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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Reha verloren gegangen

von Maja22.05.2016 | 22:21
1830 Ansichten
6 Antworten

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Gegen meine abgelehnte Reha habe ich Widerspruch eingelegt. Nachdem ich ca. 2 Wochen nach Versand des Widerspruchs noch keine Nachricht erhalten habe, habe ich telefonisch bei der DRV nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass kein Widerspruch eingegangen sei. Da die Frist zwischenzeitlich abgelaufen sei (um 2 Tage!), solle ich doch in 3 Monaten einen neuen Antrag stellen. Natürlich kann Post, die ich dummerweise nicht per Einschreiben verschickt hatte, mal verloren gehen. Allerdings ist dasselbe vor einigen Wochen meiner Schwester ebenfalls passiert und da frage ich mich, ob die Post bei der DRV evtl. "vorsortiert" wird. Gibt es noch mehr Fälle, wo das passiert ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

stellen Sie erneut einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Falls wieder eine Ablehnung erfolgt, übersenden Sie den Widerspruch per Einschreiben, damit Sie einen Nachweis haben.

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5 Antworten

Herz1952am 23.05.2016 | 08:08
Schorscham 23.05.2016 | 12:38
Natürlich passiert es häufiger, dass Briefe (nicht sofort) den Empfänger erreichen. Meine Post ist schon mal versehentlich in Nachbars Briefkasten gelandet, der dummerweise für drei Wochen verreist war. Und ich hatte auch schon mal Post von Nachbarn in meinem Briefkasten. Behördenpost wird in der Poststelle selbstverständlich "vorsortiert". Wie sollte man sie denn sonst von dort an den zuständigen Sachbearbeiter weiterleiten? Bitte merken Sie sich für die Zukunft, dass man wichtige Briefe grundsätzlich per Einschreiben verschicken sollte. Wenn man nur sicherstellen will, dass der Brief sicher zugestllt wird, reicht ein Einwurfeinschreiben völlig aus. Könnte der Empfänger aber ein Interesse daran haben, den Erhalt des Briefes zu bestreiten, (wie z.B. Versicherungen, wenn eine Vertragskündigung ausgesprochen wurde oder Vermieter, wenn man die Wohnung kündigen will), dann sollte man den Brief stets per Einschreiben mit Rückschein versenden. Zwar könnte der Empfänger dann immer noch behaupten, einen leeren Briefumschlag erhalten zu haben, allerdings müsste er im Ernstfall dann schon plausibel erklaren, warum er den Absender nicht über den fehlenden Inhalt aufgeklärt hat. Bei der DRV gehen täglich mehrere hundert Briefe ein. Dass da mal der eine oder andere fehlgeleitet wird, ist also völlig normal. MfG
Herz1952am 23.05.2016 | 14:50
Irgendwann taucht Ihr Widerspruch bestimmt wieder auf. Und dann kann man ja am Briefdatum erkennen, dass sie fristgerecht widersprochen haben. Außerdem trägt er bestimmt einen Posteingangsstempel von der DRV.
Herz1952am 23.05.2016 | 14:53
Nachtrag: Sind Sie sicher, dass Sie den Brief richtig adressiert haben? Ich habe auch schon mal versehentlich einen Brief statt an meine Krankenkasse an die DRV geschickt. (smile)
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