Hallo Ute,
es besteht die Möglichkeit einen Überprüfungsantrag zu stellen. In diesem Fall würde man die Entscheidungen aus dem Bescheid nochmals überprüfen. Im falle einer Ablehnung des Überprüfungsantrages könnten Sie dann Widerspruch einlegen, diesmal aber "innerhalb" der Widerspruchsfrist, um das Verfahren wieder in Gang zu setzen.