Hallo Gismo 1624,
Sie sollten auf jeden Fall Ihren Arzt konsultieren. Darüber hinaus empfehle ich auch dringen die Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Mit "einfach zu Hause bleiben weil ich ja eh schon krankgeschrieben bin" ist es auf jeden Fall nicht getan...
Die stufenweise Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen Gründen bis zu sieben Tagen unterbrochen werden. Wird an dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan festgehalten, handelt es sich um einen einheitlichen Leistungsfall. Das Übergangsgeld wird dann durchgehend gezahlt. Bei der 7-Tage-Regelung handelt es sich grundsätzlich um eine starre Frist. Bei einer länger als sieben Tage dauernden Unterbrechung, bei der ein erfolgreicher Abschluss der stufenweisen Wiedereingliederung nicht absehbar ist gilt die stufenweise Wiedereingliederung vom ersten Tag der Unterbrechung an als abgebrochen, so dass Übergangsgeld nur bis zum letzten Tag der Teilnahme zu zahlen ist.
Wie es nach einem Abbruch der Wiedereingliederung weitergeht, können Sie nur persönlich mit Ihrem Rentenversicherungsträger klären.