Hallo Grisu,
vielen Dank für die Nachfrage.
Wenn Sie 2025 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, wird die Rente um eine sogenannte Zurechnungszeit erhöht. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung bis zum 65. Lebensjahr.
Wenn Sie neben der Erwerbsminderungsrente weiterhin in der WfbM arbeiten, steht diese Tätigkeit der Erwerbsminderungsrente derzeit nicht entgegen. Die Weiterbeschäftigung wäre daher derzeit unproblematisch und das Einkommen aus dieser Beschäftigung hätte keinen Einfluss auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente.
Gleichzeitig zahlt die WfbM weiterhin Beiträge aus der Beschäftigung für Sie in die Rentenversicherung ein. Bei einer späteren Umwandlung in eine Altersrente werden (vereinfacht ausgedrückt) diese Beiträge dann dem Wert der damaligen Zurechnungszeit gegenüber gestellt. Der höhere Wert von beiden wird dann ausgezahlt. Es ist daher denkbar, dass die Altersrente etwas höher ist als die Erwerbsminderungsrente, es ist aber auch denkbar, dass die Altersrente genauso hoch ist wie die bisherige Erwerbsminderungsrente. Einen negativen Einfluss auf die Altersrente kann die Weiterbeschäftigung nicht haben, da die Altersrente mindestens genauso hoch sein muss wie die Erwerbsminderungsrente.
Bei der Prognose sind zwei Aspekte zu beachten, die eine eindeutige Antwort auf Ihre Fragen erschweren:
Zum einen können wir aus heutiger Sicht nicht sagen, welche politische Entscheidungen und neuen Gesetze welchen Einfluss auf die Rente ab 2025 bzw. 2045 haben werden. Maßgebend für unsere Auskünfte ist immer die Rechtslage, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Daher können wir Ihnen nicht versprechen, dass die Rechtslage im Jahre 2022 die Gleiche ist wie 2025 oder sogar 2045.
Zum anderen orientieren sich die Zahlen und eine individuelle Beratung immer an den Umständen des Einzelfalles, den wir nicht vollständig hier im Forum erfassen können.
Daher raten wir Ihnen, sich im Jahre 2025 an eine Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden und sich dann zu dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung ansteht, nach der dann geltenden Rechtslage vor Ort individuell beraten zu lassen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung