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Experten-Antwort

Widerspruch Teil EMR

von Teil EMR07.07.2022 | 14:20
221 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin rückwirkend in die befristete auf 2 Jahre Teil EMR eingestuft worden und könnte laut Medizinischen Dienst bis zu 3 Std. arbeiten gehen. Ich werde aber weiter von meinen Ärzten Krankgeschrieben, da ich unter starken Schmerzen und dadurch auch unter Depressionen leide. Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen um die volle Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Besteht überhaupt eine Möglichkeit und wenn wie müsste der Widerspruch begründet werden? Was brauche ich von meinen Ärzten dafür?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Teil EMR,

sprechen Sie bitte direkt mit Ihren behandelnden Ärzten darüber wie Sie einen Widerspruch medizinisch begründen sollten.

Bezüglich der Aussichten auf Erfolg Ihres Widerspruches kann hier im Forum keine Antwort gegeben werden, da hier niemand Ihren Gesundheitszustand beurteilen kann.

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13 Antworten

Peter T.am 07.07.2022 | 14:45
Sie meinten doch sicherlich 3 bis unter 6 Stunden Leistungsfähig?
Teil EMRam 07.07.2022 | 15:04
Nein in dem Bescheid steht, ein Anspruch auf volle EMR besteht nicht, da ich noch mindestens 3 Std. täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts erwerbstätig sein könnte
Schadeam 07.07.2022 | 15:27
Lesen Sie Ihre beiden Beiträge! Bis zu 3 Stunden Oder Mindestens 3 Stunden Erkennen Sie den Unterschied? Unter 3 wären Sie voll erwerbsgemindert, ab 3 nur teilweise, LG
Schadeam 07.07.2022 | 16:12
Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit) bezieht sich nur auf Ihre letzte tatsächliche Tätigkeit. Erwerbsminderung auf alle Tätigkeiten. Könnte also sein dass Sie im bisherigen Job gar nicht oder unter 3 Stunden täglich arbeiten können, in anderen Jobs aber 3 Stunden und mehr (mindestens 3). Solche erkrankungen sind tatsächlich denkbar! So gesehen sollten Sie als erstes den Arzt befragen, der Sie krank geschrieben hat ob er damit nur Ihren bisherigen Job meint oder alle Tätigkeiten (dann könnte er es ja fachlich geschickter formulieren).
Teil EMRam 07.07.2022 | 15:44
Danke, ist mir schon klar, ich möchte aber zu Folgendem bitte eine verständliche Erklärung haben, denn irgendwie verstehe ich es nicht. Wann wird eine Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt? Ein Versicherter ist dann voll erwerbsgemindert, wenn er wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Frageam 07.07.2022 | 15:50
Hallo "... und könnte laut Medizinischen Dienst bis zu 3 Std. arbeiten gehen." Wenn dort geschrieben stände UNTER 3 Stunden und das nicht nur für ihre jetzige Tätigkeit, wo Sie von den Ärzten AU geschrieben werden, sondern für jegliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkt, könnten Sie den Widerspruch dahingehend begründend führen. So hat der med. Dienst Sie aber für befristet Teil-EM eingestuft.
ganz einfacham 07.07.2022 | 16:13
0-3 Stunden = volle EMR 3-6 Stunden = Teil EMR ab 6 = nix
Frageam 07.07.2022 | 18:02
Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit) bezieht sich nur auf Ihre letzte tatsächliche Tätigkeit. Erwerbsminderung auf alle Tätigkeiten. Könnte also sein dass Sie im bisherigen Job gar nicht oder unter 3 Stunden täglich arbeiten können, in anderen Jobs aber 3 Stunden und mehr (mindestens 3). Solche erkrankungen sind tatsächlich denkbar! So gesehen sollten Sie als erstes den Arzt befragen, der Sie krank geschrieben hat ob er damit nur Ihren bisherigen Job meint oder alle Tätigkeiten (dann könnte er es ja fachlich geschickter formulieren).
Ich bin in keinem Job zur Zeit einsetzbar, kann nicht lange sitzen, laufen, stehen
Sie schreiben es selber ... ZUR ZEIT ... also von daher zwar auf Zeit arbeitsunfähig, bzw. auf Zeit (2 Jahre) teilweise als teilerwerbsgemindert eingestuft.
Nicht ganzam 07.07.2022 | 18:26
Unter 3 Stunden =volle EMR, 3 bis unter 6 Stunden teilweise EMR, 6 Stunden und mehr =nix
Carlaam 07.07.2022 | 18:31
Zitat von Teil EMR anzeigenausblenden
Wann wird eine Teilerwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt?
Aus medizinischen Gründen wenn die Leistungsfähigkeit weiter(unter 3 Stunden täglich) gesunken ist, unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt, wenn arbeitslos und keine Teilzeitstelle in Aussicht ist.
Abschlägeam 07.07.2022 | 20:14
Zitat von Frage anzeigenausblenden
hmmm... 'bis zu' ist eigentlich nichts anderes als 'unter'... Der pure Gesetzestext zum §43 SGB VI sagt hierzu für volle EM-Rente: "Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein." ------ Aber damit es für 'Carla' zielführender wird, die auch erwähnt, dass sie nicht lange sitzen/stehen/gehen kann, und wissen möchte, wie sie einen Widerspruch medizinisch begründet, hier der Link zu den GRA (gemeinsame rechtliche Anweisungen) der DRV zu diesem §: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… @Carla: Drucken Sie sich das aus und lesen es aufmerksam durch und besprechen Sie es dann mit Ihren Ärzten. Kommt zum Beispiel eine eingeschränkte 'Wegefähigkeit' in Betracht? Ansonsten finden Sie dort auch die Voraussetzungen, unter denen es einen Anspruch auf volle EM-Rente 'aufgrund verschlossenem Arbeitsmarkt' geben kann. Lassen Sie sich bei Ihrem Widerspruch ggfs. auch von einem Sozialverband unterstützen (z.B. VDK oder SozVD) Viel Erfolg und alles Gute!
Abschlägeam 07.07.2022 | 20:48
Korrektur, denn 'Carla' kann es sich natürlich auch ausdrucken, will ja aber gar keinen Widerspruch einlegen :-) Ich meinte natürlich den/die Ursprungsfragesteller/in 'Teil EMR' Sorry!
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