträge und User.
Mondam 13.01.2014 | 18:07
Zitat von Aufmersamer Nachbar anzeigenausblenden
So etwas gibt es doch gar nicht. Wer eine Erwerbsminderungsrente bekommt, hat gesundheitliche Einschränkungen und diese nicht zu knapp. Auch wenn der allgemeine Arbeitsmarkt in die Entscheidung mit einbezogen wird. Andernfalls wird kein Gutachter - und jeder Antragsteller muss dahin - eine herabsetzte Leistungsfähigkeit bescheinigen. Hier muss wohl eine Wunderheilung vorgelegen haben. "wachsamer Nachbar" , was schlummert doch für ein Talent in Ihnen. Und denoch hoffe ich, niemals in Ihrer Nähe wohnen zu müssen. Mond
Aufmersamer Nachbaram 13.01.2014 | 20:13
Woher wollen Sie denn wissen, welche (angeblichen) gesundheitlichen Einschränkungen vorlagen? Wenn alle Gutachter gleiche Ansichten vertreten würden, bräuchte niemand irgendwelche Überprüfungen zu fürchten. Noch nicht einmal die Richter sind sich alle einig. Sonst bräuchte man keine Berufungs- und Revisionsgerichte! Aufmerksame Nachbarn gibt es übrigens überall - auch in Ihrer Nachbarschaft. Oder glauben Sie ernsthaft, dass Ihre Nachbarn alle blind sind und vollstes Verständnis für JEDEN Frührentner haben? Die sogenannte Arbeitsmarktrente gehört dringends auf den Prüfstand! Moin
Mondam 14.01.2014 | 11:03
Neider gibt es überall, dass ist richtig. Es gibt schon auch Menschen die sich einbilden eine Rente wäre besonders hoch und Arbeitnehmer wären im Nachteil. Jedoch den Gesundheitszustand möchte keiner von ihnen mit dem Frührentner tauschen. Jeder hat das Recht selbst einen Rentenantrag stellen. Vermutlich wird dann wohl das Antragsgesuch bereits als Frechheit angesehen.... Und nochmal, auch wer eine Arbeitsmarktrente bekommt, hat gesundheitliche Einschränkungen! Mond
Aufmerksamer Nachbaram 14.01.2014 | 14:52
Stimmt! Der ist TEILWEISE erwerbsgemindert und durchaus noch dazu in der Lage, mindestens 3 Stunden/täglich zu arbeiten. (Vielleicht sogar 6 Stunden!) Die "Arbeitsmarktrente" ist aber in der Höhe identisch mit einer Rente wegen VOLLER Erwerbsminderung und darf normalerweise nur dann gewährt werden, wenn der (Teilzeit)Arbeitsmarkt für den TEILWEISE Erwerbsgeminderten TATSÄCHLICH verschlossen ist. Und das ist nachweisbar in vielen Fällen nicht der Fall, was mir ein Insider der DRV auch schon bestätigt hat. Es wird schlicht und einfach zu lasch geprüft. Das ist das ganze Geheimnis. Hier ist immer wieder zu lesen, dass sich "vollständig erwerbsgeminderte" Rentenbezieher danach erkundigen, ob sie "ausnahmsweise" auch mal mehr als unter 3 Stunden täglich arbeiten dürfen. Das verwundert gleich doppelt. Denn 1. kann ein VOLLSTÄNDIG Erwerbsgeminderter überhaupt nicht mehr als unter 3 Stunden täglich arbeiten und 2. ist der (Teilzeit)Arbeitsmarkt doch angeblich verschlossen. Seltsam...... Moin
Mondam 14.01.2014 | 17:32
Vielleicht haben Sie sogar, was Einzelfallentscheidungen betrifft, in gewisser Hinsicht recht. Nur, was geht das denn die Nachbarn an? Jeder hat das Recht selbst einen Rentenantrag zu stellen. Wenn Sie sich in der Gesellschaft benachteiligt fühlen und vielleicht ist es auch tatsächlich so, dann tut mir das leid. Und trotzdem haben Sie als Nachbar nicht die Kompetenz eines Arztes,Gutachters oder eines Mitarbeiters der DRV, um über die Leistungsfähigkeit anderer Menschen zu urteilen. Wenn Sie gesund sind, können Sie zufrieden sein. Und gönnen Sie kranken Menschen zwischendurch mal ein paar Tage in denen es Ihnen vielleicht ein bischen besser geht, als in der überwiegenden Zeit des Jahres. Mond
Aufmerksamer Nachbaram 14.01.2014 | 18:10
Das würde ich mir auch niemals anmaßen und überlasse das Interpretieren der DRV, die schon von amtswegen die notwendigen Schritte einleiten muß. Und sollte mal ein Verdacht unbegründet sein, passiert dem Rentner doch nichts. Dann erfährt der noch nicht einmal etwas von meiner Anfrage. Ihre Aufregung ist insofern völlig unbegründet. Moin
Mondam 14.01.2014 | 18:34
Nein, dem Rentner passiert nichts, da stimme ich Ihnen zu. :-) Insofern könnten Sie ja auch Ihren Beobachtungsdrang in der Natur ausleben, da gibts Vereine die über Meldungen von Ungereimtheiten dankbar sind. :-) Vielen Dank für die wirklich interessante Diskussionsrunde. Alles Gute für Sie, bleiben Sie gesund" MfG Mond
Aufmerksamer Nachbaram 14.01.2014 | 19:12
Vereine? In unserem Golfclub wird im nächsten Frühjahr das Vereinsheim renoviert. Da wird bestimmt der eine oder andere Schwarzarbeiter bei sein, der Hartz 4 bezieht. Mal sehen, was das Jobcenter dazu meint.... Moin
Mondam 14.01.2014 | 21:22
Renovieren Sie selbst und geben Sie somit Schwarzarbeitern keine Chance! Packen Sie das Übel am besten an der Wurzel! Sonst hört ja Ihr Ärger über andere Leute niemals auf. Mal sehen, was der Psychologe dann bald meint....
Aufmerksamer Nachbaram 15.01.2014 | 14:44
Ich bin Golfspieler und kein Handwerker. Außerdem gäbe es noch viel mehr Arbeitslose bei uns, wenn jeder seine Renovierungsarbeiten selbst ausführen würde, anstatt Profis damit zu beauftragen. Ich sichere sozusagen Arbeitsplätze! Ärgern tue ich mich auch nicht. Ich freue mich sogar, wenn durch meine Mitwirkung einem Betrüger das Handwerk gelegt wurde. Ich glaube kaum, dass das irgendeinen Psychologen, (oder meinten Sie Psychiater?) irgendwie beindrucken würde. Oder ist ein gesundes Rechtsempfinden neuerdings krankhaft? Moin
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