Hallo Hubert,
gegen den Rentenbescheid sollten Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie die Rentenversicherung um Darlegung medizinischer Argumente, die eine Besserung des gesundheitlichen Zustandes Ihrer Frau vermuten lassen.
Des weiteren sollten Sie erneut auf die Erkrankung Ihrer Frau und auf das Vorliegen von schwerwiegenden medizinischen Gründen hinweisen, die gegen eine Befristung der Rente sprechen.
Sofern die Rente als Dauerrente gewährt wird, würde sich als Rentenbeginn der 01.02.2013 ergeben, da laut Ihren Angaben die Anspruchsvoraussetzungen seit dem 13.01.2013 erfüllt sind und der Antrag bereits im Februar gestellt wurde.