1. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, sie also nur noch drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.
Selbstverständlich können Sie gegen diesen Rentenbescheid Widerspruch einlegen. Ob dieser Einspruch erfolgreich ist, kann hier im Forum niemand beantworten, weil wir Ihren Gesundheitszustand/Leistungsfähigkeit nicht kennen.
2. Wie bereits schon angemerkt, sollte Sie jedoch auch bei Ihren Überlegungen berücksichtigen, dass bei einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung Ihr Arbeitsverhältnis ruht, wenn es noch besteht.