Guten Tag,
die DRV wird im Rahmen eines Weiterzahlungsantrages entscheiden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente weiterbesteht. Beim Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen einer teilweisen Erwerbsminderung prüft die DRV zwangsläufig, ob eine Eingliederung in das Erwerbsleben im entsprechenden Umfang möglich wäre. Sollten diesbezüglich tatsächlich Anhaltspunkte bestehen, wird sich die DRV mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen