Hallo Xavi,
das Krankengeld läuft in so einem Fall bis zum Beginn der Reha weiter, sofern Sie nicht ausgesteuert werden, weil die Bezugsdauer bereits zu lange ist.
Ob die Krankenkasse das KG einstellt wenn Sie Widerspruch einlegen, müssen Sie bei der Krankenkasse erfragen.
Wenn Ihr Reha-Antrag nach erfolgloser Reha in einen Rentenantrag umgedeutet wird, heißt das nicht automatisch, dass Sie volle EM-Rente erhalten. Ob volle oder teilweise hängt von Ihrem Gesundheitszustand ab.