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Widerspruch per Fax

von Gerhard08.01.2009 | 12:20
2934 Ansichten
16 Antworten
Hallo, ich habe vor einigen Tagen einen Widerspruch an die DRV in Berlin, Hirschberger Str. gesendet. Nun habe ich nichts weiter von dort gehört?! Bekommt man keine Eingangsbestätigung? Um die Monatsfrist zu wahren... Danke! Gruß Gerhard

16 Antworten

Nixam 08.01.2009 | 13:10
Mein lieber Gerhard! "Vor einigen Tagen" bedeutet, dass Sie (fast) zu Silvester Ihren Widerspruch erhoben haben. Also ich kann Ihnen - bei einem anderen RV-Träger arbeitend sagen- wir arbeiten gerade die Akten- und Poststapel von der Zeit vor Weihnachten 2008 ab. Ein bisschen müssen Sie sich schon in Geduld üben, wenn Sie von dem RV-Träger eine Nachricht - auch wenn es nur eine Eingangsbestätigung ist - erhalten wollen. Auch die Beschäftigten bei der Rentenversicherung sind auch nur Menschen und haben auch zwischen den Feiertagen frei gehabt..... Geben Sie meinen Kollegen einfach mal noch 14 Tage bis 3 Wochen Zeit, bis man Ihnen eine Eingangsbestätigung übersendet. Ein frohes neues Jahr übrigens Nix
Rosannaam 08.01.2009 | 13:21
Ich gebe @Nix vollkommen Recht. Außerdem haben Sie beim Versand des FAX ja eine Bestätigung, ob bzw. dass dieses einwandfrei versandt werden konnte. Sollten Sie tatsächlich in 3 Wochen noch keine Eingangsbestätigung der DRV erhalten haben, was ich mir bei einem Widerspruchsschreiben NICHT vorstellen kann, haben Sie den Nachweis ja selbst in Händen, dass das FAX ordnungsgemäß abgegangen ist. Also nur keine Panik. ;-))
ferriam 08.01.2009 | 13:50
Manchmal ist es besser, die gute alte Briefpost zu benutzen, dort kann man Einschreiben mit Rückschein versenden. Im übrigen, offenbar haben vier Wochen bis kurz vor Fristende gebraucht, um Widerspruch einzulegen, warten Sie jeötzt doch einfach auch vier Wochen ;-)
Gerhardam 08.01.2009 | 14:04
...ja, habe ich schon Verständnis dafür! :) Nur hat die Lebenserfahrung gezeigt, dass man als "Normalsterblicher" leider öfters den "Kürzeren" zieht! Gesundes Neues Jahr auch von mir! Gruß Gerhard
Realistam 08.01.2009 | 18:34
Als man mir damals den Eingang meines Widerspruchs bestätigte, wurde ich gleichzeitig darüber informiert, dass die Bearbeitungszeit sechs bis sieben Monate dauern könne und dass ich bitte von eventuellen Nachfragen Abstand nehmen solle. (Unter drei Wochen Bearbeitungszeit geht bei der DRV nach meinen persönlichen Erfahrungen (fast) gar nichts. Besonders interessant fand ich immer, dass zwischen Briefdatum und Poststempel fast immer eine ganze Woche lag. Und ich habe während meines damaligen Rentenverfahrens etliche Briefe von der DRV erhalten. Die meisten davon waren allerdings überflüssig!) Ich wünsche Ihnen ebenfalls eine gutes, neues Jahr!
***am 08.01.2009 | 19:42
Da die Schreibkraft nicht auf dem Schoß des Sachbearbeiters sitzt und der Massendrucker auch nicht neben ihm steht, kann zwischen Datum des Schreibens und Absendedatum schon einmal einige Tage Zeitraum sein. Zudem werden die fertigen Briefe von einem Postdienstleister abgeholt und häufig erst in eine andere Stadt gekarrt, dort sortiert, aufgeliefert und gestempelt. Dafür gibt es dann entsprechende Vergünstigungen. Wenn die Deutsche Rentenversicherung so arbeiten wollte, wie sich dass mancher Unwissende so vorstellt, würde sie weit mehr Personal benötigen. ... und was den Widerspruch betrifft: Widersprüche bearbeitet in aller Regel eine spezielle Abteilung, die oft auch an einem ganz anderen Ort ist. Wenn der Widerspruch eingeht, muss erst einmal das Papier zur Akte und dann die Akte mit dem Papier an den anderen Ort, denn es wäre ganz schlecht, wenn die Sachbearbeitung sich selbst überprüfen würde. Damit man später auch noch irgend etwas wiederfindet, muss der Vorgang zuvor in der Datenverarbeitung erfasst werden. Und dann gibt es noch den VdK und andere nette Sozialverbände, die die Widerspruchsstellen regelmäßig mit irgendwelchen massenhaften Widersprüchen belegen, bei denen meistens außer Spesen und viel Arbeit kaum etwas heraus kommt. Das geht verständlicherweise zu Lasten der "echten" Widersprüche. Wem wollen Sie also die erforderlichen Bearbeitungszeiten nun anlasten? Wenn Sie es anders angegangen wären, hätten Sie den Widerspruch per Einschreiben gegen Rückschein versandt. Dann hätten Sie postwendend Ihre Bestätigung gehabt. Allerdings hat das dann auch seinen Preis.
corlettoam 08.01.2009 | 19:23
Widerspruch per Fax einzulegen ist eine Möglichkeit, persönlich würde ich dies aber niemals machen. Der besser und sichere Weg , ist doch hier der gute alte Brief per Einschreiben mit Rückschein. Was die Eingangsbestätigung des Widerspruches anbelangt, so würde ich nicht unbedingt davon ausgehen , das IMMER eine schriftliche Bestätigung seitens der RV erfolgt. Der durch meinen Rechtsanwalt eingelegte Widerspruch in meinem Verfahren wurde auch nicht ( schriftlich ) bestätigt. Erst 2 Tage ! vor Ablauf der Widerspruchsfrist und meiner Intervention bei der Anwaltskanzlei, wurde der Eingang des Widerspruches einer Mitarbeiterin der Kanzlei telefonisch bestätigt ! Wahrscheinlich wird das Versenden einer Eingangsbestätigung von den einzelnen Rentenversicherungen wohl immer noch unterschiedlich gehandhabt ! Sie sollten sich aber auf jeden Fall spätestens kurz vor Ablauf der Widersoruchsfrist den Eingang in irgendeiner Form von Ihrer Rentenversicherung bestätigen lassen und auf Nummer sicher zu gehen !
---am 08.01.2009 | 20:11
... und dann gibt es noch die völlig kostenlose Möglichkeit, den Widerspruch bei jeder inländischen Behörde oder einer deutschen Auslandsvertretung abzugeben und sich auf einem Duplikat einen Eingangsstempel abdrucken zu lassen. § 84 Abs. 2 SGG (Sozialgerichtsgesetz): Die Frist zur Erhebung des Widerspruchs gilt auch dann als gewahrt, wenn die Widerspruchsschrift bei einer anderen inländischen Behörde oder bei einem Versicherungsträger oder bei einer deutschen Konsularbehörde oder, soweit es sich um die Versicherung von Seeleuten handelt, auch bei einem deutschen Seemannsamt eingegangen ist. ... http://bundesrecht.juris.de/sgg/__84.html…
PISAam 12.01.2009 | 12:31
Die Anmerkungen von *** sind zu 100 % zutreffend!! Wenn nicht jeder Superheld gegen jeden Mist ( ich glaub manche Professoren würden am liebsten auch gegen das Wetter oder die Anzahl der Ameisen in einem Ameisenhaufen Widerspruch einlegen!!) Widerspruch einlegen würde, dann würden die "richtigen, brgründeten Widersprüche" viel schneller bearbeitet werden können. Aber solange man täglich Aussagen hört wie die von Menschen mit einem geschätzten Jahresverdienst von über 60000 Euro :" Meine Rente ist zu niedrig. Ich will sofort Widerspruch einlegen." Da fragt man sich, womit diese Wesen einen Haufen Geld in Ihrem Leben verdient haben, und in Wirklichkeit dümmer sind als ein Rentier vom Weihnachtsmann!!!NUR LEIDER WIDERSPRUCH EINLEGEN KÖNNEN SIE ALLE,für alles zu blöd, nur dafür nicht!!
Gerhardam 12.01.2009 | 14:53
@PISA; ***, etc., entschuldigung, dass ich das Forum nutze, um Fragen im Zusammenhang mit meiner (3stelligen !Brutto-) Rente stelle! Wenn Ihnen die Arbeit über den Kopf wächst verwundert es doch einigermaßen, dass Sie immer noch Zeit finden unsachliche Bemerkungen in einem Internet-Forum zu plazieren?! Eines kann ich zumindest mit Gewissheit sagen, während meiner Arbeitstätigkeit hatte ich nirgendwo und NIE die Zeit; Möglichkeit und geschweige denn Erlaubnis, mich im Internet umzutun! Dass bei all der Arbeit (trotz Dipl.-Ing.) letztenendes nicht mehr dabei rausgekommen ist hat habe ich der schwierigen wirtschaftlichen Situation in den 90er Jahren und der Wiedervereinigung zu verdanken! Ich bin wohl nicht der Einzige, dessen "zu teure Arbeitskraft" durch eine Neueinstellung aus den Neuen Bundesländern "eliminiert" wurde und so das Heer der Arbeitslosen stärken durfte! Und damals gab es leider keine großangelegten politischen Hilfspakete!! Der Widerspruch, den ich eingelegt habe würde mir (nach meiner groben Überschlagsrechnung) zu einer ca. 70 € höheren Monatsrente behelfen! Und das wäre eine Rentensteigerung von ca. 7 %! Da ich mir aber ziemlich sicher bin, dass mein Widerspruch abschlägig beschieden wird, warte ich nur noch auf diesen Bescheid, um mich alsdann auch in die Schlange der Sozialgerichtsbarkeit einzureihen! Tja, PISA, wenn sorgfältiger gearbeitet werden würde, könnte man sicher viele Millionen € Verfahrenskosten und Nachzahlungszinsen einsparen, die dann wiederum in wachstumsträchtige Projekte oder auch die Bildung investiert werden könnten! Übrigens: da mein letzter Arbeitgeber es nicht für nötig hielt mich weiterzuqualifizieren hatte ich wohl damals auch schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt! Und bei meiner Arbeitslosigkeit durch Eigeninitiative unternommene Qualifizierngskurse wurden mir mit der Begründung verwehrt, dass sich das auf Grund meines Alters nicht mehr rentiere! Noch Fragen? Danke! Mit freundlichen Grüßen Gerhard
PISAam 13.01.2009 | 08:27
Selbstverständlich sind wie immer die anderen Schuld. Alles andere hätte mich auch stark gewundert!!!!Herrlich!!!!
?-?am 13.01.2009 | 09:47
..... PISA Ein sehr bekannter deutscher Politiker benutzte einmal den Ausspruch: "Mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein A****l***." Bei ihnen würde ich die Worte "Herr Präsident" weglassen
PISAam 13.01.2009 | 10:47
Vielen Dank für den niveauvollen Beitrag lieber ?-?. Das bestätigt doch wieder das man kreativ sein kann, auch wenn man nicht intelligent ist!!!
B´sonam 14.01.2009 | 16:07
Dürfte die geneigte (Mit-)Leserschaft erfahren, gegen was sich Ihr Widerspruch richtet ?
Gerhardam 14.01.2009 | 20:02
Mein Widerspruch richtet sich gegen einen ganz speziellen Sachverhalt! Mehr möchte ich hier nicht mitteilen! Aber bei Interesse kann ich das Ergebnis hier bekanntgeben... Gruß Gerhard
ACHSOOOam 15.01.2009 | 13:44
Der WIDERSPRUCH richtet sich also gegen einen ganz speziellen Sachverhalt.... Was für eine Aussage. Da erübrigt sich alles weitere....
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