Ich denke, alle Fragen wurden sehr ausführlich von Klaus-Peter beantwortet. Ich kann nur noch zustimmen. Warten Sie die bevorstehende Entscheidung im Widerspruchsverfahren ab. Viel Erfolg!
Warten Sie doch erst den Eingang des Widerspruchbescheides ab, bevor Sie evtl. weitere Schritte einleiten. Sie können dann immer noch überlegen zum SOVD oder Anwalt zwecks Beratung zu gehen. Den weiteren Weg bestimmen Sie selbst nach dieser Beratung. Im übrigen kann ich nicht ganz nachvollziehen, dass man Ihnen die negative Entscheidung am Telefon mitgeteilt hat. Aber das ist ja nicht maßgebend.
Hallo an alle Experten
vielen Dank für Ihre Antworten und Ihre guten Wünsche, habe heute nochmal mit der RV telefoniert(sollte mich melden) die Dame konnte mir leider nur mitteilen das die Ärztin trotz Ärztlichem Befundebericht vom Nervenarzt negativ entschieden hat. Hat es jetzt noch Sinn alles einem Anwalt zu übergeben? Ich war bisher beim SOVD aber die sagten mir schon jetzt falls es zur Klage kommen sollte muss ich mit einer Wartezeit von 3 Jahren rechnen.
LG Müller
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