Hallo EMR-Neuling,
Ullrich hat soweit schon alles passend zusammengefasst.
Einen Widerspruch einzureichen ist sicherlich nicht verkehrt, wenn die hinzugetretenen Einschränkungen nicht berücksichtigt wurden und diese möglicherweise das Ergebnis verändern.
Tatsächlich sollten Sie zwecks Fristenwahrung zügig einen Widerspruch einlegen und dann Unterstützung durch einen Rechtsbeistand suchen, da möglicherweise eine Akteneinsicht bei einem laufenden Widerspruchsverfahren nicht gegeben wird.
Ihre Ärzte müssen Sie zur Zeit nicht mobilisieren, da möglicherweise die neueren medizinischen Unterlagen noch nicht beurteilt wurden.