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Experten-Antwort

Während Freistellung vom Aufhebungsvertrag in Erwerbsminderungsrente?

von Zimtstern13.02.2025 | 11:52
661 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag mit einer unwiderruflichen Freistellung von 14 Monaten mit voller bezahlung angeboten (habe eine 30 std. Woche) Ich würde allerdings gerne jetzt/demnächst eine volle Erwerbsminderungsrente beantragen - würde es da probleme geben diese zu erhalten wenn ich für die Krankenkasse/Rentenversicherung und alle anderen durch die freistellung als Arbeitsfähig gelte? Gibt es etwas was man in den Aufhebungsvertrag schreiben könnte, damit die EMR nicht abgelehnt wird? oder denke ich da komplett falsch und wie verhält sich das ganze? Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Zimtstern,

 

grundsätzlich steht eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung dem Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nicht entgegen. Wie bereits in anderen Antworten erwähnt, kommt es auf die sozialmedizinische Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit an. Nur wenn der Rentenversicherungsträger feststellt, dass Sie unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, sind Sie erwerbsgemindert und könnten einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Einen Antrag können Sie jederzeit stellen. 

 

Das Arbeitsentgelt, das Sie auch während der Freistellung erhalten, wäre als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen. 

 

Zu den arbeitsrechtlichen Fragestellungen können wir Sie in diesem Forum nicht beraten. Diesbezüglich sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ihre Personalvertretung/Gewerkschaft oder eines der einschlägigen Foren zum Arbeitsrecht wenden.


 

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7 Antworten

Schadeam 13.02.2025 | 12:01
da denken Sie ziemlich falsch. Beim Rentenantrag wird zunächst mal Ihr Gesundheitszustand ausgelotet - voll erwerbsgemindert wären Sie wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Was Sie mit Ihrem Arbeitgeber regeln ist etwas anderes und ob dann der Lohn auf eine etwaige Rente angerechnet würde, wäre halt im Rentenverfahren zu klären. Ihre "Chance auf Rente" können Sie gerne mit Ihren Ärzten diskutieren.
Zimtsternam 13.02.2025 | 12:09
Ich möchte noch dazu erwähnen das ich bis Dezember 2024 krankgeschrieben war und kurz vor der aussteuerung stand. Ich habe im Januar 2025 meinen resturlaub von 2024 genommen und merke jetzt nach 2 Wochen arbeit, das ichs nicht schaffe meine Stunden am Tag durchzuhalten. Meine Ärzte haben mir bereits nahe gelegt eine EMR zu beantragen & würden mich auch jeder zeit sofort wieder krankschreiben. Mein Gedanke war, anstatt von dem ALG1 welches man bei der aussteuerung erhält über die runden zu kommen, wäre eine lange Freistellung für mich natürlich vorteilhafter und ich kann in ruhe alles angehen. Deshalb die Frage, wenn ich aus der Freistellung heraus eine EMR beantrage ohne krankgeschrieben/ausgesteuert zu sein - bringt mir das Nachteile? oder kann die EMR deshalb abgelehnt werden?
Oh Mannam 13.02.2025 | 12:11
Sie bekommen hier keine arbeitsrechtliche Beratung und ob Sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente bekommen, ist mehr als fraglich. So etwas ist doch nicht planbar oder gar ein Wunschkonzert.
Äußerste Vorsicht bei Aufhebungsvertrag oder Freistellungam 13.02.2025 | 13:50
Zitat von Zimtstern anzeigenausblenden
Einen EM-Rentenantrag können Sie immer stellen. Ob Sie während der Antrag läuft, noch arbeiten oder nicht , spielt dabei prinzipiell keine Rolle, auch nicht , ob Sie aktuell krank geschrieben sind oder nicht. Allerdinsg wäre es vernünftig , bei fortdauernder Krankheit AUBEscheinigungen einhzuholen und rehgelmäßig Ihre Arzttermine wahrzunehmen. Es ist übrigens nicht leicht, eine EM-Rente zu bekommen, knapp die Hälfte der Anträge wird abgelehnt (und von diesen Ablehnungen die deutliche Mehrheit aus medizinischen Gründen). Entscheidend sind die medizinischen Befundberichte und ggf. beauftragte DRV-Gutachter. Auch ist es häufig so, dass vor der Gewährung einer EM-Rente von der DRV eine vorgelagerte medizinsche Reha gefordert wird. Das kann sich alles locker über ein Jahr hinziehen (und manchmal auch noch deutlich länger) bis zu einer Entscheidung. Und ob es dann eine EM-Rente gibt oder nicht, sehen Sie erst dann. Ihren Arbeitsplatz sind Sie bei Vereinbarung eines Aufhebugsvertrages dann jedenfalls los und einen guten neuen werden Sie ggf. vermutlich kaum finden. Aus einer Krankheit heraus einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichen, ist prinzipiell eine schlechte Idee. Sie handeln sich dadurch potentiell einen Ratttenschwanz von Nachteilen ein, sowohl steuerlich, vor allem auch bezüglich der Sozialversicherungen (wie zum Beipiel ALG1). Auch drastische Nachteile bezüglich einer Urlaubsabgeltung sind möglich, wenn man bei diesem Aufhebungsvertrag nicht aufpasst wie ein Schießhund. Da kann man unglaublich viel falsch machen mit ggf. deutlichen finanziellen Folgen (und nicht zu Ihrem Vorteil...). Ein vermeintlich tolles Angebot erweist sich nicht selten als finanzieller Rohrkrepierer für den Arbeitnehmer. Ihr Arbeitgeber will Ihnen mit diesem finanziellen Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Gefallen tun, weil er ein Gutmensch ist und etwas an Sie zu verschenken hat. Einfach mal drüber nachdenken und die Eurozeichen nicht zu sehr in den Augen blinken lassen :-) Wenn es denn unbedingt sein muss, dann nur nach ausführlicher Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Statt einen Aufhebungsvertrages wäre es wahrscheinlich besser, aus einem ALG1-Bezug (Nahtlosigkeit) heraus einen EM-Antrag zu stellen. Aber hey, Ihre Entscheidung. Die Sozialverbände VdK oder SoVD beraten Sie gerne, was generell ein sinnvolles Vorgehen wäre. Fazit: Ihre vermeintliche Gewissheit , Zitat, dass "eine lange Freistellung" für mich natürlich vorteilhafter" wäre, ist so pauschal schlicht nicht richtig., siehe oben.
Äußerste Vorsicht bei Aufhebungsvertrag oder Freistellungam 13.02.2025 | 13:57
Noch ein paar hilfreiche Infos: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Aufheb… Wenn Sie statt einer Beendigung des Arbeitsvertrages eine EM-Rente beziehen bei ruhendem Arbeitsverhälnis, fällt unter Umständen dann bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine hohe Urlaubsabgeltung für manchmal mehr als 2 Jahre an (und das weiß Ihr Arbeitgeber natürlich auch; soviel zum Thema Aufhebungsvertrag): https://www.hensche.de/Urlaubsabgeltung_Arbeitsrecht_Urlaubsabge…
Anti -Maximilianeam 14.02.2025 | 11:45
Geh zu Deinem Arzt Du Psychopath. Der kann beurteilen, was in Deinem Leben falsch gelaufen ist (schwierige Kindheit, Drogenkonsun u.ä.) und Dich entsprechend behandeln, damit Du nicht andere mit Deinem unentwegten Mist nervst oder gar schadest.
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