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Widerspruch abgelehnt

von Lie17.08.2007 | 12:47
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6 Antworten

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Widerspruch wegen voller Erwerbsminderung abgelehnt,Könnte über 6 Stunden arbeiten nur so eine Arbeit gibt es nicht!Leichte körperliche Arbeiten,ständiges sitzen,zeitweiliges stehen und sitzen sind möglich,Tagdienst,ohne selbst und fremdgefährdung und ohne ungewöhnlich stressbehaftete Arbeiten,leichte körperliche Arbeiten.kostet der Widerspruch vor den Sozialgericht etwas?Danke im vorraus

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beurteilung der Erwerbsminderung umfasst auch eine Würdigung des Ihnen verbliebenen Restleistungsvermögens für Ihnen zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Das Risiko der tatsächlichen Arbeitsvermittlung hat indes die Bundesagentur für Arbeit zu tragen, nicht die gesetzliche Rentenversicherung. Dahingehend sind Sie als Bescheidsempfänger nie beschwert, weshalb ein Rechtsbehelf insoweit wenig Erfolgsaussichten haben dürfte.

Die sozialmedizinische Beurteilung, dabei insbesondere die festgestellten qualitativen Leistungseinschränkungen, können indes im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren überprüft werden. Die jeweiligen Rechtsbehelfsfristen (1 Monat) sind dem Bescheid zu entnehmen. Abgesehen von der rein theoretischen Möglichkeiten Ihnen Mutwillenskosten aufzuerlegen, sind beide Verfahren kostenlos.

Ob bei Ihnen eine sogen. Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vorliegt, kann online sicherlich niemand beurteilen.

MfG

5 Antworten

Nixam 17.08.2007 | 13:23
Wurde der Widerspruch abgelehnt, so können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage beim zuständigen Sozialgericht Klage erheben. Die 1. Instanz ist kostenlos.
Schadeam 17.08.2007 | 13:20
sowohl der Widerspruch beim RV Träger, als auch die Klage beim Sozialgericht kosten nichts. PS: und solche Tätigkeiten, wie Sie sie beschreiben, gibt es natürlich schon - ob Sie so was finden, ist allerdings die andere Frage. (Und solange Sie die RV wegen einer Rente verklagen, wird Sie kaum ein Arbeitgeber einstellen, weil Sie mit Ihrer Klage ja bekunden, dass "Sie glauben nicht arbeiten zu können".)
Lieam 17.08.2007 | 13:33
Glauben ist gut ,Monate Krankgeschrieben dann volle Erwerbsminderung nun wieder monate Krankgeschrieben umsonst schreibt ein Arzt nicht krank.
Berufskundigeram 17.08.2007 | 13:42
Trotz Ihrer genannten Einschränkungen wäre Ihnen z.B. eine Tätigkeit als Telefonist/in zuzumuten.
Antoniusam 20.08.2007 | 15:11
Ihr Arzt hat Sie krankgeschrieben, weil Sie arbeitsunfähig waren bzw. immer noch sind. Aber nicht, weil Sie erwerbsgemindert sind. Das sind zwei völlig verschiedene Begriffe !
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