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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Rainer29.12.2019 | 10:38
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4 Antworten

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Seit über fünf Jahren bin ich EU Rentner. Leider verlangte die DRV zur Bewilligung der letzten EU Rente im Nov. 19 eine Antragstellung auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Ich bin Nourologisch erkrankt und dauerhaft Krankgeschrieben, zudem habe ich eine Sehleistung von unter 20% (ich erhalte Landesblindengeld). Der Antrag zu dem ich gewungen wurde, ist natürlcih genehmigt worden, obwohl keinerlei Angaben von mir darin gemacht wurden. Ich möchte und kann nie wieder arbeiten sonden will nur meine Ruhe. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Rainer,

warum Sie den Antrag auf eine Leistung zur Teilhabe (LTA) stellen mussten, weiß nur der zuständige Rentenversicherungsträger.

Falls Sie einen Bewilligungsbescheid bekommen haben und Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, sollten Sie schnellstmöglich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Auch wäre ein Anruf beim zuständigen Rentenversicherungsträge hilfreich.

Wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, wird der Widerspruch auf der medizinischen Ebene entschieden. Daher müssen Sie, ggfs. mit Hilfe Ihrer Ärzte, argumentieren, warum Sie eine LTA nicht mehr in Anspruch nehmen können.

Noch ein Hinweis für die User: Dieses Forum ist kein Platz für Beleidigungen. Bitte bleiben Sie sachlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

am 29.12.2019 | 17:39
Ob Du wieder arbeiten kannst, darüber scheint die Rentenversicherung anderer Meinung zu sein als Du. Da wirst Du gezwungen sein, dass medizinisch zu beweisen. Eine Erwerbsminderungsrente ist kein Ruhekissen.
???am 02.01.2020 | 08:52
Nur mal so zur Info: Der LTA-Bescheid dem Grunde nach ist ein begünstigender Bescheid, da er Ihnen nur Rechte (Anspruch auf LTA-Leistungen) einräumt, aber noch keine Pflichten auferlegt. Ein Widerspruch gegen einen rein begünstigenden Bescheid ist rechtlich schwierig, da die "Beschwer" fehlt. Sie können also gerne einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, es kann aber passieren, dass der wegen Nicht-Zulässigkeit abgelehnt wird. Mein persönlicher Weg wäre, ein Beratungsgespräch einzufordern und dort die komplette Problematik persönlich zu besprechen. Das hilft nach meiner Erfahrung mehr, als sich auf dem "Postweg" zu streiten.
Miniam 02.01.2020 | 09:29
Hallo Rainer, nach welcher Zeit nach der Antragstellung zur Weitergewährung der EMR wurden sie aufgefordert den LTA Antrag zu stellen? Wieviele Wochen /Monate hat das gedauert? Und wie sieht die Finanzierung aus ohne Weitergewährung der EMR? Danke für eine Antwort.
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