Hallo neurentnerB,
bezüglich der eventuellen Rückzahlung von privatem Tagegeld an Ihre private Krankenversicherung können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Innerhalb der Widerspruchsfrist haben Sie natürlich die Möglichkeit einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen.
Ggfs. sollte dies - wie von W*lfgang geschrieben - zunächst ohne Begründung fristwahrend erfolgen. Sie sollten sich gleichzeitig die medizinischen Unterlagen, auf denen das ärztliche Votum des Rentenversicherungsträgers beruht, in Kopie anfordern und anschließend mit Ihrem Arzt besprechen.
Es muss schon eine gute medizinische Begründung Ihrerseits erfolgen, warum die Erwerbsminderung nicht bereits im Jahr 2016, sondern erst später eingetreten sein soll, erfolgen.
Ihr Arzt kann Ihnen dabei sicher behilflich sein.