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Experten-Antwort

Widerspruch Rente

von Elvira01.12.2025 | 15:43
293 Ansichten
7 Antworten
Guten Tag Leider wurde mein Antrag zur EM Rente abgelehnt. Nun habe ich einen Monat Zeit um den Widerspruch zur DRV zu senden. Ich hatte beim Antrag, alle Befunde von meinen Fachärzten, sowie von der Reha im Frühjahr, mit in den Antrag gepackt und auch die Fragen in den Fragebögen, mehr als ausführlich formuliert. Ich bin bereits 60 Jahre alt und könnte evtl. In 2 Jahren in Rente für Schwerbehinderte. Sollte man evtl. solange warten? Bekomme noch Krankengeld. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich nun noch im Widerdpruch an Befunden vorlegen sollte. Nach Rücksprache mit meinen Fachärzten, können die auch nur das vorlegen, was sie schon vorgelegt haben. Die Befunde, waren bei Antragsstellung aktuell. Lohnt sich ein Widerspruch ?? Wie könnte dieser Widerspruch aussehen, da ich schon alles vorgelegt habe.? Ich weiß nicht weiter……,

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.12.2025 | 17:41

Guten Abend,

 

ob sich ein Widerspruch lohnt, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

 

Zunächst mal grundsätzlich: Erwerbsminderung liegt vor, wenn man unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag (volle Erwerbsminderung) bzw. nur noch weniger als 6 Stunden pro Tag (teilweise Erwerbsminderung) arbeiten kann. Wichtig: Dies bezieht sich auf alle körperlich und geistig leichten Arbeiten, die es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt. Es spielt keine Rolle, ob man noch im letzten Beruf arbeiten kann (Ausnahme Geburt vor 02.01.1961).

 

Wenn bisher noch keine Begutachtung erfolgt ist, könnten Sie dies im Rahmen der Widerspruchsbegründung anregen, damit sich die Gutachterin oder der Gutachter einen persönlichen Eindruck von Ihrem Gesundheitszustand machen kann.

 

Oftmals ist den Befunden zu entnehmen, dass noch Untersuchungen anstehen oder Behandlungen fortgeführt bzw. aufgenommen werden sollen. Die in diesem Zusammenhang künftig anzufertigen Berichte können nachgereicht oder im Falle eines neuen Antrags auf Erwerbsminderungsrente zu einem späteren Zeitpunkt mit eingereicht werden.

 

Sie könnten sich auch sozialrechtlichen Rechtsbeistand beschaffen. In der Regel nimmt der Rechtsbeistand Akteneinsicht und formuliert daraufhin die Widerspruchsbegründung.

 

Hinsichtlich der individuellen Höhe einer Erwerbsminderungsrente und einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen sollten Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Dann können Sie einen Vergleich ziehen, auch im Hinblick auf das bisher laufende Krankengeld und das sich vielleicht anschließende Arbeitslosengeld.

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und vor allem gesundheitlich alles Gute!

6 Antworten

Ansichtssache am 01.12.2025 | 15:58
Ob sich in Ihrem Fall ein Widerspruch lohnt, können User in einen anonymen Forum nicht wissen. Welche Empfehlung gab denn die Reha-Klinik ? Gab es anschließend noch eine Begutachtung ? Hat die KK Sie zum EMR-Antrag aufgefordert , wann werden Sie ausgesteuert ? Das alles gilt es bei einem evtl. Widerspruch zu berücksichtigen. Unterstützen Ihre Ärzte ihr Rentenbegehren ? Hätten Sie noch Energie für einen Widerspruch ? Immerhin hätten Sie die (entlastende) Perspektive, in absehbarer Zeit in eine Altersrente gehen zu können.
Elviraam 01.12.2025 | 16:11
Ansichtssache schrieb

Ob sich in Ihrem Fall ein Widerspruch lohnt, können User in einen anonymen Forum nicht wissen.

Welche Empfehlung gab denn die Reha-Klinik ? Gab es anschließend noch eine Begutachtung ? Hat die KK Sie zum EMR-Antrag aufgefordert , wann werden Sie ausgesteuert ? Das alles gilt es bei einem evtl. Widerspruch zu berücksichtigen. Unterstützen Ihre Ärzte ihr Rentenbegehren ? Hätten Sie noch Energie für einen Widerspruch ?

Immerhin hätten Sie die (entlastende) Perspektive, in absehbarer Zeit in eine Altersrente gehen zu können.

Von der Reha gab es eine Empfehlung für Rente. Es gab keine Aufforderung von der Krankenkasse für eine Reha. Eine Begutachtung erfolgte nicht. Ich bekomme noch Krankengeld bis Nov. 2026 Meine Ärzte befürworten mein Vorhaben, wissen aber nicht was sie noch alles schreiben sollen. Energie für einen Widerspruch hätte ich, aber wäre es sinnvoll, oder eher zum scheitern verurteilt??
EMam 01.12.2025 | 16:24
Elvira schrieb

Von der Reha gab es eine Empfehlung für Rente. Es gab keine Aufforderung von der Krankenkasse für eine Reha. Eine Begutachtung erfolgte nicht. Ich bekomme noch Krankengeld bis Nov. 2026

Meine Ärzte befürworten mein Vorhaben, wissen aber nicht was sie noch alles schreiben sollen.

Energie für einen Widerspruch hätte ich, aber wäre es sinnvoll, oder eher zum scheitern verurteilt??

Nochmal. Hier kennt niemand Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, daher kann auch niemand beurteilen, ob ein Widerspruch sinnvoll wäre. Wenn Ihre Ärzte alle bisherigen medizinischen Befunde berücksichtigt sehen, lohnt sich ein Widerspruch eher nicht. Letztendlich bleibt es Ihre Entscheidung, die Ihnen niemand abnehmen kann.
Sich Mühe gebenam 01.12.2025 | 16:41
Elvira schrieb

Von der Reha gab es eine Empfehlung für Rente. Es gab keine Aufforderung von der Krankenkasse für eine Reha. Eine Begutachtung erfolgte nicht. Ich bekomme noch Krankengeld bis Nov. 2026

Meine Ärzte befürworten mein Vorhaben, wissen aber nicht was sie noch alles schreiben sollen.

Energie für einen Widerspruch hätte ich, aber wäre es sinnvoll, oder eher zum scheitern verurteilt??

Finanziell lohnt sich eine EM-Rente für Sie sicherlich. Wenn Sie allerdings keine Gründe haben für den Widerspruch, wird das nichts werden. Einfach eine EM-Rente haben zu wollen, reicht natürlich nicht. Geben Sie sich also Mühe, sprechen Sie nochmals mit Ihren Ärzten und/oder hohlen Sie sich BEratung bei einem Sozialverband wie VdK oder SoVD. Wenn im Reha-Entlassbericht angekreuzt war, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch "unter 3 Stunden", oder noch "zwischen 3 Stunden und unter 6 Stunden" arbeiten können, dann wäre das natürlich ein hervorragender Ansatzpunkt für einen Widerspruch...
Alternativ...am 01.12.2025 | 16:42
EM schrieb

Nochmal. Hier kennt niemand Ihre gesundheitlichen Einschränkungen, daher kann auch niemand beurteilen, ob ein Widerspruch sinnvoll wäre. Wenn Ihre Ärzte alle bisherigen medizinischen Befunde berücksichtigt sehen, lohnt sich ein Widerspruch eher nicht. Letztendlich bleibt es Ihre Entscheidung, die Ihnen niemand abnehmen kann.

...können Sie das KG bis zur Aussteuerung ausreizen und anschließend bis zu 2 Jahre ALG erhalten und damit die Zeit bis zur Altersrente überbrücken. Wie hoch KG/ALG im Vergleich zur EM Rente sind, wissen wir im Forum aber nicht weil keine individuellen Daten vorliegen. Villeicht ist da Geld da sogar höher?
Aussitzenam 01.12.2025 | 16:54
Elvira schrieb

Von der Reha gab es eine Empfehlung für Rente. Es gab keine Aufforderung von der Krankenkasse für eine Reha. Eine Begutachtung erfolgte nicht. Ich bekomme noch Krankengeld bis Nov. 2026

Meine Ärzte befürworten mein Vorhaben, wissen aber nicht was sie noch alles schreiben sollen.

Energie für einen Widerspruch hätte ich, aber wäre es sinnvoll, oder eher zum scheitern verurteilt??

Wenn Sie wirklich November 2026 meinen, dann können Sie doch noch abwarten. Die KK kann bis zum Ende der Krankengekdzahlung noch auf die Idee kommen, Sie zum Reha-Antrag aufzufordern....und wer weiß, vielleicht gibt es bis dahin neuere Befunde. Sie können theoretisch auch zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag auf EMR stellen. Letzlich wissen nur Sie, ob das Krankengeld und anschließend ALG höher sind als es eine EMR wäre. Mit fast einem Jahr Krankengeldanspruch und anschließend bis zu 24 Monate Anspruch auf ALG haben Sie zumindest finanziell keinen Druck
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