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Widerspruch

von Bürofutzi11.07.2010 | 06:14
1938 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo. Ich habe im Dezember 2009 Widerspruch bei der DRV eingelegt gegen die Ablehnung von Zwischenübergangsgeld. Mittlerweile sind ja 7 Monate vergangen. Das kann doch nicht rechtmäßig sein, dass die DRV sich so lange Zeit läßt, oder? Welche Möglichkeiten habe ich, um die Entscheidung der DRV zu beschleunigen? Danke für jede Hilfe. Gruß

5 Antworten

Bürofutziam 11.07.2010 | 06:58
Hallo Herr Schade, Sie haben mich falsch verstanden. Meine Frage bezieht sich darauf, ob sich die DRV allgemein so viel Zeit lassen darf für die Bearbeitung eines Widerspruchs. Da muss es doch Fristen geben. Gibt es da keine rechtliche Grundlage dafür? Gruß
Schadeam 11.07.2010 | 06:50
Spekulationen im Forum helfen Ihnen nicht weiter. Rufen Sie morgen früh Ihren RV Träger an oder fragen Sie schriftlich nach dem Sachstand - dann wissen Sie in Kürze woran es hängt, was vielleicht noch offen ist und wann Sie mit einer Entscheidung rechnen können.
?am 11.07.2010 | 11:12
Die RV läßt sich soviel Zeit. Soweit ich weiß, kann man nach 6 Monaten Untätigkeitsklage einreichen.
Schadeam 11.07.2010 | 11:42
Die Untätigkeitsklage wäre aber nur angebracht, wenn die Behörde 6 Monate nichts tut - viele Verfahren dauern aber auch deshalb lange, weil der Widerspruchsführer sich Zeit lässt, in dem er z.B. ewig keine Begründung liefert oder Unterlagen nicht einreicht....... .....und ob eine Untätigkeitsklage ein Verfahren noch mehr verzögert, bliebe auch zu untersuchen.... Wenn es Sie in Ihrem konkreten Fall wirklich brennend interessiert, was der Grund für die lange Dauer ist, gibt es nur eines: Sofort individuell nachfragen!
-am 11.07.2010 | 11:56
Im Rahmen dieses Forums ist es nicht möglich den Grund der langen Bearbeitungszeit zu klären. Ich empfehle Ihnen, direkt bei der bearbeitenden Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung nachzufragen.
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