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Widerspruch gegen Rentenbescheid

von Frau Ratlos04.11.2008 | 11:52
2612 Ansichten
6 Antworten
Ich (45 Jahre) bekomme seit April 2003 Rente wg. voller Erwerbsminderung auf Zeit wg. einer Depression. Nun stand eine neue Begutachtung an. Laut Gutachterin kann ich bis zu unter 6 Stunden arbeiten und meine Unterlagen sollen dem Arbeitsmarkt übergeben werden, die Rente wird allerdings noch 12 Monate weitergezahlt. Ich soll ohne Eingliederungshilfe einfach auf den Arbeitsmarkt geschmissen werden... das kann ich mir nach über 5 Jahren Krankheit (ohne nennenswerte Besserung) nicht vorstellen. Sollte ich dem Bescheid widersprechen? Welche Folgen hätte das dann? Oder sollte ich das Prozedere auf mich zukommen lassen und dann einen Antrag auf Umschulung stellen, da ich dem Stress im sozialen Bereich nicht mehr gewachsen bin. Welches ist die klügste Vorgehensweise? Ich sehe auch die RV in der Pflicht, und nicht das Arbeitsamt, irre ich da?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.11.2008 | 09:03

Ich würde Ihnen raten, zunächst die 12 Monate der Rentengewährung abzuwarten. Sollte dann die Weitergewährung abgelehnt werden, besteht immer noch die Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens.

5 Antworten

Corlettoam 04.11.2008 | 12:41
Sie müssen sich doch erstmal seber im Klaren darüber sein, was SIE wollen. Weiter EM-Rente oder eine Umschulung ? Da die Gutachterin Sie lt. ihren Angaben für 3 bis unter 6 Stunden erwersbsfähig hält, bekommen Sie also aus rein medizinischen Gründen nur eine TEIL-erwerbsminderungrsente und nicht mehr die volle EM-Rente. Die volle EM-Rente wird ihnen dann wahrscheinlich aber " nur " als sog. Arbeitsmarktrente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt geährt, darum auch der Verweis auf die Agentur für Arbeit. Wenn Sie der Meinung sind, das die Begutachtung nicht o.k. war und Sie sich selbst und/oder ihre behandelnden Ärzte , für nur unter 3 Stunden erwerbsfähig halten, können Sie natürlich Widerspruch einlegen und auf volle Em-Rente die auf rein medizinischen Gründen beruht abzielen. Eine volle EM-Rente die auf rein med. Gründen beruht ist natürlich weitaus besser und sicherer , als eine " Arbeitsmarktrente", wo Sie den Unwägbarkeiten der Arbeitsmarktlage ausgeliefert sind. In diesem Widerspruchsverfahren wird ihre medizinische Situation dann noch einmal komplett neu aufgerollt und Sie werden gegebenenfalls auch nochmals begutachtet werden oder sogar zur med. Reha geschickt ( falls die letzte Reha noch nicht so lange her ist ) Da Sie aber jetzt ja noch für weitere 12 Monate berentet sind, gibt es auch die Möglichkeit jetzt nichts zu unternehmen und erst im nächsten Jahr dann wieder einen ganz normalen EM-Verlängerungsantrag zu stellen. Das nach dem Ablauf einer befristeteten EM-Rente , sich sofort bei der Agentur für Arbeit melden müssen ist normal. Die RV hält Sie ja dann für voll erwerbsfähig und alles weitere ist tatsächlich im Aufgabenbereich der Agentur für Arbeit angesiedelt.
Frau Ratlosam 04.11.2008 | 13:14
Es ist richtig, dass ich verunsichert bin. Vor 2 Jahren wurde mir in einem Gespräch von einem Rehabilitationsberater der RV eröffnet, dass eine berufliche Eingliederung in meinen bisherigen Beruf im sozialen Bereich aufgrund der erhöhten Rückfallgefahr nicht in Frage kommt. Von Seiten der RV würde eine Umschulung in einem kaufmännischen Bereich erwogen, dies allerdings erst bei weiterer Stabilisierung meiner Gesundheit. Ich hatte mit dieser Info lange zu kämpfen, da ich meinen Beruf als Berufung sah. Mich dann mit dem Gedanken der Umschulung vertraut gemacht, verunsichert mich nun, dass eine 90 minütige Begutachtung ergeben hat, dass ich ohne weitere Maßnahmen wieder in meinem alten Beruf arbeiten können soll. Keine med. Reha zu differenzierten Abklärung meiner derzeitigen Fähigkeiten, keine Eingliederung... was ich eigentlich erwartet habe, da ich wissen will, wo ich gesundheitlich WIRKLICH stehe.
Corlettoam 04.11.2008 | 13:43
Auf die verschiedenen Aussagen ( auch der Gutachterin ) würde ich nicht viel geben, denn leztendlich können nur SIE selbst entscheiden wie es für Sie weitergeht. Nur Sie selbst wissen was Sie fühlen , was Sie wollen und was Sie noch können. Deshalb rate ich ihnen auch, ertmal keinerlei Gedanken an Umschulungen etc. pp zu verschwenden , sondern einzig und alleine ihren Fokus auf ihre weitere Gesundung zu richten. In einem 3/4 Jahr kann viel positives gesundheitlich passieren und diese Zeit würde ich nutzen und mich nur und auschließlich auf meine Gesundung konzentrieren und erst dann - nach dem dann aktuellen Gesundheitszustand - weitere Entscheidungen in Hinblick auf eine Umschulung oder eine weitere Berentung zu treffen.
Rosannaam 04.11.2008 | 13:29
Bei einer "Arbeitsmarktrente" erhält die Agentur für Arbeit KEINE Unterlagen zugesandt! Da die Rente nur für ein Jahr weitergewährt wurde, ist offensichtlich, dass AUCH medizinische Gründe für die Wahrscheinlichkeit einer Besserung vorliegen (aus Sicht des DRV-Arztes). Denn "reine Arbeitsmarktrenten" bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden werden immer auf 3 Jahre weitergewährt. >>Wenn Sie der Meinung sind, das die Begutachtung nicht o.k. war und Sie sich selbst und/oder ihre behandelnden Ärzte , für nur unter 3 Stunden erwerbsfähig halten, können Sie natürlich Widerspruch einlegen und auf volle Em-Rente die auf rein medizinischen Gründen beruht abzielen.<< Ich sehe das genauso. Andererseits können Sie jetzt auch ein 3/4 Jahr abwarten, dann einen Weitergewährungsantrag stellen. Besprechen Sie doch die ganze Angelegenheit nochmals mit Ihrem behandelnden Arzt und fragen Sie ihn nach seiner Auffassung über Ihr Leistungsvermögen. Sie können auch vorsorglich Widerspruch einlegen, um die Frist zu wahren, und dann die Begründung nachreichen - ODER den Widerspruch ohne Begründung zurücknehmen. Ist alles kein Problem. MfG Rosanna.
Rosannaam 04.11.2008 | 13:39
..."dass eine 90 minütige Begutachtung ergeben hat, dass ich ohne weitere Maßnahmen wieder in meinem alten Beruf arbeiten können soll." WO steht denn, dass Sie in Ihrem ALTEN Beruf wieder arbeiten können? Das Leistungsvermögen, das Sie angegeben haben, bezieht sich auf den ALLGEMEINEN ARBEITSMARKT! Sie können ja auch bei der DRV eine LTA (berufliche Reha) in Form einer Umschulung BEANTRAGEN, sofern Sie eine solche für erforderlich halten!
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