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Experten-Antwort

Widerspruch wegen befristeter Rente

von Jochen Bauer10.05.2014 | 21:39
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4 Antworten

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Hallo, ich bin 53 und habe seit 5 Jahren eine befristete Erwerbsunfähigkeitsrente . Ich werd wohl auch nimmer arbeiten gehn können, weil sich meine Krankheit verschlechtert. Wie sieht es finanziell aus, wenn ich gegen den letzten Rentenbescheid Widerspruch einlege, weil ich unbefristet berentet sein will? Ändert sich dann an der Summe etwas? Und wie sieht das beim Übergang in die Altersrente aus? Da ich ja wegen meines Alters nicht viel Rente kriege, ist das für mich schon wichtig. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von KSC ist nichts hinzuzufügen.

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3 Antworten

KSCam 10.05.2014 | 23:26
Das würde an der Rentenhöhe nichts ändern. Und auch nicht an der Altersrente, wenn bis dahin die Rente weiterläuft. Sparen Sie sich (und der DRV) absolut unnötige Aufwand.
Heinericham 12.05.2014 | 09:10
Das Einzige was sich ändert ist, das die Rente 6 Kalendermonate früher beginnt wenn diese unbefristet wäre. Der Rententräger könnte trotzdem bis zum Beginn der Altersrente jederzeit pürfen, ob der Anspruch weiterhin besteht. Sollten Sie durchgehend Sozialleistungen in den 6 Kalendermonaten vor dem jetzigen Rentenbeginn der Zeitrente bezogen haben und diese Leistungen höher als die jetzt bewilligte Rente gewesen sein, haben Sie, daraus keinen finanziellen vorteil, da die Sozialtäger sich ihre Leistungen aus der entstehenden Nachzahlung erstatten lassen und für Sie nichts übrig bleibt. Ansonsten sehen Sie die Antwort von KSC. MfG
Jochen Baueram 12.05.2014 | 11:08
Hallo, vielen Dank für die Antworten. Mir ging es nur darum, dass sich bei einer unbefristeten EU-Rente weder der Betrag noch die Altersrente verändert. Ich denke auch, dass der Aufwand für ein Widerspruchsverfahren in keinem Verhältnis zu den Verlängerungsanträgen alle drei Jahre steht. Daher nochmals vielen Dank für die Info.
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