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Widerspruch abgelehnt was passiert mit dem Antrag von der AfA

von GABA9919.08.2018 | 13:18
359 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mein Widerspruch auf meinen EMR Antrag wurde abgelehnt. Jetzt habe ich folgende Fragen: Die letzten ärztlichen Befundberichte wurden in dieser Ablehnung NICHT berücksichtigt. Wo u.a bescheinigt wurde, dass eine Besserung der Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche Möglichkeiten gibt es, dass diese Befundberichte doch noch mit einfließen? Im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung hat das Arbeitsamt einen Rehaantrag gestellt, wie verhält es sich jetzt mit dem Antrag? Sollte die Reha abgelehnt werden wird er dann in einen Rentenantrag umgewandelt? Im Widerspruch wurde angegeben, dass die Akte wieder zurück in die Fachabteilung geht, hat das eine bestimmte Bedeutung?

3 Antworten

Affeam 19.08.2018 | 14:01
Das hat keine bestimmte Bedeutung. Nehme unverzüglich und unaufgefordert kontakt mit der AfA auf.
???am 19.08.2018 | 15:04
"Die letzten ärztlichen Befundberichte wurden in dieser Ablehnung NICHT berücksichtigt. Wo u.a bescheinigt wurde, dass eine Besserung der Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche Möglichkeiten gibt es, dass diese Befundberichte doch noch mit einfließen?" Sie können jetzt natürlich beim Sozialgericht klagen und das gleich mit angeben. Allerdings frage ich mich aufgrund Ihrer Formulierung, ob tatsächlich die Rente komplett abgelehnt wurde oder ob Sie eine EM-Rente auf Zeit bekommen haben und gegen die Befristunng vorgehen wollen. Im zweiten Fall würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Das schont Ihre Nerven und wahrscheinlich endet die Rente bevor Sie ein Gerichtsurteil haben. "Im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung hat das Arbeitsamt einen Rehaantrag gestellt, wie verhält es sich jetzt mit dem Antrag? Sollte die Reha abgelehnt werden wird er dann in einen Rentenantrag umgewandelt?" Der Reha-Antarg würde nur dann umgewandelt werden, wenn ein Rentenanspruch bestehen würde. Darüber ist doch gerade erst entschieden worden. Sollte Sie keine Rente bekommen, gibt es kein Umwandlung, sollten Sie eine Zeitrente haben, ist eine Umwandlung nicht mehr nötig. Aufgrund des Grundsatzes "Reha vor Rente" dürfte auch derzeit keine Kur für Sie im Raume stehen, weil die normalerweise vor dem Widerspruchsbescheid durchgeführt worden wäre. Am sinnvollsten wäre es wohl, wenn Sie in der Sachbearbeitung nachfragen, was jetzt mit dem Reha-Antrag ist. Im Widerspruch wurde angegeben, dass die Akte wieder zurück in die Fachabteilung geht, hat das eine bestimmte Bedeutung? Nein. Bei telefonischen Nachfragen sollten Sie jetzt nicht mehr in der Rechtsmittelabteilung anrufen, weil die die Akte nicht mehr haben. Vielleicht bekommen Sie noch einen Kontenklärungsbescheid, weil noch Zeiten zu berücksichtigen sind oder einen Bescheid zu Ihrem Reha-Antrag. Aber das war's dann auch schon.
GABA99am 19.08.2018 | 16:58
Zitat von ??? anzeigenausblenden
??? schrieb

"Die letzten ärztlichen Befundberichte wurden in dieser Ablehnung NICHT berücksichtigt. Wo u.a bescheinigt wurde, dass eine Besserung der Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Welche Möglichkeiten gibt es, dass diese Befundberichte doch noch mit einfließen?"

Sie können jetzt natürlich beim Sozialgericht klagen und das gleich mit angeben.

Allerdings frage ich mich aufgrund Ihrer Formulierung, ob tatsächlich die Rente komplett abgelehnt wurde oder ob Sie eine EM-Rente auf Zeit bekommen haben und gegen die Befristunng vorgehen wollen. Im zweiten Fall würde ich die Sache auf sich beruhen lassen. Das schont Ihre Nerven und wahrscheinlich endet die Rente bevor Sie ein Gerichtsurteil haben.

"Im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung hat das Arbeitsamt einen Rehaantrag gestellt, wie verhält es sich jetzt mit dem Antrag? Sollte die Reha abgelehnt werden wird er dann in einen Rentenantrag umgewandelt?"

Der Reha-Antarg würde nur dann umgewandelt werden, wenn ein Rentenanspruch bestehen würde. Darüber ist doch gerade erst entschieden worden. Sollte Sie keine Rente bekommen, gibt es kein Umwandlung, sollten Sie eine Zeitrente haben, ist eine Umwandlung nicht mehr nötig.

Aufgrund des Grundsatzes "Reha vor Rente" dürfte auch derzeit keine Kur für Sie im Raume stehen, weil die normalerweise vor dem Widerspruchsbescheid durchgeführt worden wäre.

Am sinnvollsten wäre es wohl, wenn Sie in der Sachbearbeitung nachfragen, was jetzt mit dem Reha-Antrag ist.

Im Widerspruch wurde angegeben, dass die Akte wieder zurück in die Fachabteilung geht, hat das eine bestimmte Bedeutung?

Nein. Bei telefonischen Nachfragen sollten Sie jetzt nicht mehr in der Rechtsmittelabteilung anrufen, weil die die Akte nicht mehr haben. Vielleicht bekommen Sie noch einen Kontenklärungsbescheid, weil noch Zeiten zu berücksichtigen sind oder einen Bescheid zu Ihrem Reha-Antrag. Aber das war's dann auch schon.

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