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Experten-Antwort

Widerspruch gegen Rehaeinschätzung

von Wachteln20.07.2024 | 08:10
1061 Ansichten
10 Antworten

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Hallo, ich habe meinen endgültigen Entlassungsbericht von der Rehaklinik erhalten. Gegen dieLeistungseinschätzung bezüglich meiner Belastbarkeit habe ich sofort Widerspruch eingelegt. Ist es sinnvoll, die Begründung des Widerspruchs durch einen Rechtsanwalt aufsetzen zu lassen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

 

den Ausführungen von "x" können wir uns grundsätzlich anschließen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung
Antwort auf Weiteres VorgehenGegen einen Entlassungsbericht einer Rehaklinik können Sie rechtlich keinen Widerspruch einlegen, weil es sich hier nicht um einen "Rechtsakt" handelt. Sie können aber Kontakt zur Rehaklinik aufnehmen, Ihre Einwände gegen den Bericht schriftlich mitteilen und um Überarbeitung des Berichtes bitten. Gleichzeitig sollten Sie die Rentenversicherung schriftlich darüber informieren und dort auch Ihre Einwände mittteilen. Ich habe das damals bei meinem Rehabericht so gemacht ud der Rehebericht wurde in den meisten von mir genannten Punkten überarbeitet. Sollte aus dem Rehabericht eine Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente folgen, mit der Sie nicht einverstanden sind, dann können Sie gegen diesen EM-Rentenbescheid Widerspruch einlegen und ggf. auch Klage beim Sozialgericht einreichen.

Guten Tag,

 

den Ausführungen von "Weiteres Vorgehen" können wir uns grundsätzlich anschließen. Einen Ausblick auf Aussicht auf Erfolg insbesondere auf mögliche weitere Verfahren können wir nicht geben.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Rehaam 20.07.2024 | 08:15
Sie können keinen Widerspruch gegen einen Entlassungsbericht einlegen, da es sich nicht um einen Bescheid handelt. Sie können es zwar mit einer Gegendarstellung versuchen, wobei es dabei mehr als fraglich ist, ob Sie damit etwas in Ihrem Sinne erreichen.
Weiteres Vorgehenam 20.07.2024 | 08:17
Gegen einen Entlassungsbericht einer Rehaklinik können Sie rechtlich keinen Widerspruch einlegen, weil es sich hier nicht um einen "Rechtsakt" handelt. Sie können aber Kontakt zur Rehaklinik aufnehmen, Ihre Einwände gegen den Bericht schriftlich mitteilen und um Überarbeitung des Berichtes bitten. Gleichzeitig sollten Sie die Rentenversicherung schriftlich darüber informieren und dort auch Ihre Einwände mittteilen. Ich habe das damals bei meinem Rehabericht so gemacht ud der Rehebericht wurde in den meisten von mir genannten Punkten überarbeitet. Sollte aus dem Rehabericht eine Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente folgen, mit der Sie nicht einverstanden sind, dann können Sie gegen diesen EM-Rentenbescheid Widerspruch einlegen und ggf. auch Klage beim Sozialgericht einreichen.
Ach wasam 20.07.2024 | 08:23

Zitat von der Moderation entfernt.

Was genau halten Sie denn für Träumerei und Märchen? Haben Sie Fakten und gegenteilige Informationen? Welche Punkte halten Sie denn konkret für falsch? Nicht, dass noch jemand den Eindruck gewinnt, dass Sie jemand sind, der außer unsinnigem Rumpöbeln absolut nichts auf die Reihe kriegt...
Herr Bahlsenam 20.07.2024 | 09:01

Zitat von der Moderation entfernt.

Nehmen Sie sich einen Keks und dann legen Sie sich wieder hin.
Forenregeln ändern!am 20.07.2024 | 09:27

Zitat von der Moderation entfernt.

Danke auch Ihnen für Ihren überflüssigen Beitrag, der aber wunderbar die Wichtigkeit der Änderung der Forenregeln unterstützt.😂
Ingeam 20.07.2024 | 18:49

Zitat von der Moderation entfernt.

Ich war auch mit dem Rehabericht unzufrieden, vorallem war er so geschrieben was ganicht mit dir besprochen wurde. Ich habe dann mich hingesetzt und habe an die Reha Chefin das alles aufgeschrieben und sie gebeten die Therapeuten zu fragen ob das was im Entlassungsbefund steht nochmals zu überdenken..... Sie hat es nicht gemacht, ich denke schon das man mit einem Anwalt was erreichen kann..... Daraufhin habe ich meine erwerbsminderungsrente nicht bekommen und habe dann geklagt und nach 2 Jahren mit neuen Gutachter hat es geklappt Ich rate dir las dir das nicht gefallen wenn du im Recht bist.... Befrage einen Anwalt LIEBE GRÜßE UND VIEL GLÜCK
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