Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Lea,
bitte setzen Sie sich mit der Widerspruchsabteilung des Rentenversicherungsträgers in Verbindung und fragen Sie dort explizit nach Möglichkeiten in Ihrem persönlichen Anliegen. Grundsätzlich werden Widersprüche durch die zuständige Widerspruchsstelle so zeitnah wie möglich geprüft. Die Widerspruchsausschüsse tagen in regelmäßigen Abständen. Man kann also nicht von einer pauschalen Dauer von 6 Monaten oder länger ausgehen. Natürlich kann eine Bearbeitungsdauer je nach Umfang oder auch personeller Kapazitäten der Abteilungen abweichen.
Eine Entscheidung über einen Widerspruch muss immer durch den zuständigen Widerspruchsausschuss getroffen werden. Diese außen vor zu lassen ist rechtlich nicht zulässig.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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