Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo beus,
möglicherweise handelt es sich bei dem Bescheid, den Sie bekommen haben, um eine sogenannte teilweise Abhilfe. Das Widerspruchsverfahren ist damit noch nicht abgeschlossen, sondern weiterhin offen.
Klage beim Sozialgericht können Sie erheben, wenn Sie einen Widerspruchsbescheid erhalten. Im Widerspruchsbescheid werden Sie über dieses Recht informiert.
Uns sind nicht alle Details Ihres konkreten Falls bekannt. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls an Ihren Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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