Hallo Luna,
die Dauer des Widerspruchsverfahrens ist individuell verschieden.
Wenn Ihnen bereits der begutachtende Arzt mitgeteilt wurde, dann vergibt dieser wohl auch den Termin.
Wenn seit Erhalt des Schreibens bereits mehr als vier Wochen vergangen sind, ohne dass Ihnen ein Termin mitgeteilt wurde, empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrer Nachfrage an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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