Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Widerspruch gegen rückwirkende Rentenbewilligung

von neurentnerB08.07.2017 | 13:13
1459 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mir wurde eine volle EM-Rente rückwirkend zum Anfang 2016 bewilligt, obwohl ich zu dieser Zeit noch angestellt beschäftigt war und danach noch 2 Rehas (2016 und 2017) gemacht habe. Beantragt hatte ich die EM-Rente im Juni 2017 zum Datum meiner Reha-Entlassung mit unter 3 Stunden im April 2017. Kann ich gegen diese rückwirkende Bewilligung Widerspruch einlegen? Zum einen ändert sich dadurch die Berechnungsgrundlage der Rente zu meinem Nachteil, zum anderen muss ich möglicherweise hohe Beträge an die private Tagegeldversicherung zurückzahlen. Wer hat eine Idee? Sonnige Grüße Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo neurentnerB,

bezüglich der eventuellen Rückzahlung von privatem Tagegeld an Ihre private Krankenversicherung können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben.

Innerhalb der Widerspruchsfrist haben Sie natürlich die Möglichkeit einen Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen.

Ggfs. sollte dies - wie von W*lfgang geschrieben - zunächst ohne Begründung fristwahrend erfolgen. Sie sollten sich gleichzeitig die medizinischen Unterlagen, auf denen das ärztliche Votum des Rentenversicherungsträgers beruht, in Kopie anfordern und anschließend mit Ihrem Arzt besprechen.

Es muss schon eine gute medizinische Begründung Ihrerseits erfolgen, warum die Erwerbsminderung nicht bereits im Jahr 2016, sondern erst später eingetreten sein soll, erfolgen.

Ihr Arzt kann Ihnen dabei sicher behilflich sein.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

verwirrteam 08.07.2017 | 13:22
Zitat von neurentnerB anzeigenausblenden
Ja, das können Sie. Im Bescheid ist eine entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung vorhanden, nach der Sie binnen eines Monats schriftlich Widerspruch (begründend) einlegen können.
Fastrentneram 08.07.2017 | 13:20
Zitat von neurentnerB anzeigenausblenden
Sie können natürlich Widerspruch gegen den Rentenbeginn einlegen, sollten dann aber auch genau begründen können, warum Ihre Erwerbsminderung erst später eingetreten sein soll. Eine vorherige Rücksprache mit dem Arzt Ihres Vertrauens wäre dabei grundsätzlich empfehlenwert, da es sich um eine medizinische Angelegenheit handelt.
Herz1952am 08.07.2017 | 14:15
Hallo NeurentnerB., An der Rentenhöhe dürfte sich eigentlich nichts ändern, weil ja nach dem bisherigen Durchsschnitt berechnet wird. Seit dem 1.7.2014 wird sogar eine "Günstigerrechnung" durchgeführt, ob die letzten 4 Jahre sich ungünstig auf den Durchschnitt ausgewirkt haben. Dies ist durchaus möglich, weil Sie ja nach der Rentenbewilligung noch 2 Rehas gemacht haben, die das Rentenbrutto erniedrigt haben. So, wie es aussieht haben Sie keinen Rentennachteil. Wie es mit dem Tagesgeld mit Ihrer Privaten Versicherung bestellt ist, können Sie nur über Ihren Vertrag klären mit dieser klären.
neurentnerBam 08.07.2017 | 15:28
...ich möchte NICHT gegen die Rentenbewilligung als solches und und auch nicht gegen die Höhe der Rente Einspruch einlegen, ist ein Einspruch auch nur gegen die meine Erachtens falsche rückwirkende Festsetzung des Leistungsfalls möglich? Sonnige Grüße Tom
Herz1952am 08.07.2017 | 16:24
Hallo Neurentner B., das hängt aber womöglich zusammen. Warten Sie bitte ab, was ein Experte dazu sagt. (rotes "Mensch-Ärgere dich nicht Männchen:-) ) Oder auch W*lfgang, der sich als Mitarbeiter sehr gut auskennt. Die Sache mit dem Tagesgeld (Private Versicherung) hatten wir aber schon mal, da hat der Experte die gleiche Antwort gegeben.
W*lfgangam 08.07.2017 | 18:22
Zitat von neurentnerB anzeigenausblenden
Hallo neurentnerB, der Leistungsfall EM ist wie eine Jauchegrube, rumgerührt, aber nicht alles was an der Oberfläche schwimmt, ist dann maßgebend. Das kann - die erste AU sein - das Datum des Rentenantrags - das Reha-Antragsdatum - der Reha-Abschlussbericht - ein erste 'schwerwiegende' Diagnose - die Untersuchung/Prüfbericht des soz.med. Dienstes nach Rentenantrag - ein Ereignis/Unfall. Daher würde ich Ihnen empfehlen, zunächst einen Widerspruch einzulegen ohne Begründung UND dann die zur Einsichtnahme *) angeforderten med. Akten nebst Versicherten-Akte auszuwerten. Sicher ergeben sich da Hinweise, warum der Versicherungsfall so und nicht anders festgelegt worden. Die noch aktive Weiterbeschäftigung/ich bin ja erst später EM geworden, könnte ein (schwaches) Argument sein, den Leistungsfall zu 'verschieben'. *) Akte können Sie in die Beratungsstelle DRV, Rathaus/Versicherungsamt oder auch an einen von Ihnen beauftragten Fachanwalt übersenden lassen. Wenn Sie Mitglied in einem Sozialverband (SoVD, VdK), bestehen auch da Vertretungsmöglichkeiten. > zum anderen muss ich möglicherweise hohe Beträge an die private Tagegeldversicherung zurückzahlen. Schauen Sie dazu in Ihren Versicherungsvertrag. So sind gesetzliche Krankengeldzahlungen bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung nicht zurückzuzahlen, es findet nur eine Verrechnung mit den mtl. Rentenbeträgen statt - ist bei Ihnen mit den PKV-Tagegeldern vielleicht genauso. Gruß w.
neurentnerBam 08.07.2017 | 18:36
...so lautet der passende Absatz in den AVB. Ich lese daraus, dass eine BU und damit sicher auch eine dauerhafte EM die Versicherung beendet. Falls also im fraglichen Zeitraum Leistungen gewährt wurden, müssen diese zurückgezahlt werden, auch wenn die Tagegeldversicherung gar nicht mehr besteht (gekündigt vom Versicherer wegen BU).
Fortitude oneam 08.07.2017 | 19:26
Hallo NeurentnerB, Sie haben jetzt so viele Tipps erhalten, besonders die von W*lfgang. Ich hoffe nur das Sie die Beiträge der Tagesgeldversicherung nicht zurück zahlen müssen. Ich empfehle Ihnen auch unbedingt externe Unterstützung zu nehmen. @W*lfgang Ich habe selten so gelacht. :-) - Ein Leistungfall EM mit einer Jauchegrube zu vergleichen. Pfui deibel. Wie gut das sich dies nur auf den Leiistungfall bezieht und nicht allgemein auf die EMR. Mfg
verwirrteam 08.07.2017 | 19:42
Zitat von neurentnerB anzeigenausblenden
Der Deutschen Rentenversicherung wird der Inhalt Ihres privat abgeschlossenen Vertrages so ziemlich egal sein und auch keinen Einfluss auf die Entscheidung der EM-Rente haben. Wenn Sie Ihren Widerspruch damit begründen, dass nach § xy ... wird wohl nicht zum gewünschten Ergebnis führen.
W*lfgangam 08.07.2017 | 21:29
Zitat von neurentnerB anzeigenausblenden
Hallo neurentnerB, die DRV stellt seit 2001 grundsätzlich keine BU mehr fest, höchstens noch für vor 1962 Geborene und dann steht das im Bescheid auch explizit drin. Die AGB riecht ziemlich muffig/nicht an aktuelle Rechtslage angepasst/da wird auch noch von Arbeitsunfähigkeit geredet, ich wäre da zunächst sehr gelassen. Kommt es zum Streitfall, kann Ihnen die DRV nicht helfen, wäre dann ein privater Streitfall. Wenn es da zu Streitigkeiten kommen sollte, mit einer privaten Versicherung, dann gibt es auch hier eine Prüfungsoption, die BaFin: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/verbraucher_node.html;jsessi… Gruß w.
dewolf262am 28.11.2018 | 08:17
bei meinem Mann soll auch zurück gerechnet werden bis zur 1. Reha letzten Jahres. Das war bei meiner Schwägerin auch der Fall und sie musste für die zurück gerechnete EM Steuern nachzahlen und nicht zu knapp. LG dw
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026