Sehr geehrter Eddie,
der Widerspruch ist ein Rechtsmittel. Mit diesem haben Sie sich gegen eine Entscheidung der DRV gewandt und erbitten eine "Überprüfung" des Bescheides auf Recht- und Zweckmäßigkeit. Dieses Verfahren erfolgt objektiv durch neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn ein Widerspruch dort liegt, machen Sie sich schonmal auf das Schlimmste gefasst. Die Fälle die dort liegen werden zu 99% abgelehnt.
Ich möchte keine Angst machen, aber die Realität spiegelt das wieder.
Wie kommen Sie darauf?
Wenn ein Widerspruch dort liegt, machen Sie sich schonmal auf das Schlimmste gefasst. Die Fälle die dort liegen werden zu 99% abgelehnt.
Ich möchte keine Angst machen, aber die Realität spiegelt das wieder.
Und das entspricht leider der Realität
Jetzt wird es nicht lange dauern und eine Sarah oder Dagmar oder Lotte werden fragen:"Wieviel Prozent aller Widersprüche werden im Widerspruchsausschuß von der DRV abgelehnt"?!
Immer noch besser als wie Sie, seinen überflüssigen Beitrag, unter von anderen genutzten Wunschnamen einzustellen!🫣
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