Hallo Stern,
ich kann als Nichtmediziner und per Ferndiagnose natürlich die Erfolgsaussichten eines Widerspruches nicht beurteilen. Wenn Sie aber davon überzeugt sind, dass die medizinische Einschätzung der Gutachter der DRV nicht richtig ist, dann sollten Sie Widerspruch einlegen.
Falls Sie einen Rechtsbeistand beauftragen, denken Sie nicht nur an den erwähnten Fachanwalt sondern auch an die Mitarbeiter der Sozialverbände und der Gewerkschaften.