Hallo xy,
der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit haben anlässlich ihrer Besprechung am 2./3.11.2010 ausdrücklich klargestellt, dass bei Bezug einer Altersteilrente Altersteilzeit ausgeschlossen ist. Wird bei bestehendem Altersteilzeitverhältnis eine Altersrente, unerheblich ob Teilrente oder Vollrente, bewilligt, führt dies dazu, dass ab dem Rentenbeginn keine Altersteilzeitarbeit mehr vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung