Danke - ich wünsche Ihnen auch noch einen schönen Tag.
Natürlich bleibt Ihnen auch der Rechtweg der Klage beim zuständigen Sozialgericht.
Da ich aus der Ferne betrachtet ohne Akteneinsicht keine genaue Auskunft geben kann, empfehle ich Ihnen eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Falls eine umgehende bzw. entsprechend zeitnahme Beratung innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht möglich sein sollte, können Sie (um die Frist zur Klage einzuhalten)die Klage auch vorerst zur Fristwahrung einlegen. Sollten Sie den Klageweg weiter gehen wollen, reichen Sie nach dem Beratungsgespräch Ihre Klagebegründung nach oder ziehen diese dann schriftlich zurück.
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