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wichtige frage

von anja28.09.2008 | 00:01
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten abend, ich bin bei meinen eltern famlienversichert bei der krankenkasse und möchte das auch bleiben.... habe jetzt einen minijob angenommen... meine frage: zählen zu den 400 euro die ich da verdienen darf auch die abgaben, ich glaube es sind so 30% , von arbeitgeber dazu? ich mein es so z. b. 350 euro brutto (was ich ausbezahlt bekomm) davon: 105 euro abzuführen von arbeitgeber an Bundesknappschft. wären also 455 euro! Und somit wäre ich nicht mehr familienversichert von der krankenkasse bei meinen eltern. oder gelten für die kasse die 350 Euro? und ich wäre dann weiterhin familienversichert? bitte helfen sie mir weiter1 lg anja

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse.

13 Antworten

Falsches Forumam 28.09.2008 | 00:44
Hier sind Sie falsch. Dies ist ein Forum der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG.
Schiko.am 28.09.2008 | 06:13
Nun ja anja, wenn sie also im rahmen der höchstgrenze eines 400 eurojob 350 brutto verdienen erhalten sie 350 ausbezahlt, höchstens gekürzt um sieben euro steuer nur 343 ausbezahlt. Der arbeitgeber hat keine steuerkarte von ihnen und über- weist pflichtgemäß 105 an die minijob zentrale. Bei diesen dreißig prozent sind auch zwei prozent lohn- steuer enthalten. Dass sie mit den eltern familienversichert sind ändert daran nichts. Mit freundlichen Grüßen.
Freigeistam 28.09.2008 | 09:32
Hallo Anja, im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit (bis 400,00 die ausgezahlt werden), können Sie als Familienmitglied bei Ihren Eltern versichert bleiben. Die Lohnnebenkosten für diese Tätigkeit sind Sache Ihres Arbeitgebers. Diese Lohnnebenkosten dürfen Ihnen auch nicht abgezogen werden, auch nicht anteilig - das ist die alleinige Sache des Arbeitgebers. LG
Chrisam 28.09.2008 | 12:01
Voraussetzung ist natürlich, dass nicht noch weiteres Gesamteinkommen, wie Miete, Zinsen usw. erzielt wird und damit die maßgebliche Grenze überschritten wird.
Schiko.am 28.09.2008 | 12:40
Einfältige antwort" die lohn- nebenkosten machen 28% aus" da stimmt ihre aussage. Die steuern sind aber keine lohnnebenkosten, sagen sie also, auch diese 2 % kön- nen nicht weiter gegeben wer den ? Danke . MfG.
Freigeistam 28.09.2008 | 18:46
Hallo Schiko, hier noch mal zum nachlesen: http://www.foerderland.de/309.0.html#c11893 Freundliche Grüße
Freigeistam 28.09.2008 | 18:40
Nein auch den Lohnsteueranteil trägt in diesem Fall der Arbeitgeber. Natürlich dürfen, so wie Chris sagte, keine weiteren Einkünfte vorhanden sein. Freundliche Grüße
Schiko,am 28.09.2008 | 19:48
Erstaunlich, weiß nicht wo ich es gelesen habe. Die zwei prozent lohnsteuer kann tatsächlich der arbeit- geber weiter verrechnen. Wetten dass? MfG.
Schiko.am 28.09.2008 | 21:17
Was soll das eigentlich, habe doch nur festgestellt, es ist gesetzlich zulässig, die steuer kann weiter belastet werden. Stimmt dies oder nicht? Dies ist mir auch egal. Weichen sie doch nicht aus. MfG.
Freigeistam 28.09.2008 | 20:39
Hallo Schiko, eigentlich gehört unsere Diskussion gar nicht in dieses Forum. Hier habe ich aber noch mal einen Link zum Arbeitsrecht für Sie: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?h… Ich bin in der Lohnbuchhaltung tätig - ich weiß schon wovon ich spreche. Immer wieder versuchen Arbeitgeber die Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, was sicherlich auch oft funktioniert. Erlaubt oder vorgesehen ist es deshalb noch lange nicht.
?-?am 28.09.2008 | 22:28
Schiko, können sie lesen, oder sind sie heute wieder mal so starrsinnig wie so oft
@ Freigeistam 29.09.2008 | 08:51
Die Steuer kann bei einem Mini-Job tatsächlich auf den Arbeitnehmer umgelegt werden. Nachzulesen auf die Internetseite der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft. Und die werden es ja wohl wissen!!!
Professor aus Heidelbergam 29.09.2008 | 08:48
Es ist nicht nur technisch, sondern auch rechtlich möglich, die pauschalierte Lohnsteuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen, und sogar mit dem Segen des Bundesarbeitsgerichtes (BAG-Urteil vom 1. 2. 2006 – 5 AZR 628/04).
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