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Experten-Antwort

Wichtige Frage

von Anonyme02.04.2025 | 17:26
160 Ansichten
5 Antworten
Ich habe die Rehabilitationsmaßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben in einem BFW erhalten diese war als Pendler angegeben. Mir steht auch Übergangsgeld zu. Jedoch kein Zimmer zum wohnen. Zudem hat mein Vermieter Eigenbedarf angemeldet und gekündigt bevor die Maßnahme beginnt. Jetzt hab ich bedenken das ich eine Wiedereingliederung ohne wohnung starten kann. Was kann ich tun? Danke im Voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.04.2025 | 06:32

Hallo,

 

leider kann die Deutsche Rentenversicherung Sie bei der Suche nach einer Wohnung nicht unterstützen. 

Wir können Ihnen daher leider in diesem Forum bei Ihrer Frage nicht weiterhelfen.

 

Beste Grüße

 

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Mimiam 02.04.2025 | 19:54
Zum Mieterverein!
Rehaam 02.04.2025 | 21:31
Dies ist kein Forum für Wohnungsvermittlung. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Rehafachberater.
bekanntam 03.04.2025 | 05:33
Da ist mit Umschulung nichts anderes als bei allen anderen Mietern, denen sowas passiert. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Kündigung des Mietvertrags rechtmäßig ist. Außerdem sollten Sie sich natürlich auch eine neue Wohnung suchen.
Fliederam 03.04.2025 | 07:51
Mir ist der zeitliche Ablauf aus Ihrer Schilderung nicht ganz klar. Einmal sprechen Sie von einer Rehabilitationsmaßnahme im BfW und einmal von Wiedereingliederung. Ich nehme jetzt einfach mal an, dass Sie die Rehamaßnahme im BfW noch nicht begonnen haben. Mietrechtlich können wir Ihnen hier keine Ratschläge geben, aber Sie können natürlich Ihre Reha-Fachberaterin/Ihren Reha-Fachberater kontaktieren und die Situation schildern und fragen, ob Sie ggf. auf Internatsunterbringung umgestellt werden können.
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