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Experten-Antwort

Widerspruch oder Neuantrag

von Freaky27.03.2023 | 22:43
198 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine unbefristete Teil-EMR ist durch. Ich habe eine allgemeine Frage. Ich wollte eigentlich gleich Widerspruch machen, weil ich volle Rente wollte. Ist das sinnvoll oder ist es sinnvoller weiter krank zu sein und/oder paar Monate Teilzeit zu arbeiten und dann einen neuen Antrag auf volle Rente zu stellen? Ich bin für Widerspruch.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Freaky,

aus rechtlicher Sicht sind beide Varianten möglich.

Sofern Sie allerdings der Auffassung sind, dass Sie heute schon voll erwerbsgemindert sind, sollten Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Schadeam 27.03.2023 | 23:21
Wenn Sie ein paar Monate in Teilzeit arbeiten können, dürfte damit bewiesen sein, dass Sie wohl nicht voll erwerbsgemindert sind. Volle EM bedeutet, dass Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Aber was tatsächlich geht oder nicht, kann niemand im Forum beurteilen.
Abschlägeam 27.03.2023 | 23:41
Hallo Freaky, wenn Sie für Widerspruch sind, dann legen Sie den doch ein. Das geht auch zunächst fristwahrend ohne Begründung, die Sie dann nachreichen. Fundiert mit medizinischen Unterlagen (die der DRV bisher noch nicht bekannt sind) und die aber nachweisen, warum Sie meinen, Anspruch auf eine volle EM-Rente zu haben. Sie können sich auch die Grundlagen zur Entscheidung mit fristwahrendem Widerspruch anfordern und dann erst nach Erhalt der Unterlagen selbst begründen. Im Falle einer vollen rückwirkenden EM-Rente hätte aber hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch auf das KG, was sie parallel bezahlt hat/te. Maximal bis zum Zahlbetrag der EM-Rente, tagesgenau verrechnet. Könnte also ein Rechenexempel werden. Denn wenn Sie bereits länger Krankengeld erhalten (vor Rentenbeginn), dann mindert jetzt die KK Ihr Krankengengeld um die halbe EM-Rente. Wenn das KG also höher wäre als die volle EM-Rente, dann lohnt sich ggfs. herauszögern (also kein Widerspruch sondern späterer Neuantrag). Falls Sie weiterhin AU sind und dann aber ausgesteuert werden bei der KK (nach 78 Wochen insgesamt Entgeltfortzahlung), erkundigen Sie sich rechtzeitig über Ihre Ansprüche bei der Agentur für Arbeit gemäß §145 SGB III (Nahtlosigkeit), der auch im Falle eines noch bestehenden Arbeitsplatzes angewendet werden kann. Informationen über diesen § finden Sie z.B. auch hier: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… Nun also noch etwas grübeln oder auch rechnen und dann entscheiden Sie alleine (in Rücksprache mit Ihren Ärzten), was für Sie sinnvoller ist. Viel Erfolg und alles Gute!
Freakyam 27.03.2023 | 23:41
Na dann probiere ich es eben nicht, wenn ein Verschlimmerungsantrag nicht möglich ist, dann mache ich gleich Widerspruch und gehe überhaupt nicht arbeiten.
Freakyam 28.03.2023 | 08:22
Ich folge dir DRV die wenigste Arbeit machen. Was macht mehr Arbeit? Widerspruch oder neuer Antrag?
OhnMannam 28.03.2023 | 08:35
Ihr Name ist Programm, sonst kann man Ihre Frage nicht ernst nehmen.
Junkyam 28.03.2023 | 09:52
Machen Sie einen Widerspruch, geht dann schneller mit der Ablehnung.
Freakyam 28.03.2023 | 13:46
Selten so gelacht. Ich bin wirklich am überlegen, ob ich jetzt erst mal ein paar Wochen wieder arbeiten gehe oder gleich einen Widerspruch einlege. Die Frage ist doch wohl legitim. Vielleicht gehen bestimmt die Sachen doch schneller bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn der Ablauf der selbe ist, ist es auch völlig egal.
Abschlägeam 28.03.2023 | 14:25
Zitat von Freaky anzeigenausblenden
Es hindert Sie niemand daran, dass Sie jetzt Widerspruch einlegen und trotzdem wieder arbeiten gehen. Und auch nicht daran, einfach so wieder arbeiten zu gehen, ohne Wiederspruch einzulegen. Ein innerhalb der Frist eingereichter Widerspruch landet zunächst noch einmal bei der für Ihre Sache zuständigen Sachbearbeitung. Je mehr Begründungsunterlagen gleich mit eingereicht werden, wird dort dann geprüft, ob vielleicht nur etwas 'übersehen' wurde und dem Widerspruch dann 'sofort' abgeholfen werden kann, 'einfach' mit 'oh sorry, aber Sie bekommen doch...' Ist es etwas unklarer, geht es in die nächste Abteilung und wird dort geprüft. Und ist es immer noch unklar geht es gleich auf den Nebenschreibtisch 'mach mal fertig für Widerspruchsausschuss'. Der allerdings tagt nur alle paar Wochen, das dauert also... Wenn Sie selbst erst nach diesen bereits abgelaufenen Wochen erst einmal nur arbeiten gegangen waren, ohne Widerspruch eingelegt zu haben, passiert bei der DRV erst einmal gar nichts, Ihren Bescheid über die halbe EM-Rente haben Sie ja und es wird bezahlt. Und dann kommt Ihr 'Verschlimmerungsantrag' auf den Tisch. Und das ganze Procedere 'ist dieser Antragsteller überhaupt erwerbsgemindert, halb oder ganz und wenn ja seit wann, geht von vorne los. Wenn SIE (und Ihre Ärzte) meinen, Sie seien voll erwerbsgemindert, und zwar JETZT bereits, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Und die DRV schon einmal 'im Hintergrund' arbeiten lassen. Aber letztendlich ist es Ihre Entscheidung. Aber so oder so müssten Sie begründen/nachweisen, warum Sie entweder bereits jetzt oder doch erst in einigen Monaten voll erwerbsgemindert sind. Alles Gute!
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