Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

WfbM Erwerbsminderungsrente

von Grisu06.01.2022 | 00:01
1750 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
2025 kann ich Erwerbsminderungsrente bekommen. Lohnt es sich dann in der WfbM aufzuhören oder sollte ich dort weiter arbeiten? Das ich dann mit 65 Jahren Schwerbehindertenrente in Rente gehe? Wird die Altersrente dann noch höher wenn ich mit 65 Jahren in Rente gehe? Das wäre dann 2045. Was würden Sie mir Empfehlen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grisu, aus rentenrechtlicher Sicht sind 2 Aspekte zu beachten, wenn neben einer Erwerbsminderungsrente weiter gearbeitet wird. Zum einen sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten und zum anderen würde eine Beschäftigung ggf. zu einer kleinen Rentensteigerung führen, da die Beschäftigung mit einer sogenannten Zurechnungszeit verechnet wird.

Eine spätere Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ab Jahrgang 1964 ab dem 62. Lebensjahr möglich. Auch hier sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, allerdings würde die Beschäftigung ab der Altersrente besser bewertet werden, da keine Verrechnung mit einer Zurechnungszeit mehr stattfindet.

Ich würde eine Beratung bei der Rentenversicherung empfehlen, um diese Aussagen mit Zahlen zu erörtern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grisu,

vielen Dank für die Nachfrage.

Wenn Sie 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wird die Rente um eine sogenannte Zurechnungszeit erhöht. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung bis zum 65. Lebensjahr.

Wenn Sie neben der Erwerbsminderungsrente weiterhin in der WfbM arbeiten, steht diese Tätigkeit der Erwerbsminderungsrente derzeit nicht entgegen. Die Weiterbeschäftigung wäre daher derzeit unproblematisch und das Einkommen aus dieser Beschäftigung hätte keinen Einfluss auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Gleichzeitig zahlt die WfbM weiterhin Beiträge aus der Beschäftigung für Sie in die Rentenversicherung ein. Bei einer späteren Umwandlung in eine Altersrente werden (vereinfacht ausgedrückt) diese Beiträge dann dem Wert der damaligen Zurechnungszeit gegenüber gestellt. Der höhere Wert von beiden wird dann ausgezahlt. Es ist daher denkbar, dass die Altersrente etwas höher ist als die Erwerbsminderungsrente, es ist aber auch denkbar, dass die Altersrente genauso hoch ist wie die bisherige Erwerbsminderungsrente. Einen negativen Einfluss auf die Altersrente kann die Weiterbeschäftigung nicht haben, da die Altersrente mindestens genauso hoch sein muss wie die Erwerbsminderungsrente.

Bei der Prognose sind zwei Aspekte zu beachten, die eine eindeutige Antwort auf Ihre Fragen erschweren:

Zum einen können wir aus heutiger Sicht nicht sagen, welche politische Entscheidungen und neuen Gesetze welchen Einfluss auf die Rente ab 2025 bzw. 2045 haben werden. Maßgebend für unsere Auskünfte ist immer die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Daher können wir Ihnen nicht versprechen, dass die Rechtslage im Jahre 2022 die Gleiche ist wie 2025 oder sogar 2045.

Zum anderen orientieren sich die Zahlen und eine individuelle Beratung immer an den Umständen des Einzelfalles, den wir nicht vollständig hier im Forum erfassen können.

Daher raten wir Ihnen, sich im Jahre 2025 an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden und sich dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung ansteht, nach der dann geltenden Rechtslage vor Ort individuell beraten zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Liebe User,

ein Forum hat den Nachteil, dass Zeilen unterschiedlich interpretiert werden können. Hinzu kommen unterschiedliche Sichtweisen über die Rechtmäßigkeit der Beanspruchung sozialstaatlicher Leistungen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir solche Diskussionen in diesem Forum nicht führen können und ich deshalb einzelne Beiträge gelöscht habe.

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

19 Antworten

KSCam 06.01.2022 | 08:46
Ich würde Ihnen raten sich heute (2022) noch nicht mit der Frage zu beschäftigen ob Sie in 3 Jahren (2025) neben einer EM Rente - wahrscheinlich haben Sie dann die erforderlichen 20 Jahre voll - noch in die WfbM gehen. Das sollten Sie 2024/2025 zeitnah entscheiden. Vielleicht ist es ja für die Tagesstruktur ganz gut arbeiten zu gehen und nicht als Rentner tatenlos den lieben langen Tag rumzusitzen? Aber das entscheiden allein Sie. Und wie sich alles bis 2045 entwickeln wird, weiß heute kein Mensch. Man kann sich auch unnötig "einen Kopf" machen. Schönen Tag.
Grisuam 06.01.2022 | 19:08
Oder gehe ich dann nur Arbeiten damit ich Beschäfigung habe wenn ich die Erwerbsminderungsrente bekomme? Ich habe gedacht die Altersrente fällt dann höher aus wenn ich weiter arbeiten gehe bis 2045 65 Jahre.
Peter T.am 06.01.2022 | 20:12
Sie bekommen mit der EMR eine Zurechnungszeit, mit hochgerechneten Zeiten. Daher wird die Arbeit kaum noch die spätere Rente erhöhen.
Ratloseram 06.01.2022 | 21:49
Hallo Grisu, aus rentenrechtlicher Sicht sind 2 Aspekte zu beachten, wenn neben einer Erwerbsminderungsrente weiter gearbeitet wird. Zum einen sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten und zum anderen würde eine Beschäftigung ggf. zu einer kleinen Rentensteigerung führen, da die Beschäftigung mit einer sogenannten Zurechnungszeit verechnet wird. Eine spätere Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist ab Jahrgang 1964 ab dem 62. Lebensjahr möglich. Auch hier sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten, allerdings würde die Beschäftigung ab der Altersrente besser bewertet werden, da keine Verrechnung mit einer Zurechnungszeit mehr stattfindet. Ich würde eine Beratung bei der Rentenversicherung empfehlen, um diese Aussagen mit Zahlen zu erörtern.
Ich denke nach § 34 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 SGB VI gilt das Entgelt, das ein behinderter Mensch vom Träger einer WfbM erhält, nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Hinzuverdienstgrenzenprüfung? Dieses Entgelt würde dann also tatsächlich nicht bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Ist zwischenzeitlich wohl § 34 Abs. 3b Satz 2. SGB VI, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__34.html
Ratloseram 06.01.2022 | 21:43
Ich denke nach § 34 Abs. 2 S. 4 Nr. 2 SGB VI gilt das Entgelt, das ein behinderter Mensch vom Träger einer WfbM erhält, nicht als Arbeitsentgelt im Sinne der Hinzuverdienstgrenzenprüfung? Dieses Entgelt würde dann also tatsächlich nicht bei einer eventuellen Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Grisuam 06.01.2022 | 22:05
Sollte ich dann weiterhin in der WfbM arbeiten gehen wenn ich die Erwerbsminderungsrente beziehe oder sollte ich dann nicht mehr dort arbeiten gehen?
Schadeam 07.01.2022 | 14:40
Zur Altersrentenhöhe 2025 in 23 Jahren lässt sich heute nichts konkretes sagen, weniger wird es wohl nicht wenn Sie weiter - wie bisher auch - in der WfbM arbeiten. Mehr aber vermutlich eben auch nicht. Aber wie gesagt: wer weiß was 2025 sein wird? Welchen Werkstattlohn Sie dann ab 2025 erhalten wenn Sie als EM Rentner in der WtbM weiter arbeiten kann Ihnen der Sozialdienst der Werkstatt sicher sagen. Ob es sich dann für Sie rentiert, ist allein Ihre Entscheidung. Alternativ können Sie als EM Rentner auch gar nichts dazuverdienen oder Sie suchen sich außerhalb der WfbM irgendeinen 450 € Job. Sollten Sie weiter in der WfbM arbeiten, sollten Sie nicht nur Ihren zusätzlichen Loh sehen, sonder das was die Gesellschaft dafür aufbringt dass Sie in einer WfbM arbeiten dürfen - das kostet den Staat einiges, genaue Zahlen können Ihnen sicher die Verantwortlichen der WfbM sagen. Je nachdem ob noch ein Wohnheimplatz dranhängt können die monatlichen Kosten dafür locker 2-3 Tausend Euro betragen.....nur mal so als Denkansatz wenn Menschen in dieser Situation klagen, dass sie nur für ein "lumpiges Taschengeld" arbeiten sollen. Für den Staat wäre es sicher kostengünstiger Sie würden als Rentner nicht mehr in die Werkstatt gehen sondern ihr Leben mit der Rente (plus event. Grundsicherung / Wohngeld / Ersparnisse finanzieren. Dürfte allemal billiger sein.
Maxam 07.01.2022 | 16:35
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Hallo Schade! Minijob würde dann aber wohl angerechnet.....und würde auch nur dann Sinn machen.....wenn man sich nicht ganz dem sozialen Umfeld entziehen möchte..bzw. sich nicht nutzols vorkommen will...sehe ich das richtig.....klagen tut er ja nicht er möchte nur wissen woran er ist....außerdem ....wissen ....wir ja in der Tat nicht wie es um seine Gesundheit bestellt ist....außerdem das mit dem Staat zu erwähnen.....wie sieht es den mit Personen aus die im Pflegheim leben....und sich diesen Unterhalt auch nicht leisten könne......bzw. mit Flüchtlingen.....ein weites Feld.....aber Ihm das vorhalten....er kann nichts dafür.....
Grisuam 07.01.2022 | 18:34
Es geht mir darum ob ich Nachteile wenn ich nach 20 Arbeitsjahren in Rente gehe. (Erwerbsminderungsrente) Ober ob es besser ist wenn ich mit 65 Jahren in Rente gehe weil es wird ja dann noch weiter in die Rentenkasse eingezahlt wenn ich dann noch weiter in der WfbM arbeiten gehe. Aber wenn die Erwerbsminderungsrente bis zum Alter 65 Jahre hochgerechnet wird Zurechnunszeit. Lohnt es sich dann noch in der WfbM arbeiten zu gehen? Höher wird ja dann meine Altersrente später nicht mehr werden.
KSCam 07.01.2022 | 22:32
Was heißt hier lohnen? Die Rente wird wohl nicht höher. Der Staat zahlt für Sie jede Menge solange Sie in die Werkstatt gehen und der Steuerzahler spart einen Haufen Geld wenn Sie nicht mehr hingehen. Wie von einigen geschrieben ist das allein Ihre Entscheidung. Ist ja kein Zwang in der WfbM zu arbeiten. Das machen Sie doch freiwillig, oder?
Maxam 08.01.2022 | 08:42
Zitat von KSC anzeigenausblenden
KSC Das ist genau das Problem.....was heißt freiwllig.......er wurde vermutlich quasi....gerade von unserem Staat in....diese "Einrichtung" abgeschoben.....warum werden Krankenhäuser gebaut....Pflegeheime-----und andere soziale Einrichtungen......selbst die Kirche ist nicht ausgenommen auch Sie wird vom Staat und Steuerzahler subventioniert.....wieviele Arbeitsplätze hängen eigentlich an solchen Einrichtungen..... Wenn Sie im Lotto gewonnen haben oder eben frei von finanziellen Zwängen wären ....würden Sie soweitermachen wie bisher....es gibt sicherlich genügend Personen die Ihren Arbeitsplatz ....jederzeit neu besetzen würden! Ich finde diese Aussagen.....der Staat unterhält Sie schlicht zum Kotzen....er hat getan was von Ihm verlangt wurde....also hat er auch das Recht......sich seine Freiheit zu nehmen!
KSCam 08.01.2022 | 10:03
Ihr wisst aber schon, dass Grisu die Frage gestellt hat ob es sich lohnt? Er überlegt wohl, dass er nicht in der Werkstatt arbeiten will, wenn er darin keinen Mehrwert für sich sieht. Und ich habe ihm lediglich geschrieben dass er das nicht muss....sondern sich frei entscheiden kann. Und habe ergänzt, dass das kostentechnisch für die Allgemeinheit wohl günstiger wäre. Ist das so böse von mir gewesen?
Jaam 08.01.2022 | 14:02
Ja. Ganz eindeutig ja. In zahlreichen ihre Antworten kann man erkennen, dass sie keinerlei Mitgefühl haben, sich hier fachlich auskotzen und sich dann gut fühlen. Bitte kramen Sie noch einmal in ihrem Buch über gutes Benehmen. Hilfsbereitschaft in einem kostenlosen Forum bedeutet nicht, dass man sich deshalb so verhalten kann. Dann können Sie ja auch etwas anderes machen.
W°lfgangam 09.01.2022 | 17:07
Zitat von Grisu anzeigenausblenden
Hallo Grisu, diese Zurechnungszeit in der EM-Rente (bei Rentenbeginn 2025 bis Alter 66 + 2 Monate) hat im Idealfall bereits einen fiktiven Wert von 80 % des Durchschnittseinkommens. Eine weitere Beschäftigung mit "Pflichtbeiträgen in einer geschützten Einrichtung" bis zur Altersrente führt dann zu keiner höheren Altersrente. Und, ob Sie ohne EM-Rente noch 20(?) Jahre bis zu einer Altersrente durchhalten? ... EM-Rente beantragen, sobald sie möglich ist/20 Jahre voll sind. Wenn Sie parallel weiterbeschäftigt sein wollen ...Sie kommen aus dem Haus und an die frische Luft :-) Gruß w. PS: Läuft bei Ihnen nicht bereits Grundsicherung?
Grisuam 09.01.2022 | 18:42
Ja ich bekomme bereits Grundsicherung.
W°lfgangam 10.01.2022 | 21:04
O k a y, wie vermutet ... ...fragen Sie grundsätzlichen keinen DRV-Berater, wie sich das in Summe mit Rentenansprüchen (sei's EM- oder Altersrente) in der Zukunft der _beiderseitigen Einkünfte_ wohl auswirken könnte, wenn - wahrscheinlich die EM dauerhaft 'unheilbar' vorliegt - der Mehrbedarf an ergänzenden Sozialleistungen in Summe immer höher sein wird, als noch so eine kleine/theoretische Rentenerhöhung es mit sich bringen könnte, die dann umgehende von der Grundsicherung 'kassiert' wird. Nebenbei: neben mir arbeitet die Grundsicherung ...und 'wir' sind im regen Austausch div. 'Fallgestaltungen'/geht da noch was/wann/wann zwecklos - letztendlich/vordergründig aus Sicht Sozialamt/Grundsicherungsstelle. Finanzieller Vorteil zugunsten des GruSi-Empfängers (fällt aus dieser Leistung raus) ist dabei wie ein 6er im Lotto ... :-) Gruß w.
Hobbyexperteam 11.01.2022 | 07:37
Hallo Grisu, bei der Anrechnung der gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung hat sich im letzten Jahr etwas verändert. Sofern man mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten zusammen hat, wird ein Teil der Rente nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Daher kann eine Weiterbeschäftigung in einer WfbM bedeuten, dass zwar die Altersrente gegenüber der Erwerbsminderungsrente nicht steigt, bei Vorliegen von mindestens 33 Jahre Berufsjahre in der WfbM je nach Lebenssituation a) wieder ein Anspruch auf Grundsicherung entsteht b) die noch bestehenden, ergänzenden Leistungen der Grundsicherung steigen c) ein Anspruch auf Wohngeld besteht oder d) ein bestehender Anspruch auf Wohngeld sich erhöht. Insofern kann es sich durchaus lohnen, mindestens 33 Jahre voll zu bekommen, um bei Bezug der Altersrente insgesamt wirtschaftlich besser gestellt zu sein. Nähere Auskünfte hierzu erteilen die Kollegen vom Wolfgang ;o) Gruß
VdK Mitgliedam 11.01.2022 | 10:29
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026