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Wichtig! Inhaltlich Falscher Beitrag bei den Nachrichten

von Unbekannt23.03.2007 | 13:38
1510 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Redaktion, leider ist Ihnen bei dem Beitrag "Schlussspurt für freiwillige Beiträge" ein wichtiger Schönheitsfehler unterlaufen. Die Frist endet nicht wie behauptet am 31.03.2007 sondern am 02.04.2007. Gemäß § 26 Absatz 3 SGB X verlängert sich die Frist auf den darauffolgenden Werktag, wenn der Stichtag auf einen Wochenende oder Feiertag trifft. Ich bitte um Korrektur, da dieser Fehler nicht von Unerheblichkeit ist.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Unbekannt,

Sie haben recht. Aus den dargelegten Gründen ist der 2.4. der maßgebliche Stichtag.

2 Antworten

bekissam 23.03.2007 | 19:23
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche."Spätestens am 31. März muss die Zahlung auf dem Konto des Rentenversicherers verbucht sein. Geht die Beitragszahlung erst nach diesem Datum ein, kann sie nicht mehr für das Jahr 2006 verwendet werden." § 26 Abs. 3 - Fristen und Termine "Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages." Da der 31.03.2007 auch kein Bankarbeitstag ist, wird das auch die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen spätestens bei Eingang der Zahlung am 02.04.2007 noch merken und den Beitrag als rechtzeitig entrichtet anerkennen.
dildoam 24.03.2007 | 12:50
wie ist es bei den banken in regensburg hr. schiko????? mfg dildo
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