Hallo Karin,
die Berechnung ist korrekt. Bei Renten wegen Erwerbsminderung werden für die Berechnung der Rente nur rentenrechtliche Zeiten bis zum Leistungsfall berücksichtigt. Nach Leistungsfall können lediglich Zurechnungszeiten berücksichtigt werden. Zurechnungszeiten sind keine Grundrentenzeiten.
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