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WfB

von Dagmar19.05.2009 | 14:22
1078 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, danke für die ersten Antworten. Habe da noch ne Frage. Bin eigentlich gelernte Bürokauffrau, ohne Berufserfahrung. Soll in der WfB erstmal 2 Monate Praktikum machen, dann fest anfangen. Soll erstmal den ganzen Tag Knäckebrot einpacken, obwohl die auch noch Büro haben, aber zur Zeit belegt. Ich habe schon soviel unterschiedliche Antworten von Leuten von der WfB erhalten was den Verdienst angeht. Erst soll man voll das große Überbrückungsgeld erhalten und dann zahlt die WfB einen, wenn sie einen hinter übernehmen, angeblich so wenig, das man davon nicht leben können soll. Stimmt das ? Die sagten mir auch, das müsste nicht die Endstufe dort seien, die würden einen auch versuchen danach auf den ersten Arbeitsmarkt wieder zu vermitteln. Habe einen Schwerbehindertenausweis von 70 %, können die einen danach auch einen Arbeitsplatz auf den zweiten normalen Arbeitsmarkt besorgen und wenn ja, wie ? über das Arbeitsamt oder haben die Beziehung. ? Danke Dagmar

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Dagmar,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums leider nicht möglich, arbeitsrechtliche Fragen insbesondere zu den Verdienstmöglichkeiten in einer WfB zu beantworten. Auch zu den weiteren Vermittlungsmöglichkeiten liegen uns keine nähreren Informationen vor. Hier kann ich Ihnen nur empfehlen, sich zur Klärung Ihrer Bedenken direkt mit der WfB, Ihrer zuständigen Arbeitsagentur bzw. Ihrem Rehabilitationsträger in Verbindung zu setzen.

1 Antworten

Schadeam 19.05.2009 | 16:59
Ihnen scheint einiges nicht klar zu sein - natürlich hat der Experte Recht, dass man online die finanzielle Frage nicht klären kann. Einges kann man dennoch anmerken: Im letzten Beitrag schrieben Sie, dass Sie eine volle Rente auf Dauer bekommen, d.h. die Ärzte der RV halten Sie auf Dauer für voll erwerbsgemindert, Sie können nicht wirklich arbeiten. Wenn das so ist, geht es in der Regel nicht um eine vollgültige und voll bezahlte Arbeitnehmertätigkeit; demzufolge wird eine reguläre Tätigkeit als versicherte, entlohnte Arbeitnehmerin nicht denkbar sein - es sei denn Ihre Gesundheit hat sich wesentlich gebessert( und dann wäre über den Rentenentzug nachzudenken). Somit dürfte es darum gehen Sie tagsüber sinnvoll zu beschäftigen, Ihnen soziale Kontakte zu geben und den Tag zu strukturieren, z.B. in der WfbM. Und in diesen Fällen geht es meist um "einfache leichte Tätigkeiten" - mehr geht ja auch nicht, Sie sind ja voll erwerbsgemindert. Und auf Dauer gibts dafür neben der Rente ein "besseres Taschengeld". Wenn Sie die Tätigkeit in der WfbM nur wegen des Geldes anstreben, können Sie es auch sein lassen, Reichtümer verdienen Sie da nicht. Bevor Ihnen dies jetzt ungerecht vorkommt (Arbeit für ein Taschengeld) sollten Sie sich überlegen, was ein Werkstattplatz alles kostet (Betreuer, Essen, Einrichtung...). Das alles sind Kosten, die der Staat für Sie aufbringt, dafür, dass Sie sinnvoll untergebracht sind. Einen vollen Lohn zusätzlich zu erwarten wäre naiv - wir leben nicht im Schlaraffenland....
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