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Experten-Antwort

WfbM + Übergangsgeld?

von Elfi16.01.2012 | 19:07
3373 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente und habe von der DRV Bund das Angebot bekommen, zwei Jahre Arbeitstrainingsmaßnahme (bzw. heißt jetzt wohl Berufsbildungsbereich?) in einer WfbM zu machen. Zur finanziellen Situation hätte ich folgende Fragen: A) In zwei verschiedenen WfbMs gab man mir unterschiedliche Auskünfte: Die eine sagte, ich würde in diesem Zeitraum eine Art "Taschengeld" in Höhe von ca. 70 Euro bekommen. Da sei dann auch Mittagessen enthalten und auch die Fahrtkosten. Die andere WfbM sagte, von ihnen bekomme ich nichts, sondern ich würde dann Übergangsgeld+Fahrtkosten von der DRV bekommen. Was stimmt? 2) Wenn ich Übergangsgeld bekommen würde, wonach würde sich das dann berechnen? 2008 hatte ich schonmal Ü-Geld bekommen. Die Situation damals war: (Berufstätigkeit seit 1991, wechselnde Arbeitsstellen) - letztes Gehalt 2002-2007 ca. 1500 Euro brutto - ab Mitte 2007 arbeitslos: ca. 680,- ALG1 + ergänzend 120,- ALG2 - Anfang 2008: AU > 6 Wochen, d.h. statt ALG1 nun Krankengeld und ergänzend ALG2 - während der AU Reha: statt Krankengeld nun Ü-Geld von der DRV + ergänzend ALG2 - nach der Reha wieder ALG1 + ALG2 und ab 2009 nur noch ALG2 - seit 2011 befristete volle EMR ca. 500,- + ergänzend ALG2 ca. 300,- Da sich das Ü-Geld damals ja irgendwie anhand des letzten Gehaltes(oder dem ALG1-Betrag?) berechnete, müsste es jetzt ja deutlich weniger sein, da ich die letzten 4 Jahre ja nur Eingänge in Hartz4-Höhe hatte. Oder würde sowieso jetzt von dem berechneten Ü-Geld die Rente abgezogen werden? So dass ich dann während der WfbM Ü-Geld + ALG2 bekommen würde? Mir ist klar, dass hier im Forum keine genaue Berechnung stattfinden kann. Aber eine Erläuterung zur allgemeinen Vorgehensweise würde mir in dem Zahlendschungel schon etwas helfen. Viele Grüße, elfi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2012 | 14:14

Hallo Elfi,

nach Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM für Sie angedacht wurde.

Die Aussage mit den 70 Euro Taschengeld ist zutreffend für die Fälle, in denen Versicherte im Arbeitsbereich einer WfbM tätig sind. Für Sie sind jedoch Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer WfbM geplant. Dies sind die Bereiche der WfbM, die dem Arbeitsbereich vorgeschaltet sind, in denen die Versicherten für die Tätigkeit im Arbeitsbereich einer WfbM vorbereitet werden sollen.

Bezüglich Ihrer wirtschaftlichen Absicherung sieht es so aus, dass für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (dazu gehört auch eine Leistung in der WfbM) grundsätzlich ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht. Für die Berechnung des Übergangsgeldes ist entscheidend, ob Sie in den letzten drei Jahren vor Beginn der Leistung rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt bezogen haben. Ist dies nicht der Fall, wird das Übergangsgeld aus dem auf ein Jahr bezogenen Tarifentgelt bzw. ortsüblichen Arbeitsentgelt berechnet. Welches Tarifentgelt oder ortsübliches Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist, ermittelt der zuständige Rentenversicherungsträger anhand Ihrer Erwerbsbiographie. In Ihrem Fall dürfte somit eine Berechnung nach Tarifentgelt / ortsüblichem Arbeitsentgelt angezeigt sein.

Wie Sie bereits angeben, beziehen Sie eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung. Diese Rente wird auf das Ihnen zustehende Übergangsgeld angerechnet.

Wir hoffen Ihnen hiermit einen kleinen grundlegenden Einblick verschafft zu haben. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Ihr Experte

1 Antworten

Elfiam 17.01.2012 | 22:03
Hallo Experte, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich hätte doch noch ein paar Nachfragen: bedeutet das, dass man sich also sehr gut überlegen sollte, welchen Berufsbildungsbereich man wählt, weil man nur für die dort "erlernte" Tätigkeit anschließend auch im Arbeitsbereich eingesetzt werden kann, oder könnte man auch anschließend in einem anderen Bereich (vielleicht sogar in einer anderen WfbM) angestellt werden und müsste dann für die dortige Tätigkeit neu eingearbeitet werden? Oder ist das zuviel Aufwand für die WfbMs? Ist in diesem Zusammenhang der Tätigkeitsschlüssel von den Gehaltsabrechnungen von Bedeutung oder sichtet die Rentenversicherung zur genaueren Analyse der Erwerbsbiographie auch Zeugnisse und Arbeitsverträge? nur zur Prüfung, ob ich den Rechenweg richtig verstanden habe, hier ein Rechenbeispiel: Angenommen Tariflohn oder ortsübliches Arbeitsentgelt wäre 1800,- brutto für 40 Wochenstunden (entspricht ca. 10,46 EUR Stundenlohn). Da ich in der WfbM nur 35 Wochenstunden hätte, wären es dann ca. 1575,- EUR brutto --> ca. 1120,- EUR netto Rente 500,- EUR wird abgezogen = 700,- EUR netto. Dann würde ich, um auf hiesiges Hartz4-Niveau zu kommen, noch ca. 50-80 EUR ALG2 bekommen. Richtig so? oder sind da Denkfehler drin? Viele Grüße Elfi
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