Wie lange ein Widerspruchsverfahren andauert, hängt von vielen Faktoren - u.a. der nochmaligen sozialmedizin. Sachverhaltsaufklärung - ab.
Konkrete Zeitdaten dazu, kann Ihnen am besten der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger mitteilen.
Auf die Vorschrift des § 88 Abs.2 Sozilagerichtsgesetz sei im Falle einer unzureichend langen "Bearbeitung" im Widerspruchsverfahren hingewiesen....
Erkundigen Sie sich aber bitte zuvor bei der zuständigen sachbearbeitung in der Widerspruchsstelle über den Sachstand.
PS: Klageverfahren in Belangen der Klärung von Erwerbsminderung dauern mind. 1 Jahr - bis es ggf. zu einem Erörterungstermin bzw, einer Entscheidung im Klageverfahren kommt.
MfG