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Experten-Antwort

WfbM EM-Rente nach 20 Jahren / Wird die Rente höher wenn ich weiter arbeite?

von Norbert23.10.2017 | 21:59
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4 Antworten

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Ich arbeite in einer WfbM wie ich gehört habe soll die Rente später dort nicht so hoch sein. Man bekommt dort nach 20 Jahren eine EM-Rente. Was ist denn wenn ich diese Rente beziehe und ich noch weiterhin in die WfbM arbeiten gehe bis 65 oder 67? Wird dann meine Altersrente später höher? Es wurden ja weithin Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Norbert,

wie Ihnen User W*lfgang bereits geschrieben hat, ist in der nach 20 Jahren Beitragszeiten zu zahlenden EM-Rente bereits eine sogenannte Zurechnungszeit enthalten. Abhängig vom Zeitpunkt des Beginns der EM-Rente werden dabei für die künftigen Jahre bis 62+x bereits "fiktive" Entgeltpunkte in die Berechnung einbezogen, die sich aus dem Durchschnitt der bisherigen Zeiten ermitteln. Die Altersrente wird also nur dann höher werden, wenn in den Jahren nach Beginn der EM-Rente höhere Beiträge eingezahlt werden, als sowieso schon durch die Zurechnungszeit angenommen wurden.

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3 Antworten

Fortitude oneam 23.10.2017 | 22:25
Hallo Norbert, eher nicht und wenn sehr geringfügig mehr. Beschäftigte in Behindertenwerkstätten: Abgesichert mit einer Erwerbsminderungsrente Sie verkaufen Selbstgebackenes, reparieren Fahrräder oder übersetzen komplizierte Texte in eine verständliche Sprache: Viele Menschen, die mit schweren körperlichen Einschränkungen zur Welt gekommen sind, arbeiten in Behindertenwerkstätten und bieten dort erstklassige Produkte und Dienstleistungen an. Wenn für sie 20 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, können sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Allein die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zahlt derzeit mehr als 9.200 solcher Renten an Menschen mit schweren körperlichen oder geistigen Behinderungen, teilte der niedersächsische Rentenversicherer jetzt mit. Wer von Geburt an oder seit seiner Kindheit mit schweren Behinderungen lebt, ist manchmal schon lange vor dem Berufsleben voll erwerbsgemindert. Den Betroffenen bietet der allgemeine Arbeitsmarkt kaum Möglichkeiten, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Dennoch sind viele Menschen trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen sozialversicherungspflichtig beschäftigt: etwa in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten. Ihr Einsatz zahlt sich aus, sobald für sie 20 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sind – ob Pflicht- oder freiwillige Beiträge. Dann können sie eine volle Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch ihr tatsächliches Einkommen in der Einrichtung war. Denn die zumeist geringen Gehälter werden in der Rentenversicherung so aufgestockt, als hätten die Beschäftigten fast 80 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes aller Versicherten erhalten. Und schließlich wird so getan, als hätten die Menschen bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. So erhält ein Erwerbsminderungsrentner nach 20 Beitragsjahren brutto im Schnitt knapp 800 Euro im Monat. Die volle Erwerbsminderungsrente für Menschen mit schweren Behinderungen gibt es seit mittlerweile 38 Jahren. Wer eine solche Rente erhält, braucht dafür aber nicht automatisch seine Beschäftigung aufzugeben, sodass die zum Teil noch jungen Frührentner im sozialen Umfeld ihres Arbeitgebers bleiben können. Lassen Sie sich unbedingt in einer A&B Stelle der DRV/RV beraten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 23.10.2017 | 23:12
Hallo Norbert, wenn Sie erst 'später'/in 5 ff. Jahren nach Erreichen der 20 Jahre eine EM-Rente erwarten, wird die bereits bis 65 hochgerechnet. Weitere WfbM-Beiträge _in_ dieser Hochrechnung (nennt man Zurechnungszeit) oder erst nach 65 bis 67 _können_ einen kleinen (!) Mehrbetrag bei der späteren Altersrente ab 65/67 bedeuten, wenn die Hochrechnung/Zurechnungszeit einen kleineren/hochgerechneten Wert erhalten hat. Erwarten Sie das dann eher nicht, sondern nur einen neuen Namen für die EM-Rente nach den erreichten 20 Jahren, wenn die nach Erreichen der ersten oder Regelaltersgrenze ausläuft, der Betrag wird zumindest nicht kleiner werden. Wenn Sie es nach den aktuellen Gesetzen genau wissen wollen, sollten Sie eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen, die Ihnen das erklären kann. Hilft nur heute nicht weiter, da niemand in die weite Zukunft schauen kann ...wie das für Sie dann geltende Rentenrecht/Ihr Rentenanspruch dann aussieht. Nehmen Sie es bis dahin einfach so mit, das der Ihnen aktuell mitgeteilte EM-Rentenanspruch (aus Ihrer letzten Renteninformation) dann mindestens dem Altersrentenanspruch entspricht. Gruß w.
=//=am 24.10.2017 | 11:35
Ergänzung zu den vorigen Beiträgen: §75 Abs. 3 SGB VI: Für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung werden auf Antrag Entgeltpunkte auch für Beitrags- und Anrechnungszeiten NACH EINTRITT DER VOLLEN ERWERBSMINDERUNG ermittelt, wenn diese BEITRAGSZEITEN 20 Jahre umfassen. Diese Vorschrift ist relativ unbekannt. Wenn ein Rentner eine EM-Rente bezieht und weiterhin mindestens 20 Jahre z.B. in der WfB arbeitet, aber dann noch keinen Anspruch auf eine Altersrente hat, kann er eine Neuberechnung der EM-Rente unter Berücksichtigung dieser Zeiten beantragen.
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