Hallo Wuppi,
üblicherweise wird von der DRV eine Eingangsbestätigung zu Ihrem Widerspruch versandt. Dies kann im Einzelfall jedoch auch unterbleiben - z. B. wenn ein weiteres Verfahren zu bearbeiten ist.
Der einfachste Weg zur Beantwortung Ihres Frage: Rufen Sie doch bei der Stelle, die den Ablehnungsbescheid erstellt hat an und fragen Sie nach.