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Experten-Antwort

Widerspruch

von Stephanie02.07.2019 | 12:03
125 Ansichten
4 Antworten
Hallo Ich habe eine Ablehnung für eine reha bekommen,habe dan dagegen Widerspruch eingelegt (24.4.19) habe bis 1.5.19 Zeit gehabt.(4 Wochen Frist) Am 7.5 habe ich eine Brief bekommen das mein Widerspruch eingegangen ist. Meine Frage ist. Die Frist ist am 1.5 abgelaufen und der Brief von der Rentenversicherung kam erst am 7.5 an, ist mein Widerspruch trotzdem genehmigt? Weil ich habe ihn ja fristgerecht am 24.4.19 abgeschickt. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Widerspruches? Warte jetzt schon 2 Monate. Heißt es weiter warten oder kann ich Infos bei der Rentenversicherung einholen. Vielen dank für die Hilfe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.07.2019 | 12:22

Hallo Stephanie,

ohne die genaue Aktenlage zu kennen ist es natürlich immer schwierig eine Einschätzung aus der Ferne zu treffen.

Ich würde mal vermuten, dass Ihr Widerspruch noch fristgerecht bei der Rentenversicherung eingegangen ist, da Sie andernfalls bestimmt bereits eine Mitteilung erhalten hätten, dass Ihr Widerspruch verfristet ist.

Die Bearbeitungsdauer im Widerspruchsverfahren kann nicht pauschal bemessen werden, da es unter anderem davon abhängt, ob in Ihrem Fall zunächst noch weitere medizinischen Befunde erforderlich sind, die zunächst bei Ihren behandelnden Ärzten angefordert werden müssen.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich einfach mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und sich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen und zu erfragen, wann in etwa mit einer Entscheidung über Ihren Widerspruch gerechnet werden kann.

3 Antworten

Valzuun am 02.07.2019 | 12:45
Entscheidend ist allerdings schon der pünktliche Eingang des Widerspruchs bei der DRV, nicht das rechtzeitige Absenden. Aber selbst wenn der Widerspruch verkrustet sein sollte, wäre das nicht dramatisch, da die DRV dann eben als Überprüfungsantrag wertet. Außer für ausgewiesene Verwaltungsrechtler erstmal das gleiche, abgesehen davon dass es im Erfolgsfall keine Kostenerstattung gibt. Dafür ist gegen die Entscheidung auf Grund des Überprüfungsantrag ein Widerspruch möglich. Gegen die Entscheidung über einen Widerspruch aber (nur) die Klage.
Schorscham 02.07.2019 | 12:54
Bei mir dauerte es ziemlich genau 7 Monate, da eine gutachterliche Untersuchung abgewartet und mein Widerspruch dann noch dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wurde, der nur alle paar Wochen zusammen kommt. MfG
Stephanieam 03.07.2019 | 19:34
Hallo Vielen dank für die Hilfe. Habe eine Brief bekommen das mein Widerspruch eingegangen ist und die etwas Zeit in Anspruch nimmt und ich etwas geduld haben soll. Wenn der Widerspruch also nicht rechtzeitig angekommen wäre, hätte ich also einen anderen Brief bekommen. Vielen dank
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