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wfbm lebenshaltungskosten

von sehr beunruhigt16.04.2009 | 13:06
1469 Ansichten
8 Antworten
hallo, Ich bin m, 44, psychisch krank, seit 15 jahren allein erziehend (kind jetzt19, geistig behindert. gdh 80, G u.B - geht z. schule). seit 15j arbeitslos, beide alg2 bezieher, habe jetzt einen bescheid der DR bekommen: bewilligung leistungen zur teilhabe am arbeitsleben im eingangsverfahren in einer werkstatt für behinderte menschen als leistung zur teilhabe am arbeitsleben. (ich habe kein gdb, keine erwersbminderung (soweit mir bekannt)). ich soll noch übergangsgeld bekommen - wird gering ausfallen. nun schiebt die arge alles hin und her, behauptet ich hätte kein anspruch mehr auf alg2, andere stelle sagt doch weil kind als arbeitsfähig gilt - wäre aber nicht sicher, grundsicherung sagt weil ich keine erwerbsminderung habe - kein anspruch. kurzum, von wo kann ich geld erhalten? wer ist "wirklich" zuständig? was passiert wenn ich (aus gründen weil ich nicht weiss wie ich die miete etc bezahlen soll) nicht in die werkstatt gehe? mfg frank

3 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 16.04.2009 | 15:05

solange keine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die DRV durchgeführt wird und kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente festgestellt wurde, müsste auch weiterhin ein ALG2 Anspruch bestehen.

Sollten Sie an der geplanten Maßnahme teilnehmen, dann hätten Sie für die Dauer der Maßnahme einen Anspruch auf Übergangsgeld. Ob Sie daneben als Bedarfsgemeinschaft weiterhin einen Anspruch auf ALG2 Leistungen haben, müssten Sie jedoch mit Ihrer zuständigen ALG2 Stelle klären.

Darüber hinaus empfehle ich Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrem zuständigen Reha-Fachberater.

Moderatoren-Antwortam 16.04.2009 | 15:48

Wenn das ÜG nicht reicht sind entweder ALG II Stelle oder das örtliche Sozialamt (ergänzende Sozialhilfe) Ihr Ansprechpartner.

Moderatoren-Antwortam 16.04.2009 | 16:03

Neben dem bereits erwähnten Ansprechpartern bei der gesetzlichen Rentenversicherung dem Reha-Fachberater stehen Ihnen auch sogenannte gemeinsame Servicestellen für die Rehabiliation zur Verfügung.

Sie finden diese unter folgendem Link: http://www.reha-servicestellen.de/

5 Antworten

dirkam 16.04.2009 | 13:56
Wenn in ihrem Haushalt jemand (Ihr Kind) lebt, der laut ALG2 Best5immungen arbeitsfähig ist, haben Sie als "Bedarfsgemeinschaft" Anspruch auf ALG". Ob Ihr Kind Schule besucht ist unerheblich. Wenn Sie "Teilhabe am Arbeitsleben" mitmachen, erhalten Sie sogar einen Zuschlag von 35% der Regelleistung. Wenn irgend ein anderes Einkommen besteht, wird dieses auf ALG2 angerechnet. MfG
sehr beunruhigtam 16.04.2009 | 15:15
ich "traue" mich ja garnicht in die werkstatt zu gehen weil ich ja befürchten muss das es wochen oder monate dauert bis man mir sagen kann an welcher stelle ich welchen antrag stellen kann. das übergangsgeld würde mit sicherheit nicht ausreichen für unseren lebensunterhalt. es muss doch irgendwo ein gesetz geben wo steht welche stelle den fehlbetrag ausgleichen muss, auch in unserer konstellation?
dirkam 16.04.2009 | 15:51
Natürlich ist dies im Gesetz geregelt! Beantragen Sie ALG2, JETZT. Vereinbaren Sie dazu einen Termin in Ihrer Arge Wenn Sie dann, irgendwann, Übergangsgeld erhalten, geben Sie dies bei der Arge an. Dann, wenn es feststeht, dass Sie es bekommen. So haben Sie immer Geld zum Leben. Über Ihren ALG2 Anspruch können Sie sich bei einem im Netz befindlichen "ALG2 Rechner" informieren. Keine Angst und viel Glück!
dirkam 16.04.2009 | 16:16
Da für den Sohn offensichtlich keine Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, gilt er allein wegen seines Alters, also zwichen 15 ud 65 als Erwerbsfähig. Damit hat die "Bedarfsgemeinschaft" einen ALG Anspruch: Alg2 für den Sohn und Sozialgeld für die Mutter. Da der Sohn die Schule besucht, wird er natürlich nicht vermittelt und muss keine Bewerbungen vorlegen... Klingt eigenartig, ist aber geltendes Recht. Auch ich hatte mich sehr gewundert, als Sozialamt und Arge mich hin und herschickten, bis die Rechtslage geklärt wurde ( Vater EU, Sohn Schüler; bis zum 15. Geburtstag Sozialhilfe über Sozialamt, ab 15. Geburtstag des Sohnes ALG2)
sehr beunruhigtam 16.04.2009 | 18:36
ich bedanke mich herzlich für eure antworten. werde fortsetzungsantrag alg2 stellen und wenn ich übergangsgeld bekommen sollte werde ich die höhe der arge halt mitteilen. zumindest dürfte das dann helfen das ich nicht "ohne" da stehe... lg frank
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