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Experten-Antwort

Widerspruch ohne Begründung

von Rex11.04.2019 | 16:59
285 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Ich habe gegen einen Bescheid über EM-Rente einen Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis schriftliche Begründung folgt. Gibt es eine bestimmte Frist in der die Begründung folgen muss? Danke für Informationen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rex,

letztendlich gilt die Frist, die Ihnen dann von Ihrem Rentenversicherungsträger zur Begründung des Widerspruchs vorgegeben wird.

Sollte es Ihnen innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, eine Begründung nachzureichen, empfiehlt es sich baldmöglich Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen, darzulegen, aus welchen Gründen eine Begründung innerhalb der Frist nicht möglich ist, und um Fristverlängerung zu bitten.

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2 Antworten

Schorscham 11.04.2019 | 17:33
Auch ich hatte damals vorsorglich formlos Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass eine ausführliche Begründung schnellstmöglich nachgereicht würde. Bereits wenige Tage später wurde mir daraufhin schriftlich mitgeteit, dass mein Widerspruch eingegangen wäre und dass meine Begründung innerhalb der nächsten 3 Wochen erwartet würde, da ansonsten nach Aktenlage entschieden würde. Da die gesetzliche Widerspruchsfrist ohnehin 1 Monat beträgt, hätte ich mir meinen vorläufigen Widerspruch also sparen können. Oder man sollte vorsorglich darauf hinweisen, dass die Begründung vermutlich nicht innerhalb der Monats-Frist vorliegen kann. Ich kam mir damals ganz schön veräppelt vor. MfG
Vogelam 11.04.2019 | 22:53
Soweit alles richtig gemacht. Unendlich Zeit hast du aber nicht. Generelle Frist beträgt 1 Monat .
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