Hallo Stephanie,
ohne die genaue Aktenlage zu kennen ist es natürlich immer schwierig eine Einschätzung aus der Ferne zu treffen.
Ich würde mal vermuten, dass Ihr Widerspruch noch fristgerecht bei der Rentenversicherung eingegangen ist, da Sie andernfalls bestimmt bereits eine Mitteilung erhalten hätten, dass Ihr Widerspruch verfristet ist.
Die Bearbeitungsdauer im Widerspruchsverfahren kann nicht pauschal bemessen werden, da es unter anderem davon abhängt, ob in Ihrem Fall zunächst noch weitere medizinischen Befunde erforderlich sind, die zunächst bei Ihren behandelnden Ärzten angefordert werden müssen.
Ich würde Ihnen empfehlen, sich einfach mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und sich nach dem aktuellen Sachstand zu erkundigen und zu erfragen, wann in etwa mit einer Entscheidung über Ihren Widerspruch gerechnet werden kann.
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