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Widerspruch-Verfahren

von dieter20.02.2009 | 20:21
1192 Ansichten
2 Antworten

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wie läuft so ein widerspruch ab ?Mein antrag aufb ew-rente wurde abgelehnt.Beide gutachter sagen aus 6 stunden auf dem allgemeinen arbeitsmarkt wobei aber der neurologe das verbietet welches der kardiologe erlaubt.beide gutachten wurden nicht im ganzheitigen sinne gesehen.ein arzt hätte dies erkannt.ich denke an willkür habe sofort widerspruch eingelegt.ich bin 58 jahre und habe 39 beitragsjahre

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Auf Ihren Widerspruch hin überprüft die Deutsche Rentenversicherung ihre ablehnende Entscheidung. Der sozialmedizinische Dienst der Deutschen Rentenversicherung wird hierzu die medizinischen Unterlagen unter Berücksichtigung Ihrer Widerspruchsbegründung erneut sichten. Dieser sozialmedizinische Dienst besteht aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen. Sollte eine weitere Sachaufklärung erforderlich sein, wird u. U. ein (weiteres) Gutachten durch den sozialmedizinischen Dienst erstellt oder bei einem externen Arzt in Auftrag gegeben.

Wenn verschiedene Facharztgutachten erstellt werden/worden sind, erfolgt/e die ganzheitliche Betrachtung des medizinischen Sachverhaltes durch einen Arzt des sozialmedizinischen Dienstes.

Wenn die medizinische Einschätzung von der ursprünglichen abweicht, wird ggf. ein (Teil)abhilfebescheid erlassen. Das heißt, Sie erhalten ggf. einen Bescheid, mit dem Ihnen (Teil)rente gewährt wird.

Verbleibt der sozialmedizinische Dienst nach der Überprüfung bei seiner bisherigen Auffassung, wird Ihre Widerspruchsangelegenheit einem aus drei Personen bestehenden Widerspruchsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Dieser bespricht die vorliegenden Unterlagen und entscheidet, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann, oder nicht bzw. ob vor einer abschließenden Entscheidung noch weitere Ermittlungen erforderlich sind.

1 Antworten

Corlettoam 21.02.2009 | 07:51
Das sich ein Gutachter auf sein jeweiliges mediziinisches Fachgebiet beschränkt ist völlig normal und ausdrücklich auch so gewollt. Auch der Begutachtungsauftrag für ihn seitens der RV bezieht sich ausschließlich auf sein medizinisches Fachgebiet. Ein Kardiologe soll kardiologisch untersuchen - ein Neurologe neurolgisch/psychiatrisch. Bestehen Erkrankungen auf verschiedenen med. Fachgebieten werden dann ja auch mehrere fachärztliche Begutachtungen durchgeführt -wie bei Ihnen. Die egentliche Problematik liegt daher im Hause der Rentenversicherung und dort beim medizinischen Dienst , welcher alle Gutachten dann in der Gesamtheit bewerten muss. Hier kann ich aus aus meinem EM-Verfahren ganz eindeutig sagen , das hier scheinbar teilweise ganz erheblich gravierende med. Fachkenntnisse fehlen oder aber die Gutachten ( 4 Stück )ganz bewusst nicht in der Gesamtheit gesehen werden wollten. Sie sollten selber auf Fehler/Widersprüche / Ungereimtheiten etc. in beiden Gutachten die RV hinweisen , auf die ganzheitliche Gesundheitssituation eingehen und dies ganz detaliert ( vielleicht mit Hilfe ihres behandelnden Arztes oder des VDK/SoVD ) darstellen
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