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Experten-Antwort

Widerspruch zurückgewiesen- und nun?

von sana13.09.2013 | 18:18
2527 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mein Widerspuch zur med. Reha wurde zuückgewiesen. U.a. wohl, da die Gutachterin der Meinung war, ich bräuchte eher LTA. Ich dachte, nun gut, falls ich zurückgewiesen werde, werde ich dann bestimmt LTA bekommen. Nun kam es aber nicht so. Ich hätte auch gerne LTA in Anspruch genommen, da die wieder Eingliederung ins Berufsleben einen Großteil meiner Genesung ausmachen würde. Muss ich nun erneut einen Antrag auf LTA stellen und mich auf dieses Gutachten beziehen? Dazu muss ich anmerken, das ich solch einen Antrag schon gestellt hatte, und dieser im Widerspruch vor ein paar Monaten ebenfalls zurückgewiesen wurde. Ich fragte damals noch nach, ob man nicht beide Anträge zusammenführen könnte, und dann wird geschaut was für mich das sinnvollste ist, dies ginge leider nicht, so die Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Ihnen „KSC“ bereits mitteilte, ist ein Antrag prinzipiell möglich. Sollten Sie noch innerhalb der Klagefrist liegen (siehe Widerspruchsbescheid), steht Ihnen der Weg über das Sozialgericht offen. Über Entscheidungen der Notwendigkeit sowohl medizinischer als auch beruflicher Rehabilitationsleistungen kann Ihnen im Forum keiner helfen. Dies fällt in die Zuständigkeit der Ärzte vom Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

sanaam 13.09.2013 | 19:10
Danke für die qualifizierte Antwort! Warum stelle ich wohl alle diese Anträge? Ich kann meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben. Ich erspare mir mal lieber wüste Beschimpfungen.
KSCam 14.09.2013 | 10:03
Einen neuen Antrag können Sie immer stellen, das ist nicht verboten. Ob es jedoch sinnvoll ist, wenn innerhalb der letzten paar Monate sowohl eine med. Reha als auch eine berufl. Reha (jeweils im Widerspruchsverfahren) abgelehnt wurde, darf bezweifelt werden. Der ärztl. Dienst der DRV ist wohl der Meinung, dass beides nicht nötig ist, warum weiß keiner im Forum - das sollte sich aus den Ablehnungsbegründungen herauslesen lassen. Alles Gute.
=//=am 16.09.2013 | 10:21
Wenn beide Anträge im Widerspruchsverfahren abgelehnt wurden und die Widerspruchsbescheide noch nicht bindend sind, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben. Dies sollten Sie aber mit anwaltschaftlicher Hilfe oder mit Hilfe eines Sozialverbandes (VdK, DGB o.ä.) tun. Wichtig wäre aber zu wissen, was SIE denn eigentlich wollen: med. oder berufliche Reha? Beides auf einmal würde sowieso nicht gewährt. Normalerweise wird - wenn med. Maßnahme UND LTA gleichzeitig beantragt wird, zunächst geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist und diese durch eine MED. Maßnahme wiederhergestellt werden kann. Ist eine med. Maßnahme nicht erforderlich, wird die berufliche Reha geprüft (z.B. anderer Arbeitsplatz, Eingliederungszuschuß für einen neuen Arbeitgeber, Fortbildung etc.).
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