Hallo Wossi,
nach §§ 254d und 256a SGB VI sind für das Krankengeld Ost-EGPT zu ermitteln wenn der Verdienst zur Berechnung des Krankengeld ein Ostverdienst ist. Dem ist zweifelsohne bei Ihnen so.
Im übrigen hat für Ost-EGPT eine "Aufwertung" nach Anl. 10 zum SGB VI zu erfolgen.
Das ist nach Ihren Angaben nicht passiert und sollte geprüft werden.
Ich halte den Tipp von **** für hilfreich und empfehle Ihnen auch die Meldung der KK zu prüfen. Es klingt ein wenig so, als wenn -ohne böse Absicht- der Rechtskreis Ihres Krankengeldbezuges nicht korrekt sein könnte.