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Widerspruch Teilhabe

von Vera J.07.07.2009 | 13:51
1021 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, ich habe eine Frage zur Ablehnung meines Antrages zur Teilhabe am Arbeitsleben. Von der Widerspruchsstelle habe ich heute einen ablehnenden Bescheid bekommen mit der Begründung, dass ich meine bisherige Tätigkeit weiterhin ausführen kann, ohne das dabei meine Erwerbsfähigkeit gefährdet wäre. Aber im im Entlassbericht der Reha-Klinik steht an einer Stelle, dass die derzeitige Tätigkeit nicht mehr leidensgerecht sei und Maßnahmen zur Teilhabe am A. empfohlen werden, allerdings im letzten Abschnitt dieses Berichtes die widersprüchliche Aussage, dass ich diese Tätigkeit doc unter Beachtung der festgelegten Einsatzkriterien ausführen kann. Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber kann dieser mir aber keinen leidensgerechten Arbeitplatz anbieten, der die von der Reha-Maßname festgelegten Einsatzbeschränkungen einhalten könnte. Meine Frage lautet nun: macht es Iher Meinung nach Sinn erneut in den Widerspruch (Sotialgericht) zu gehen? Sollte ich mich vorher mit dem Reha-Berater in Verbindung setzen? Was kann ich überhaupt in dieser Situation tun? Herzlichsten Dank für jede Anregung.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 07.07.2009 | 14:40

Danke - ich wünsche Ihnen auch noch einen schönen Tag.

Moderatoren-Antwortam 07.07.2009 | 14:14

Natürlich bleibt Ihnen auch der Rechtweg der Klage beim zuständigen Sozialgericht.

Da ich aus der Ferne betrachtet ohne Akteneinsicht keine genaue Auskunft geben kann, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.

Falls eine umgehende bzw. entsprechend zeitnahme Beratung innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht möglich sein sollte, können Sie (um die Frist zur Klage einzuhalten)die Klage auch vorerst zur Fristwahrung einlegen. Sollten Sie den Klageweg weiter gehen wollen, reichen Sie nach dem Beratungsgespräch Ihre Klagebegründung nach oder ziehen diese dann schriftlich zurück.

1 Antworten

Vera J.am 07.07.2009 | 14:32
Danke, ich werde mir dann einen Termin vor Ort holen. Einen schönen Tag noch.
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