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Experten-Antwort

Widerspruch EMR wer entscheidet?

von Müller08.12.2012 | 16:41
3540 Ansichten
11 Antworten
Einen schönen 2. Adtvent allen Experten! Ich habe folgende Frage: letzte Woche habe ich mit der RV telefoniert um mich nach dem Stand meines Widerspruchs zu erkundigen, die nette Dame sagte mir, das ich leider eine Ablehnung bekommen werde, daraufhin war ich depremiert und die Dame meinte, sie werde der zuständigen Ärztin meine Akte nochmals vorlegen, da der angeforderte Ärztliche Befund von meinem Nervenarzt erst jetzt vorliegt. Nun zu meiner eigentlichen Frage, entscheidet das immer ein Arzt oder eine Kommission und wie kann man erfahren ob eine Kommission entschieden hat? Vielen Dank LG Müller

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 10.12.2012 | 12:31

Ich denke, alle Fragen wurden sehr ausführlich von Klaus-Peter beantwortet. Ich kann nur noch zustimmen. Warten Sie die bevorstehende Entscheidung im Widerspruchsverfahren ab. Viel Erfolg!

Experten-Antwortam 11.12.2012 | 14:33

Warten Sie doch erst den Eingang des Widerspruchbescheides ab, bevor Sie evtl. weitere Schritte einleiten. Sie können dann immer noch überlegen zum SOVD oder Anwalt zwecks Beratung zu gehen. Den weiteren Weg bestimmen Sie selbst nach dieser Beratung. Im übrigen kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass man Ihnen die negative Entscheidung am Telefon mitgeteilt hat. Aber das ist ja nicht maßgebend.

9 Antworten

KLaus-Peteram 08.12.2012 | 17:51
Wenn Sie Widerspruch gegen einen ablehnenden EM-Rentenbescheid einlegen überprüft der med. Dienst der RV die vormals getroffene Entscheidung aus medizinischer Sicht ganz neu. Sollte der med. Dienst nach dieser Prüfung zu dem Ergebnis kommen das die frühere Entscheidung falsch war bzw. jetzt aufgrund einer neuen Faktenlage eine andere Entscheidung getroffen werden muss wird dem Widerspruch abgeholfen und Sie bekommen einen entsprechenden Rentenbescheid. Sollte jedoch der med. Dienst auch im Widerspruchsverfahren bei seiner früheren Entscheidung bleiben und die Rente weiterhin ablehnen, wird ihr Fall dem sog. Widerspruchsausschuss zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Dieser Ausschuss tagt in unregelmäßigen Abständen und damit wird das ganze Verfahren zeitlich erheblich verzögert. Außerdem schliesst sich in den allermeisten Fällen dieser Ausschuss ( mangels eigener med. Kenntnisse ) dann dem Votum des med. Dienstes an und wird ebenfalls dazu raten die EM-Rente abzulehnen. Die finale Entscheidung sowohl bezüglich der Ablehnung als auch der Anerkennung des Widersopruches/ der EM-Rente hat aber immer ein Jurist im Hause der RV. Dieser prüft aber lediglich ob aus rein juristischen Gründen der Ablehnung / Anerkennung des Widerspruches / der Rente etwas im Wege steht. Es geht z.b. darum ob die geplante Entscheidung ( meist dann ja eine Ablehnung ) einer Klage vor dem Sozialgericht standhalten würde. Die med. Gründe spielen für den Juristen mangels eigener Kenntnissse keine Rolle und werden auch nicht mehr hinterfragt, sodas er sich aus dieser Sicht immer dem Votum des med. Dienstes anschliessen wird / muss.
Mülleram 09.12.2012 | 10:35
Hallo Klaus Peter, vielen Dank für Ihre Antwort, das hilft mir schon weiter, aber ich habe noch so viele andere Fragen, die ich nicht so gerne öffentlich machen möchte, könnte ich mit Ihnen auch noch anderweitig in Kontakt treten. Das wäre sehr nett. LG Müller
Klaus-Peteram 09.12.2012 | 11:49
Nein. Das ist leider nicht möglich. Ich denke, das ALLE Fragen und Antworten für die Allgemeinheit zugänglich sein sollten. Das ist ja Sinn und Zweck eines öffentlichen Forums wie diesem hier. Sie können / sollten also durchaus hier weitere Fragen stellen. Aufgrund der Anonymität gibt es da ja keine Probleme.
KSCam 09.12.2012 | 17:16
Na dann ist doch alles ein medizinisches Problem, das kein Forumsteilnehmer lösen kann. So wie ich die orthopädischen Erkrankungen sehe, glaube ich nicht, dass das für eine Rente reicht, weil man mit diesen Einschränkungen z.B. jede Büroarbeit ausüben kann. Und eine 3 wöchige Reha kuriert die abgenutze Wirbelsäule und die Knie auch nicht. Zumal alles was da medizinisch gemacht werden kann, auch ambulant zu Hause geht. Und wenn Sie Depressionen und andere psychische Erkrankungen haben, sollten Sie sich vielleicht an einen Facharzt wenden - ob da ein Hausarzt das Nonplusultra ist?
Mülleram 09.12.2012 | 17:02
Hallo Klaus Peter, ja ok das kann ich verstehen. Ich glaube das ich bei der RV schlechte Karten habe, weil ich in den letzten 6 Jahren meine Mutter gepflegt habe. Zwar war ich da auch schon krank und die meiste Arbeit hat mein Mann übernommen aber die Rentenpunkte habe ich alleine bekommen. Ich habe keinen Anspruch auf Krankengeld und auf Arbeitslosengeld, demnächst wohl aber Harz4. Ich war wegen meiner Krankheit nie krankgeschrieben, weil ich ja zu Hause war. Auch war ich noch nie zur Kur. Vom Orthopädischen Gutachter Wurden folgende Krankheiten anerkannt: erheblicher Verschleiß der gesamten WS, Kalkschulter bds. Knie bds. und Hüfte bds. alles wurde unter erheblich eingestuft mit keiner Funktionseinschränkung. Der Gutachter für Nervenkunde vermutete Depression, Somatisierungsstörung. Jahrelang hat mich mein Hausarzt bei den Depressionen betreut, weil ich zu ihm Vertrauen habe. Jetzt musste ich aber zum Nervenarzt der eine reaktive Depression gesichtert, Anpassungsstörung und Somatisierungsstörung als gesichert diagnostizierte. Die Rentenversicherung hat (so vermute ich) gar nicht wissen wollen was dieser Arzt berichtet. Ich würde gerne arbeiten gehen, wenigstens auf 400 Euro Basis, aber ich schaffe ja nicht mal den Weg dahin, ich bin schon ganz verzweifelt! Über 30 Arbeitsjahre habe ich und muss tatsächlich in Harz 4. Wenn die RV mich wenigstens in eine Reha schicken würden, aber auch das ist wohl nicht möglich. Vilen Dank und LG Müller
Klaus-Peteram 09.12.2012 | 19:17
Also ich denke nicht, das ihre Pflegetätigkeit irgendwelche negativen Auswirkungen bezüglich der Entscheidung bezüglich der EM-Rente hat. Eine private Pflege z.b. der Eltern ist ja sogar während der Berentung ausdrücklich erlaubt. Sie bekommen dafür ja sogar dann Rentenpunkte gutgeschrieben, was bei ihnen ja auch schon geschehen ist. Warum sollte also diese Tätigkeit dann im EM-Antragsverfahren bereits negativ ausgelegt werden ? Das glaube ich persönlich absolut nicht. Auch das Sie nicht AU oder zur Reha waren spielt für die EM-Rente keine Rolle. Das ist dafür keine Bedingung. Man kann ja z.b. auch aus einem Vollzeit ausgeführten Arbeitsverhältnis heraus einen EM-Antrag stellen. Natürlich sind längere AU Zeiten in der Vergangenheit insofern von Vorteil, das eben dann viele Arztberiche und gesicherte Dignosen bereits vorliegen die der RV möglicherweise dann ihre Enrtscheidung erleichtern. Was die Krankheiten und deren Bewertung für eine EM-Rente anbelangt ist dies immer vom Einzelfall abhängig. Diagnosen alleine sagen erstmal dazu gar nichts aus. Es geht immer und nur um die Auswirkungen einer Erkrankung auf die Erwerbsfähigkeit. Manche Leute können z.b. mit Krebs problemlos Vollzeit arbeiten -andere nur Teilzeit oder gar nicht. Dasselbe trifft auf orthopädische Erkrankungen und im Prinzip auch auf alle anderen Erkrankungen zu. Wenn natürlich der orthopädische Gutachter ihre Erkrankungen zwar anerkannt aber ohne jegliche Funktionsstörungen bereits eingestuft hat ist dies natürlich für die EM-Rente gar nicht gut. Wenn nur alleine zwar eine Erkrankung besteht, diese aber eben aus Sicht des Gutachters keinerlei Beschwerden verursacht, ist dies für die Rente irrelevant. Dann kann diese Erkrankung(en) natürlich nicht berücksichtigt werden. Bei aller geboten Zurückhaltung denke ich persönlich auch , das ihre orthopädischen Beschwerden keine EM-Rente rechtfertigen. Das muss man leider so deutlich sagen. Bei psychiatrischen Erkrankungen oder bei Vermutung das selbige vorliegen könnten sind Sie natürlich bei ihrem Hausarzt nicht gut aufgehoben gewesen. Es war sicher ein Fehler ihrerseits hinsichtlich dieser Erkrankungen solange am Hausarzt festgehalten zu haben und sich nicht schon viel früher in Behandlung bei einem Facharzt für Psychiatrie begeben zu haben. Sowohl Diagnose als auch Behandlung gehören unbedingt in fachärztliche Hände, also in die eines Psychiaters ! Auch und gerade hinsichtlich ihrer EM-Rente sind Atteste/Berichte von Psychiatern " Gold " wert. Hätten diese Berichte früher im Verfahren bereits vorgelegen wäre ihre Rente womöglich längst bewilligt. Da Sie sich ja aktuell noch im Widerspruchsverfahren befinden und bei Ablehnung selbigem ja eventuell vor dem Sozialgericht klagen werden ( was ich immer empfehlen würde ) , sollten Sie ihren Augenmerk auf jeden Fall mehr auf diese Erkrankungen als auf die orthopädischen liegen. Da KÖNNTE der Schlüssel zur Berentung liegen. " Jetzt musste ich aber zum Nervenarzt der eine reaktive Depression gesichtert, Anpassungsstörung und Somatisierungsstörung als gesichert diagnostizierte. Die Rentenversicherung hat (so vermute ich) gar nicht wissen wollen was dieser Arzt berichtet." Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Die RV sichtet und bewertet normalerweise alle med. Unterlagen die vorliegen. Wie Sie in ihrem ersten Beitrag schrieben scheint dieser Bericht leider erst jetzt und event. zu spät bei der RV eingetroffen zu sein. Inwieweit natürlich dieser Arztbericht im Rahmen der EM-Rente dann wie bewertet wird obliegt alleine dem med. Dienst der RV. Denn wie schon gesagt, sagen Diagnosen alleine gar nichts zur Erwerbsfähigkeit aus. Ein Bericht des behandelnden Facharztes ist außerdem natürlich nicht ganz so wertig wie der eines von der RV beauftragten Gutachters. Warten Sie jetzt erstmal die Entscheidung im Widerspruchsverfahren ab. Selbige scheint ja unmittelbar bevorzustehen. Ich hoffe Sie haben bereits einen Rechtsbeistand. Sonst wird es Zeit selbigen ( Sozialverband / Anwalt ) dann im Klageverfahren einzuschalten. Die Erfolgsaussichten steigen dann ganz erheblich. Sie müssen dann einen langen Atem haben und am Ball bleiben. Alles Gute und viel Erfolg.
Mülleram 10.12.2012 | 17:18
Hallo an alle Experten vielen Dank für Ihre Antworten und Ihre guten Wünsche, habe heute nochmal mit der RV telefoniert(sollte mich melden) die Dame konnte mir leider nur mitteilen das die Ärztin trotz Ärztlichem Befundebericht vom Nervenarzt negativ entschieden hat. Hat es jetzt noch Sinn alles einem Anwalt zu übergeben? Ich war bisher beim SOVD aber die sagten mir schon jetzt falls es zur Klage kommen sollte muss ich mit einer Wartezeit von 3 Jahren rechnen. LG Müller
Mülleram 10.12.2012 | 17:18
Hallo an alle Experten vielen Dank für Ihre Antworten und Ihre guten Wünsche, habe heute nochmal mit der RV telefoniert(sollte mich melden) die Dame konnte mir leider nur mitteilen das die Ärztin trotz Ärztlichem Befundebericht vom Nervenarzt negativ entschieden hat. Hat es jetzt noch Sinn alles einem Anwalt zu übergeben? Ich war bisher beim SOVD aber die sagten mir schon jetzt falls es zur Klage kommen sollte muss ich mit einer Wartezeit von 3 Jahren rechnen. LG Müller
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