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Experten-Antwort

Widerspruch gegen befristete EU-Rente

von Christa Kirsch02.02.2017 | 11:46
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen befristeten Rentenbescheid über eine EU-Rente für 3 Jahre erhalten.Ich möchte gerne Widerspruch gegen die Befristung und gegen die Begründung der Befristung, dass nach medizinischen Untersuchungsbefunden es nicht unwahrscheinlich sei, daß die volle Erwerbsminderung behoben werden könne einlegen. In meinem Reha-Entlassungbericht ist bei der Begründung der Leistungsbeurteilung angegeben, daß aufgrund des bereits chronifizierten Verlaufs mit bereits erfolgter Ausschöpfung aller möglichen Therapien das Leistungsvermögen sowohl in der letzten beruflichen Tätigkeit, wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgehoben ist (jeweils unter 3 Std.) Die Entlassung efolgte weiterhin arbeitsunfähig. Meine Frage hat ein Widerspruch gegen die Befristung Aussicht auf Erfolg bzw. wird durch den Widerspruch die Rentenzahlung gestoppt. Ich bin Jahrgang 1960.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass Ihre Erwerbsminderung behoben werden kann, und Ihr Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht, sie also nur noch drei Stunden täglich erwerbsfähig sind, erhalten Sie diese Rente unbefristet.

Selbstverständlich können Sie gegen diesen Rentenbescheid Widerspruch einlegen. Ob dieser Einspruch erfolgreich ist, kann hier im Forum niemand beantworten, weil wir Ihren Gesundheitszustand/Leistungsfähigkeit nicht kennen.

2. Wie bereits schon angemerkt, sollte Sie jedoch auch bei Ihren Überlegungen berücksichtigen, dass bei einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung Ihr Arbeitsverhältnis ruht, wenn es noch besteht.

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19 Antworten

=//=am 02.02.2017 | 13:14
Die Rentenzahlung wird durch einen Widerspruch natürlich nicht gestoppt. Ob ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, kann hier im Forum niemand wissen, denn keiner kennt Ihre genauen Gesundheitseinschränkungen und die dadurch bedingte Leistungsminderung. Es kommt nicht selten vor, dass die Ärzte der Reha-Klinik die Leistungsfähigkeit anders beurteilen als die Sozialmediziner der DRV. Sie sind oder werden dieses Jahr 57 Jahre alt und erhalten die EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr. Es ist unwahrscheinlich, dass die Rente dann nicht weitergewährt wird, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verbessert. Sie sollten sich nach Absprache mit Ihren behandelnden Ärzten gut überlegen, ob Sie Widerspruch einlegen sollen oder nicht. Der Nachteil der Zeitrente ist natürlich, dass sie erst mit Beginn des 7. Kalendermonats nach Eintritt des Leistungfalles beginnt - wenn man vorher keine Sozialleistungen wie KG oder ALG I erhalten hat. Wenn Sie jetzt aber rückwirkend schon die EM-Rente bekommen, ist dies nicht mehr wichtig.
Schadeam 02.02.2017 | 13:10
Es ist Ihr gutes Recht gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen. So gesehen sollten Sie das tun, was Sie meinen tun zu müssen. Ihre Erfolgschancen stehen in den Sternen. Ich meine man kann sich auch mit sinnvollerem beschäftigen in Anbetracht der Tatsache, dass Sie die volle Rente bekommen......aber wenn Sie meinen....???
Kahlaam 02.02.2017 | 12:40
Hallo Christa Kirschen, ich kann Sie verstehen, daß Sie im ersten Moment verärgert sind auf Ihre befristete Erwerbsminderungsrente (EMR). Soweit ich informiert bin ist die EMR auf unbestimmte Dauer recht selten. Bei mir stand damals auch die Überlegung an, ob ich auf meine volle befristete EMR Widerspruch einlegen soll. Nach langer Überlegung habe ich es sein gelassen. Ich kenne am besten meine gesundheitlichen Einschränkungen, werde meinen Hausarzt und Fachärzte konsultieren und dann wenn es soweit ist, einen Verlängerungsantrag stellen. Glauben Sie mir, wenn einmal die Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt und man auf die 60 zugeht, daß Sie dann wie aus heiterem Himmel wieder voll arbeiten gehen. Deshalb ist mein Vorschlag, genießen Sie jetzt Ihr Renten dasein. Achten Sid auf Ihre Gesundheit. Konsultieren Sie Ihre Ärzte regelmäßig. Vielleicht haben Sie ja einen GDB 50 und höher unbefristet, dann ist Ihre AR nicht mehr weit entfernt. VLG Kahla
Konrad Schießlam 02.02.2017 | 15:04
Hauptsache mecker, sich ärgern und Widersprüche schreiben. Manche Leute sollten sich lieber mal den Fakten und Zahlen beschäftigen. Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Im vorliegenden Beispiel soll der Antragsteller 40 Jahre alt sein, in Westdeutschland wohnen und jährlich durchschnittlich 40.000 Euro verdient haben. Das Durchschnittseinkommen aller Versicherten lag 2015 bei rund 36.267 Euro (keine exakten Zahlen). Zunächst berechnet der Versicherungsnehmer seine eigenen Entgeltpunkte: 40.000 Euro : 36.267 Euro = 1,1029 Entgeltpunkte und multipliziert diese mit den eigenen Einzahlungsjahren, die in diesem Fall bei 23 Jahren liegen sollen (Ausbildungszeit zählt mit): 1,1029 Entgeltpunkte x 23 Jahre = 25,3667 Entgeltpunkte Anschließend werden die Entgeltpunkte mit der Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr multipliziert, im vorliegenden Fall 40. – 60. Lebensjahr = 20 Jahre: 20 Jahre x 1,1029 Entgeltpunkte = 22,058 Entgeltpunkte Nun werden die Entgeltpunkte aus beruflicher Tätigkeit und Zurechnungszeit addiert. 1,1029 + 25,3667 + 22,058 = 48,5276 Summe aller Entgeltpunkte
Christa Kirscham 02.02.2017 | 13:35
Nachtrag zu meiner Frage. Die Rente wurde rückwirkend bewilligt. Beginn 01.08.2015, Ende 31.07.2018
Friedhelmam 02.02.2017 | 13:42
Wenn Sie Widerspruch einlegen wird Ihre Rentenakte aus dem Archiv geholt und die getroffene Entscheidung noch einmal gründlich auf Plausibilität überprüft. Je nach Sichtweise des dann zuständigen Sachbearbeiters könnte Ihre volle Rente dann auch in eine Teilrente umgewandelt oder auch ganz entzogen werden. Möglich ist Vieles!
Gabi Brückneram 02.02.2017 | 15:36
Hallo Frau Kirsch, Ich selbst habe auch eine befristete EM Rente. Auch ich habe ein chron. Leiden bedingt durch Bestrahlung und Chemotherapie . Dennoch verstehe ich ,dass die DRV nicht gleich bei meiner vollen EM Rente unbefristet bewilligt hat. Ich finde das die DRV durchaus das Recht hat zu prüfen in wieweit jemand weiterhin EM gemindert ist. Es geht ja auch um viel Geld aus der Solidargemeinschaft. Denn überlegen sie mal wieviel Menschen EM Rentner sind/werden.... Wenn sie in 2 1/2 Jahren einen Weiterbewilligungsantrag stellen und sie belegen können das sich nichts geändert hat wird man ihnen auch die EM Rente weiterzahlen. MfG Gabi Brückner
=//=am 02.02.2017 | 17:24
Zitat von Gabi Brückner anzeigenausblenden
Sehr gut! :-) Ich möchte noch den Grund für eine befristete Rente - gerade bei Krebspatienten - nennen: Der Grund ist psychischer Natur. Ich habe schon oft erlebt, dass wenn ein Krebskranker eine Dauerrente erhält, das dermaßen auf die Psyche schlagen kann nach dem Motto: die DRV "rechnet nicht damit", dass ich nochmal gesund werde/dass ich sowieso sterbe. zum Beitrag von @Friedhelm: Nicht der SB der DRV, sondern der Sozialmedizinische Dienst prüft und entscheidet, ob die Leistungsminderung befristet oder unbefristet besteht. Es wird keineswegs dann plötzlich eine teilweise Rente gezahlt oder diese sogar noch entzogen! So ein Quatsch.
Richteram 02.02.2017 | 19:23
Vielleicht wünschen Sie sich mit einer Dauerrente eine Art Sicherheit,aber auch diese Rentenart kann von Zeit zu Zeit von der DRV überprüft werden.So aus allem raus für immer gibt es quasi nicht,selbst bei einer vermeintlich anhaltenden Diagnostik.Drei Jahre ist der höchste Befristungzeitraum,es gibt Menschen denen das auch kürzer gewährt wird.Erst nach 9 Jahren geht man davon aus,daß die Erwerbsminderung nicht behoben wurde.Drei Jahre sind so gesehen keine schlechte Zeit,Wenn es Ihnen bis dahin besser geht,ist vielleicht so manches wieder möglich(was man sich ehr wünschen sollte)wenn nicht stellen Sie wieder einen Verlängerungsantrag.
W*lfgangam 02.02.2017 | 20:40
Hallo Christa Kirsch, ergänzend zu allen Beiträgen, könnte Ihnen die Befristung den Arbeitsplatz sichern (ruhendes Arbeitsverhältnis). So haben Sie zumindest die Option, zum Ablauf der Befristung zu entscheiden, was Sie wollen - wieder arbeiten oder Weiterzahlungsantrag, oder auch vorher schon wieder einzusteigen. Und, bei verzögerte Entscheidung über den Verlängerungsantrag (wie geht es finanziell dann erst mal weiter?), Arbeitsplatz da, ggf. AU, wieder Krankengeld. Wenn Sie natürlich jetzt die endgültige Entscheidung suchen, Widerspruch ohne Begründung, Akte anfordern, Nachlesen warum nur Befristung - WS begründen oder einfach zurückziehen. Gruß w.
Marion Kirscham 03.02.2017 | 11:52
Bitte beantworten Sie noch meine Frage ob durch einen Widerspruch die monatliche Rentenzahlung gestoppt werden würde und ich ohne Einkünfte wäre.
Schadeam 03.02.2017 | 12:12
Nein das passiert nicht.
§§!!!$$$am 03.02.2017 | 12:23
an =//= eine bodenlose Unverschämtheit, zu behaupten, Krebs-Patienten würden sich nur noch zum Sterben hinsetzen, wenn sie unbefristet volle em-Rente erhalten würden und die Spätfolgen durch alles seien psychischer Natur. Ich wünsche Ihnen (und denen, die gleiches behaupten) all das, was diese Patienten durchmachen mit allen Schäden an Organen, Nervensystem, Sinnesorganen, Gehirn, Herz-Kreislaufsystem usw. usf....... durch die massive Vergiftungen durch die Chemotherapie und Bestrahlungen damit Sie wenigstens wissen, von was Sie schreiben... ... und dann gehen Sie hin und sagen: "ich brauch nur eine Therapie und eine befristete em-Rente, denn das alles ist lediglich psychischer Natur. In 2 - 3 Jahren ist alles wieder beim alten." Viel Spaß dabei, vor allem wenn Sie dann auf solche Schlaumeier stoßen wie Sie es sind oder auf die medizinischen Dienste diverser göttlichen Behörden wie Arge oder DRV stoßen...... die über Ihr Leben entscheiden, denn dann laufen Sie tatsächlich Gefahr zu sterben, da Ihnen aufgrund solcher Aussagen wie der Ihren, genau diese Machtmenschen den Todesstoß versetzen und Sie weiter arbeiten schicken, obwohl Sie wirklich einfach nicht mehr können.....
§§§!!!$$$am 03.02.2017 | 14:58
an Herz 1952: mein Beitrag ging an den Unmenschen, der sich hier =//= nennt, da kann ich mich nur wiederholen. es ist die 3. Antwort auf diesen Thread hier. Und da bekräftige ich mein Geschriebenes nochmal, es ist kein Gejammere, es sind die leider nackten Tatsachen, good bye DRV-Schreiberling
Ex-Rentneram 03.02.2017 | 15:36
Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur dazu raten, auf einen Widerspruch zu verzichten. Wie hier bereits an anderer Stelle erwähnt wurde, kommt im Falle eines Widerspruchs Ihre gesamte Rentenakte noch einmal auf den Prüfstand. Für mich hatte das fatale Folgen, da die Überprüfung ergab, dass mein Leistungsvermögen vorher zu negativ eingestuft wurde und mir meine volle EM-Rente daher zu Unrecht bewilligt wurde. Im Übrigen gibt es keine unbefristeten Renten, sondern nur Renten, die bis auf Weiteres bewilligt werden. Aber auch das schützt nicht vor Überprüfungen und eventuellen Entziehungen. Auch müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die hier erteilten Auskünfte völlig unverbindlich sind und das kein Antworter für irgendwelche Fehlauskünfte haftet.
Andrea M.am 10.10.2018 | 18:30
Ich habe die sogenannte volle EM Rente mit Verhältnis des Arbeitsmarktesseit seit dem 01.08.2018 für drei Jahre, da aber meine orthopädischen Leiden nicht berücksichtigt wurden, nahm ich das Recht des Widerspruchs in Anspruch. Es war eine Verlängerung von einer vollen EM Rente. Obwohl sich zwischen beiden Renten ein paar Leiden dazu kamen, nun die Arbeitsmarktrente. Nach Durchsicht der Akte und Widerspruch meinerseits um wieder die volle EM Rente zu erreichen, soll ich eine Reha machen, obwohl vorher nichts dergleichen gefordert wurde.Fakt ist das ich weiß das ich laut der Sozialmedizine Leistungenfähig bei negatives Leistungbild ich ausser der Sinnesorgane jetzt durch den Orthopäden auch ein Kreuz bekam. Und das negative Leistungsbild somit bis auf Sinnesorgane dicht ist.Und nun soll ich zur Reha spychisch, obwohl ich seit März einen wirklich guten ambulante Therapie habe.Ich bekam den Antrag zugesandt und es wurde gleich stationär angekreuzt und ambulante Reha wurde mir somit genommen. Mitwirkungspflicht ist mir klar und einsehen klar, aber warum droht man mit rückwirkende Rücknahme der zusagten Rente? Jetzt wo der Orthopäde seine Einschätzung abgeben hat.In übrigen wurde der Therapeut nicht um ein aktuelles Gutachten angefragt. Ich möchte weiter zu meiner Therapie und warum wird mir jetzt auf einmal so etwas zugesandt. Erst durch den Widerspruch wurde das jetzt gefordert. Und wie kann man spychisch kranke Menschen noch mehr unter Existenzängste setzen? Ich bin weiblich 56/3 Jahre seit 2010/2 nicht mehr auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig.
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