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Widerspruch

von rene28.08.2007 | 10:58
1291 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Was bedeuten Muttwilligkeitskosten bei Widerspruch.Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Mutwilligkeitskosten werden ggf im Klageverfahren erhoben. Hierzu müssen Sie sich an das zuständige Sozialgericht wenden

3 Antworten

Antoniusam 28.08.2007 | 14:07
Wenn Sie ein Widerspruchs- oder Klageverfahren anstrengen, obwohl die Erfolgsaussichten offensichtlich gleich null sind, kann man Ihnen die Kosten für dieses "sinnlose, mutwillig herbeigeführte" Verfahren auferlegen. Obwohl Widersprüche und Sozialgerichtsklagen in der Regel kostenlos sind. MfG
Krein Manfredam 28.08.2007 | 19:33
Habe seid 01.01.02 eine Altersrente,liege seid dem im Widerspruch,wegen falscher herabgesetzten Einzahlungen,Zahlenveränderungen,habe eine 100 % Schwerbehinderung,was kann man tun ??????
Schadeam 28.08.2007 | 19:51
dazu, was an Ihrer Rente seit 5 1/2 Jahren falsch ist oder nicht, kann sicher kein online Teilnehmer etwas sagen. Und was Sie uns mit 100% Schwerbehinderung in diesem Zusammenhang mitteilen wollen erschließt sich mir auch nicht. Das Problem müssen Sie direkt mit Ihrem RV Träger oder einer Außenstelle lösen.
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