Hallo Inselkind,
maßgeblich für die Dauer eines Widerspruchsverfahren bei abgelehnten Erwerbsminderungsrenten ist wohl regelmäßig das Abklären/Überprüfen des medizinischen Sachverhalts. Eine pauschale Aussage zur Dauer eines solchen Widerspruchsverfahren kann deshalb nicht getroffen werden. Aber auch hier gilt: der betroffene Versicherte kann und darf bei seinem Rentenversicherungsträger nachfragen, wie der Stand seines Verfahrens ist.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung