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Experten-Antwort

Widerspruch

von Eddie05.06.2024 | 10:41
342 Ansichten
10 Antworten
Hallo. Laut Auskunft der DRV, liegt mein Widerspruch vom 18.7.2023 nun dort in der Rechtsmittelabteilung der DRV. Weiß jemand was das zu bedeuten hat? Vg Eddie

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.06.2024 | 12:25

Sehr geehrter Eddie,

 

der Widerspruch ist ein Rechtsmittel. Mit diesem haben Sie sich gegen eine Entscheidung der DRV gewandt und erbitten eine "Überprüfung" des Bescheides auf Recht- und Zweckmäßigkeit. Dieses Verfahren erfolgt objektiv durch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Mit freundlichen Grüßen

9 Antworten

Fliederam 05.06.2024 | 10:46
Widersprüche werden in einem gesonderten Bereich. also nicht vom ursprünglich bearbeitenden Team, bearbeitet, die Namen dieses Bereiches können sich unterscheiden. In Ihrem Fall heißt der Bereich "Rechtsmittelabteilung".
Renteam 05.06.2024 | 11:54
Wenn ein Widerspruch dort liegt, machen Sie sich schonmal auf das Schlimmste gefasst. Die Fälle die dort liegen werden zu 99% abgelehnt. Ich möchte keine Angst machen, aber die Realität spiegelt das wieder.
Renteam 05.06.2024 | 12:53
Flieder schrieb

Wie kommen Sie darauf?

Weil der Widerspruchsvorgang folgender Maßen abläuft. Widerspruch geht ein, der geht zum sozialmedizinischen Dienst und somit zum Prüfarzt. Dieser schaut sich den neuen Sachverhalt an und gibt ein Votum ab. Kann er sagen, dass sich durch den Widerspruch die Gegebenheiten geändert haben und er eine Leistungsfähigkeit von unter 6 stunden bescheinigen kann, geht das zurück zum Rententeam und der Teamleiter entscheidet dann über eine Abhilfe, welche dem Versicherten angeboten wird. Kann der Prüfarzt jedoch keine Änderung in seiner Votierung vornehmen, kann der Widerspruch nicht abgeholfen werden und der geht zur Rechtsmittelabteilung und dem Widerspruchsausschuss und die beraten über den Widerspruch. Und da der Prüfarzt der Meinung war, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Erwerbsminderung erkennen lassen, wird auch der Widerspruchsausschuss in 99% der Fälle den Widerspruch ablehnen.
König am 05.06.2024 | 13:05
Feline schrieb

Und das entspricht leider der Realität

Jetzt wird es nicht lange dauern und eine Sarah oder Dagmar oder Lotte werden fragen:"Wieviel Prozent aller Widersprüche werden im Widerspruchsausschuß von der DRV abgelehnt"?!
Königam 05.06.2024 | 15:44
König schrieb

Jetzt wird es nicht lange dauern und eine Sarah oder Dagmar oder Lotte werden fragen:"Wieviel Prozent aller Widersprüche werden im Widerspruchsausschuß von der DRV abgelehnt"?!

Immer noch besser als wie Sie, seinen überflüssigen Beitrag, unter von anderen genutzten Wunschnamen einzustellen!🫣
König am 05.06.2024 | 16:38
König schrieb

Immer noch besser als wie Sie, seinen überflüssigen Beitrag, unter von anderen genutzten Wunschnamen einzustellen!🫣

Als wie? Damit kannst Du kein König mehr sein! Deine Orthographie reicht nur für einen Bettelmann! Der König ist tot, es lebe der König!
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