Feststellungen zum Grad der Behinderung stehen nicht im Einklang mit der Sozialmedizinischen Beurteilung der Erwerbsminderung nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ob der sozialmedizinische Dienst des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers zur Feststellung gelangt ist, dass Sie erwerbsgemindert sind, kann zudem online nicht beurteilt werden.
Seit 2002 ist im Bereich der Erwerbsminderungsrenten die Befristung des Anspruchs auf Zeit der Regelfall und die Gewährung auf Dauer die Ausnahme – zumal beides vom verbl. Restleistungsvermögen für Ihnen zumutbare Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, evtl. auch dem beruflichen Status sowie den sogen. qualitativen Leistungseinschränkungen abhängt.
Ein Rechtsbehelf (Widerspruch) gegen einen Bewilligungsbescheid wäre formell betrachtet möglich, die Beschwer aufgrund der dem Bewilligungsbescheid zugrunde liegenden Fakten etc. (Rechtsnachteil durch Befristung etc.) grundsätzlich fraglich – was wiederum auch nur in der Praxis von der Widerspruchsstelle zu entscheiden ist.
Rechtsnachteile entstehen Ihnen durch den Widerspruch nicht. Wie das ganze Verfahren aber ausgeht, sich also auch lohnt etc., kann niemand online beurteilen....
MfG