Hallo Zimtstern,
grundsätzlich steht eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung dem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht entgegen. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, kommt es auf die sozialmedizinische Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit an. Nur wenn der Rentenversicherungsträger feststellt, dass Sie unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, sind Sie erwerbsgemindert und könnten einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Einen Antrag können Sie jederzeit stellen.
Das Arbeitsentgelt, das Sie auch während der Freistellung erhalten, wäre als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
Zu den arbeitsrechtlichen Fragestellungen können wir Sie in diesem Forum nicht beraten. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Personalvertretung/Gewerkschaft oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht wenden.