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Experten-Antwort

West und Ost und West

von Wossi23.03.2016 | 17:06
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9 Antworten

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Ich wohne seit jeher in den alten Bundesländern, arbeite aber seit Jul 2010 in den neuen Bundesländern. In meiner Rentenauskunft sind die Zeiten der Beschäftigung im Osten auch hochgewertet worden. Nur einige Zeiten des Krankengeldbezugs sind ohne den Hinweis "Zeiten im Beitrittsgebiet" aufgeführt und auch nicht hochgewertet worden. Und die versicherten Krankengeldbeträge liegen genau bei 80 % der Beitragsbemessungsgrenze OST! Müssten die nicht auch hochgewertet werden?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Wossi,

nach §§ 254d und 256a SGB VI sind für das Krankengeld Ost-EGPT zu ermitteln wenn der Verdienst zur Berechnung des Krankengeld ein Ostverdienst ist. Dem ist zweifelsohne bei Ihnen so.

Im übrigen hat für Ost-EGPT eine "Aufwertung" nach Anl. 10 zum SGB VI zu erfolgen.

Das ist nach Ihren Angaben nicht passiert und sollte geprüft werden.

Ich halte den Tipp von **** für hilfreich und empfehle Ihnen auch die Meldung der KK zu prüfen. Es klingt ein wenig so, als wenn -ohne böse Absicht- der Rechtskreis Ihres Krankengeldbezuges nicht korrekt sein könnte.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

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7 Antworten

W*lfgangam 23.03.2016 | 20:08
Hallo Wossi, wohin denn? Mehr als BBG Ost geht nicht, und KG ist nun mal 80 % der (hier max.) Bemessungsgrundlage - Ihre Ost-Entgelte werden doch auch nicht über die BBG Ost hinaus hochgewertet. Gruß w.
Wossiam 23.03.2016 | 20:36
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Und die versicherten Krankengeldbeträge liegen genau bei 80 % der Beitragsbemessungsgrenze OST! Müssten die nicht auch hochgewertet werden?
Hallo Wossi, wohin denn? Mehr als BBG Ost geht nicht, und KG ist nun mal 80 % der (hier max.) Bemessungsgrundlage - Ihre Ost-Entgelte werden doch auch nicht über die BBG Ost hinaus hochgewertet. Gruß w.
Nein, aber das Krankengeldentgelt wird ja nicht hochgewertet! Alles andere einschließlich Begrenzung auf West-BBG ist ja ok. Warum denn die Beschäftigungsentgelte hochgewertet abrr das Krankengeldentgelt nicht?
W*lfgangam 23.03.2016 | 20:51
hmm ...gesetzliche Vorgabe etwa?! § 256a SGB 6, Anlage 10 zum SGB 6 ? M.W. werden nur tatsächliche Arbeitsverdienste hochgewertet, nicht aber aus Bemessungswerten resultierende fiktive Entgelte bei Sozialleistungsbezug. Ehrlich, ich passe ...Ihre spezielle Frage gehört nicht zu meiner praktischen Arbeit. Tipp wäre daher - sofern keine zufriedenstellende Antwort erfolgt - die eigene DRV mit dieser Frage zu konfrontieren, dann kommt es grundsätzlich rechtsfest zurück. Gruß w.
W*lfgangam 23.03.2016 | 21:56
Hallo Wossi, mein Büro ist in W, auch wenn unmittelbar an der 'Demarkationslinie'. Aber nein, diese Frage wurde noch nicht gestellt/bzw. habe ich diese Konstellation im Versicherungsverlauf bisher nicht vorgelegt bekommen - ansonsten hätte ich sie zur rechtlichen Klärung weitergeleitet! Gruß w.
Wossiam 23.03.2016 | 21:28
Weisen Sie denn bei Ihrer praktischen Arbeit nicht auf solche Unstimmigkeiten hin? Wäre doch komisch, wenn 80 % der BBG-OST z.B. 2011 für 12 Monate als Beschäftigung aus 46080 € nach Hochwertung für 54097,92 € zu 1,6853 EP-Ost führen würde, als Krankengeldbezug aber nur zu 46080 € ohne Hochwertung zu 1,4355 E'P West. Oder anders ausgedrückt als Regelaltersrente einerseits zu 45,58 € andererseits aber nur zu 41,93 € obwohl doch Beiträge in gleicher Höhe der RV zugeflossen sind, oder? Werde mich mal an die DRV wenden und fragen, warum das KGeld nur West-Werte bekommt. Vielleicht hat ja auch die KK nur nach OST-Werten berechnet, aber West-Werte gemeldet. Kann ja alles mal vorkommen, solange alle Rentenbescheide - wie immer behauptet - richtig sind.
****am 24.03.2016 | 08:49
Hallo Wossi, prüfen sie doch mal die DEÜV Meldung der KK, ob mit Rechtskreis Ost oder West gemeldet wurde. Gem. §254d SGB 6 ist der Sozialleistungsbezug mit Rechtskreis Ost zu melden und anschließend mit EP Ost zu bewerten unabhängig vom Wohnort.
Wossiam 24.03.2016 | 11:10
Vielen Dank allen Beteiligten Wossi
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