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Experten-Antwort

Widerspruch wegen Rentenbeginn

von Miezekätzle09.10.2018 | 21:46
179 Ansichten
6 Antworten
Guten Tag, ich habe nun die volle EM-Rente ab dem 01.12.18 - 31.05.20 erhalten. Beantragt wurde diese im Mai 2018. Ich hatte allerdings bereits am 14.03.16 einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde zunächst abgelehnt aber im Widerspruchsverfahren wurde diesem dann doch statt gegeben. Zwischendrin wurde ich auch von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Ich habe diese informiert, dass die Entscheidung bezüglich LTA-Maßnahme noch aussteht. Vom 24.10.17 - 02.05.18 war ich dann in einer Reha-Maßnahme, die ich auch früher beendet hatte, weil zum dortigen Zeitpunkt schon feststand, dass ich erwerbsgemindert bin. Ich habe dann einen EM-Antrag gestellt. Nun zu meiner Frage, würde es Sinn machen in den Widerspruch zu gehen, dass die Rente rückwirkend ab dem 14.03.16 gewährt wird? Die Reha-Maßnahme war ja schließlich nicht erfolgreich. Würde die Höhe der Rente dann nochmal neu berechnet? Würde die Rentenzahlung zwischenzeitlich gestoppt? Danke für Ihre Hilfe...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.10.2018 | 11:19

Hallo Miezekätzle,

grundsätzlich gilt: Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Rentenantrag, wenn der Versicherte vermindert erwerbsfähig ist und unter anderem Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich waren. Damit diese Rentenantragsfiktion greift, muss also der Leistungsfall der Erwerbsminderung spätestens bis zum Ende der Teilhabeleistung eingetreten sein.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom 14.03.2016 als Rentenantrag gelten müsste, bleibt es Ihnen natürlich unbenommen, gegen den Rentenbescheid Widerspruch einzulegen. Voraussetzung für eine rückwirkende Rentenzahlung wäre in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Eintritt der Erwerbsminderung ebenfalls weiter in der Vergangenheit (vor Mai 2018) liegt. Denn, wenn ich von Ihren Angaben (Beginn der befristeten vollen Erwerbsminderungsrente am 01.12.2018) ausgehe, müsste der derzeitige Leistungsfall (Eintritt der Erwerbsminderung) im Mai 2018 liegen.

5 Antworten

Ich bin dein Kateram 10.10.2018 | 07:04
Ja klar, such dir doch ein Datum aus. Willst ja doch nur die Rentenkasse schröpfen.
Streuneram 10.10.2018 | 07:51
Ein Widerspruch macht nur dann Sinn, wenn Du auch medizinisch beweisen kannst, dass Du schon beim erstgenannten Datum erwerbsgemindert warst. Ob Dir das gelingt, scheint mehr als fraglich.
Miezekätzleam 10.10.2018 | 10:11
Streuner schrieb

Ein Widerspruch macht nur dann Sinn, wenn Du auch medizinisch beweisen kannst, dass Du schon beim erstgenannten Datum erwerbsgemindert warst.

Ob Dir das gelingt, scheint mehr als fraglich.

Ich habe eine seit 2008 immer wiederkehrende Symptomatik. Bin also auch seitdem in ständiger ärztlicher Behandlung.
Miezekätzleam 10.10.2018 | 10:08
Ja klar, such dir doch ein Datum aus. Willst ja doch nur die Rentenkasse schröpfen.
Ich bitte Sie solche unqualifizierten Aussagen zu unterlassen. Mir geht es hier lediglich um mein Recht.
Miezekätzleam 11.10.2018 | 09:51
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
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